11. April 2026, 6:23 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Ein E-Auto ist schnell gekauft – doch wo kommt der Strom her, wenn man zur Miete wohnt? Wer einen Stromer fährt, muss regelmäßig laden. Am bequemsten geht das in der eigenen Garage mit Wallbox. Aber was, wenn man kein Eigenheim hat? Müssen Mieter jetzt zittern – oder gibt es klare Regeln?
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Recht auf Wallbox für Mieter
Die gute Nachricht zuerst: Ja, Mieter haben ein Recht auf eine Ladestation – wenn zur Wohnung ein Stellplatz oder eine Garage gehört. „Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm den Einbau einer Ladestation für ein E-Auto erlaubt“, sagt Rolf Janßen, Geschäftsführer beim DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main. Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB, Paragraph 554). Das gilt für Einzelgaragen ebenso wie für Tiefgaragen.
Und der Vermieter muss mehr als nur nicken. „Er muss auch die Verlegung von Leitungen und Eingriffe in die Stromversorgung erlauben“, sagt Fabian Faehrmann, Sprecher beim ADAC in München. Laut Faehrmann muss der Vermieter auch nicht zugängliche Pläne zu Stromleitungen vorlegen, wenn das keinen erheblichen Mehraufwand bedeutet.
Ablehnen darf der Vermieter nur, wenn es ihm nicht zuzumuten ist. Etwa bei einem Gebäude unter Denkmalschutz, so Janßen.
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Technische Lösungen für Garage und Stellplatz
Laut ADAC gibt es zwei gängige Wege. Zum einen gibt es die private Wallbox. Eine Fachfirma schließt sie direkt ans Stromnetz an. Abgerechnet wird über die eigene Stromrechnung oder über ein separates System.
Zum anderen gibt es die Gemeinschaftslösung. Mehrere Mieter teilen sich eine Wallbox oder sogar einen stärkeren DC-Schnelllader. Voraussetzung ist, dass sich die Nutzer einigen, wer wann lädt. Abgerechnet wird individuell über die Hausverwaltung oder untereinander.
„Vor der Installation einer oder mehrerer Wallboxen muss eine Elektrofachkraft den Standort checken“, sagt Faehrmann. Zusammen mit dem Netzbetreiber wird geprüft, wie viel Leistung das Haus verträgt. Schließlich sollen Haushalte und Ladepunkte gleichzeitig sicher versorgt sein.
Lastmanagement und Stromversorgung im Haus
Reicht die Anschlussleistung nicht aus, muss geklärt werden, ob der Netzbetreiber sie erhöhen kann. Eine andere Lösung ist ein intelligentes Lastmanagement-System. Es verteilt die verfügbare Leistung im Haus gezielt auf die ladenden Autos. Nachts etwa kann mehr Strom fließen, wenn sonst wenig verbraucht wird.
„Ein solches Lastmanagement-System wird in vielen Wohnanlagen nötig sein, in denen mehrere Wallboxen im Einsatz sind, ebenso ein Zähler- und Abrechnungskonzept“, sagt Faehrmann.
Wichtig für Mieter: Die Genehmigung des Vermieters sollte schriftlich eingeholt werden, auch per Mail möglich. Dem Antrag sollte das Angebot einer Fachfirma beiliegen, rät Janßen. Ist die Zustimmung da, darf der Mieter den Anbieter selbst wählen – „und auch die konkrete Ausgestaltung des Anschlusses bestimmen“, so Janßen.
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Kosten für Wallbox tragen Mieter selbst.
Günstig ist das Ganze nicht. „Für die Kosten für Anschaffung und Einbau der Ladestation müssen Mieter selbst aufkommen“, sagt Rolf Janßen. Laut ADAC kostet eine Wallbox zwischen rund 200 und 2.000 Euro. Dazu kommen Ausgaben für Material, Installation, Kabel und mögliche Verstärkungen des Anschlusses. Auch die laufenden Betriebskosten zahlt der Mieter.
Teilen sich mehrere Parteien eine Wallbox, sinken die Kosten anteilig. „Bei einer gemeinsamen Wallbox erfolgt die Abrechnung häufig über intelligente Systeme mit speziellen Chips oder Ladekarten“, sagt Fabian Faehrmann.
Beim Auszug kommt der nächste Punkt: Grundsätzlich muss der Mieter die Wallbox wieder abbauen. Das kostet erneut Geld. „Es kann daher Sinn machen, den Vermieter zu fragen, ob er die Kosten für Anschaffung und Installation der Wallbox übernimmt und nach einem möglichen Auszug des Mieters die Wallbox weitervermietet“, sagt Faehrmann.
Eine andere Möglichkeit: „Die Mietpartei vereinbart mit dem Vermieter in einer Ergänzung zum Mietvertrag, dass der Vermieter bei Beendigung des Mietvertrags auf die Entfernung der Ladestation verzichtet“, sagt Rolf Janßen. Einen finanziellen Ausgleich gibt es nur, wenn das ausdrücklich vereinbart ist.
Öffentliche Ladepunkte als Alternative
Und wenn gar kein eigener Stellplatz da ist? Laut Bundesnetzagentur gibt es derzeit rund 193.000 öffentliche Ladepunkte in Deutschland. Manche Arbeitgeber bieten zudem Lademöglichkeiten auf dem Firmenparkplatz an.
Ganz ohne eigene Garage geht es also auch. Doch wer sich allein auf öffentliche Säulen verlässt, braucht Geduld. „Im Zweifel muss man immer damit rechnen, dass eine Ladestation belegt ist“, sagt Fabian Faehrmann. Oft gilt zudem eine maximale Parkdauer. Mit einer privaten Ladesäule ist das Laden in der Regel günstiger.
Mit Material der dpa