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Strom vom Nachbarn statt vom Versorger? Dieses Gesetz macht es möglich

Den Strom mit dem Nachbarn teilen – dank Energy Sharing ist das möglich
Den Strom mit dem Nachbarn teilen – dank Energy Sharing ist das möglich Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

1. Juni 2026, 14:07 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Eigener Solarstrom vom Dach, der nicht mehr ungenutzt ins Netz fließt, sondern direkt Menschen in der Nachbarschaft zugutekommt: Was lange mit viel bürokratischem Aufwand verbunden war, soll nun einfacher werden. Seit dem 1. Juni 2026 gelten neue Regeln für das sogenannte Energy-Sharing. Davon können sowohl Betreiber von Photovoltaikanlagen als auch Stromkunden in der Umgebung profitieren. myHOMEBOOK erklärt, welche Änderung im Gesetz nun wichtig ist.

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Diese neuen Regeln gelten für Energy Sharing

Seit Juni 2026 können sich Nachbarn, Freunde oder andere lokale Gemeinschaften in Deutschland zu Stromgemeinschaften zusammenschließen und selbst erzeugten Solarstrom gemeinsam verwenden. „Es ist eine Idee der EU, die möchte, dass mehr Bürger an der Energiewende teilnehmen“, erklärt Thomas Zwingmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. In Ländern wie Österreich und Italien ist dieses Modell bereits etabliert.

Zwar war es bislang grundsätzlich möglich, überschüssigen Solarstrom an andere Haushalte zu verkaufen. In der Praxis verhinderten jedoch häufig rechtliche und organisatorische Hürden die Umsetzung, obwohl § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes genaue Erklärungen liefert. Wer Strom aus der eigenen Solaranlage verkaufen wollte, musste zahlreiche Anforderungen erfüllen, darunter die Zusicherung einer Liefergarantie.

Genau hier setzt die neue Regelung an: Privatpersonen, die keine professionellen Energieversorger sind, müssen künftig keine vollständige Stromversorgung mehr garantieren. Dadurch unterscheidet sich Energy-Sharing auch vom sogenannten Mieterstrommodell.

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Was steckt hinter dem Energy-Sharing-Modell?

„Kernidee der Energy-Sharing-Regelung ist, dass sogenannte Letztverbraucher anderen Letztverbrauchern Strom liefern können“, erklärt Carsten Körnig. Er ist Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft.

Als Letztverbraucher gelten unter anderem private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen. Nicht unter die Regelung fallen größere Unternehmen oder Akteure, deren Hauptgeschäft die Erzeugung elektrischer Energie ist.

Energy Sharing bringt höhere Erlöse für Betreiber von Solaranlagen

Für Eigentümer einer Photovoltaikanlage kann Energy-Sharing wirtschaftliche Vorteile bringen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein liegen die Kosten für die Erzeugung von Solarstrom aus der eigenen Anlage bei etwa elf bis 15 Cent pro Kilowattstunde. Die Einspeisevergütung für neue Anlagen beträgt derzeit hingegen weniger als acht Cent pro Kilowattstunde.

Anstatt überschüssigen Strom zu diesen Konditionen ins Netz einzuspeisen, kann er beim Energy-Sharing an andere Verbraucher in der Nähe weitergegeben werden. Der Preis wird dabei individuell zwischen den Beteiligten vereinbart.

Dadurch können Anlagenbetreiber ihre Photovoltaikanlage wirtschaftlicher nutzen und möglicherweise die Amortisationszeit verkürzen. Allerdings entstehen weiterhin Kosten, da der Strom über das öffentliche Netz transportiert wird. Entsprechend fallen unter anderem Netzentgelte und weitere Abgaben an, was die zusätzlichen Einnahmemöglichkeiten begrenzt.

Diese Verträge sind notwendig

Wer Energy-Sharing nutzen möchte, muss bestimmte vertragliche Voraussetzungen erfüllen. „Zwischen Erzeuger und Abnehmer müssen zwei Verträge abgeschlossen werden“, so Verbraucherschützer Thomas Zwingmann. „Zum einen ist ein Stromliefervertrag des Erzeugers mit dem Abnehmer notwendig, in dem Umfang und Preis der Stromlieferung festgelegt werden.“ Zusätzlich wird ein Stromnutzungsvertrag benötigt.

Dabei fließt der Strom nicht direkt von einem Haus zum anderen. Stattdessen erfolgt die Lieferung über das bestehende Stromnetz. „Es ist ein rein virtuelles Geschäft“, so Thomas Zwingmann. „Für den Stromkunden ändern sich nur Abrechnung und Bezahlung, es kommt aber weiterhin der gleiche Strom aus seiner Steckdose.“

Seit dem 1. Juni 2026 sind Verteilnetzbetreiber verpflichtet, Energy-Sharing innerhalb ihres jeweiligen Netzgebiets zu ermöglichen. Ab Juni 2028 soll das Modell auch zwischen unmittelbar benachbarten Netzgebieten funktionieren.

Voraussetzung für den geteilten Strom: Smart Meter

Für die Teilnahme am Energy-Sharing sind intelligente Messsysteme erforderlich. Vorgesehen ist eine Erfassung von Stromerzeugung und Stromverbrauch im Viertelstunden-Takt.

Sowohl die Haushalte, die Solarstrom erzeugen, als auch jene, die ihn beziehen, müssen dafür mit sogenannten Smart Metern ausgestattet sein.

Auch ein zusätzlicher Stromvertrag ist notwendig

Für die meisten Haushalte wird der Solarstrom aus der Nachbarschaft den gesamten Strombedarf nicht decken können. Deshalb bleibt ein weiterer Liefervertrag erforderlich. „Da die Solarenergie vom Nachbarn in den allermeisten Fällen nicht den vollständigen Strombedarf des Abnehmers abdeckt, ist für den Restbedarf ein zusätzlicher Vertrag mit einem externen Stromlieferanten notwendig“, erklärt Thomas Zwingmann. „Diesen schließt der Abnehmer mit einem selbst gewählten Anbieter ab.“

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Wie wird ein fairer Strompreis festgelegt?

Bei der Preisgestaltung sollten beide Seiten sorgfältig kalkulieren. Entscheidend sind die Kosten für Betrieb und Erzeugung der Solaranlage sowie die Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes.

Liegt der daraus resultierende Preis unter dem aktuellen Marktpreis, entsteht ein finanzieller Vorteil für beide Parteien. „Für den Abnehmer lohnt es sich nur, wenn die Kilowattstunde günstiger ist als auf dem freien Markt.“

Grundsätzlich steht es den Beteiligten jedoch frei, auch einen Preis von null Euro für den geteilten Strom zu vereinbaren.

Durchbruch oder Zukunftsmodell?

Trotz der neuen gesetzlichen Möglichkeiten dürfte sich Energy-Sharing nicht von heute auf morgen durchsetzen. „Auch wenn jetzt die gesetzlichen Möglichkeiten geschaffen wurden, wird es wohl noch Jahre dauern, bis sich Energy-Sharing wirklich in Deutschland etabliert“, schätzt Thomas Zwingmann.

Eine zentrale Rolle kommt dabei den Netzbetreibern zu, die die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine breite Nutzung schaffen müssen.

Mit Material der dpa

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