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Tiger, Giftschlange und Co.

Kann ich in Deutschland exotische Tiere privat halten?

Ein brüllender Tiger
Mit diesem Brüller ist nicht zu spaßen: Auch ein Tiger hat mal schlechte Laune Foto: Getty Images
Christian Glass
Christian Glass Redakteur

23.09.2020, 12:18 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Spätestens nach der Netflix-Serie „Tiger King“ fragen sich sicher viele, ob es auch in Deutschland erlaubt ist, Tiger und andere exotische Tiere zu Hause zu halten. Schließlich bietet das Wohnzimmer oder der Garten für die Tiere keinen natürlichen Lebensraum. myHOMEBOOK gibt einen Überblick über die Rechtslage.

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200 lebende Tiger im eigenen Garten? In manchen Bundesstaaten der USA ist das durchaus möglich. Doch auch in kleiner Stückzahl werden Tiger, Affe und Co. privat gehalten. Denn nicht nur bei vielen Promis, auch für so manche normalen Amerikaner ist es im Trend, ein exotisches Tier zu besitzen. Und so wundert es nicht, dass der Markt mit Exoten schon seit Jahren boomt und Züchtern Milliardengewinne beschert.

Darf man auch in Deutschland exotische Tiere halten?

Die USA sind nicht nur das Land der unbegrenzten Möglichkeiten, sie sind auch das Land der Extreme. Man könnte also meinen, was dort geht, muss hier noch lange nicht erlaubt sein. Irrtum! Giftschlangen, Spinnen, Affen, Krokodile, Kängurus oder Tiger – im Grunde kann man sich auch hierzulande jedes Tier privat anschaffen. Da möchte sich mancher gar nicht ausmalen, was der Keller des Nachbarn so alles bereit hält.

Rechtslage für Exoten in Deutschland nicht einheitlich

Halter von exotischen Tieren müssen hierzulande generell keinen Nachweis über die artgerechte Haltung der Tiere erbringen. Für Tierschützer ist das ein Unding. Es gibt allerdings Tiere, die unter Artenschutz stehen. Die dürfen laut des Washingtoner Artenschutzabkommens nur mit Papieren wie einem Herkunftsnachweis privat gehalten werden.

Für geschützte Tiere sind die Auflagen in Deutschland zudem strenger. Für einige Arten gilt, dass sie nicht von Privatpersonen gehalten werden dürfen. Andere Arten dürfen nur dann privat gehalten werden, wenn diese aus einer Nachzucht stammen. Zudem müssen Halter einen Herkunftsnachweis vorlegen können und jeden Kauf und Verkauf melden.

Verordnung regelt Mindestanforderungen

Hierzulande gibt es zudem die Bundesartenschutzverordnung. Darin werden die Mindestanforderungen für die Haltung von Tieren genannt. Wie sehr diese dann von den zuständigen Behörden ausgelegt werden, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, manchmal sogar zwischen den Kommunen.

Eine strengere Auslegung der Verordnung vor allem auch für gefährliche Tiere gibt es in Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. In diesen Bundesländern müssen Halter prinzipiell belegen, dass sie wissen, wie sie mit den Tieren umgehen müssen. Zudem müssen sie nachweisen, die Exoten artgerecht halten zu können.

Lockerer in Sachen Tierschutz geht es zu in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Dort gibt es prinzipiell keine entsprechenden Regelungen. Lediglich Baden-Württemberg überlegt eine neue Gesetzesregelung.

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Wann braucht man die Erlaubnis vom Vermieter?

Bei Kleintieren wie Hamster, Hund oder Katze braucht man in der Regel keine Erlaubnis vom Vermieter – so lange es nicht explizit im Mietvertrag geregelt ist. Und es gibt noch eine Ausnahme: Kleintiere, von denen sich die Nachbarn gestört fühlen könnten. Das sind zum Beispiel Schlangen, Spinnen oder Echsen. Wenn sich andere Hausbewohner vor diesen Tieren ekeln oder sich vor ihnen fürchten, kann der Vermieter die Haltung untersagen. Das gilt auch für Tiere, die man eigentlich vom Gesetz her halten darf, die aber stark riechen oder laut sind.

Tipp: Wer ein gefährliches Tier wie zum Beispiel Giftspinne, Würgeschlange oder gar Tiger privat halten will, sollte sich in jedem Fall die schriftliche Genehmigung des Vermieters einholen. Sonst hat man vor Gericht schlechte Karten als Halter, falls etwas passiert.

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Wer haftet, wenn das Tier jemanden verletzt oder Schäden verursacht?

Generell haftet der Halter, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Paragraf 833 geregelt ist. Dort heisst es:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.“

Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 833

Diese Tierhalter-Haftung gilt übrigens auch dann, wenn man als Halter keine Schuld am Schaden hat. Das gilt für alle Tiere, unabhängig, ob sie als gefährlich eingestuft werden sind oder nicht. Aber gerade wer ein gefährliches Tier anschaffen möchte, muss in einigen Bundesländern eine sogenannte Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Deckungssumme ist dann entsprechend hoch.

Themen Mietrecht Tiere
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