27. Februar 2026, 13:24 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Für viele Hausbesitzer war die Solaranlage auf dem Dach bislang auch dank staatlicher Förderung ein attraktives Modell. Doch nun deutet sich ein grundlegender Kurswechsel an: Die Bundesregierung plant, die finanzielle Unterstützung für neue, kleine Photovoltaik-Anlagen zu beenden. Ein entsprechender Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sorgt für Diskussionen – und wirft Fragen zur Zukunft der privaten Solar-Förderung auf.
EEG-Entwurf sieht Ende der Förderung bis 25 Kilowatt vor
Wie aus einem Entwurf für das neue EEG hervorgeht, der BILD (gehört auch zu Axel Springer) vorliegt, sollen neu installierte kleine Solaranlagen künftig ohne staatliche Finanzierung auskommen. Konkret ist vorgesehen, die Förderung für Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 25 Kilowatt zu streichen.
Zur Begründung heißt es, insbesondere kleinere Anlagen seien aufgrund gesunkener Anschaffungs- und Speicherkosten inzwischen häufig wirtschaftlich zu betreiben – vorausgesetzt, es werde ein hoher Anteil des erzeugten Stroms selbst verbraucht. Eine zusätzliche Förderung sei daher nicht mehr zwingend erforderlich.
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Ministerium verweist auf gesunkene Kosten und Eigenverbrauch
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte bereits zuvor klargemacht, dass neue kleinere Photovoltaik-Dachanlagen nach Einschätzung ihres Hauses keiner Förderung mehr bedürften. Für Verbraucher rechneten sich diese Investitionen inzwischen auch ohne staatliche Zuschüsse. Hintergrund seien deutlich gesunkene Preise für Solarmodule und Batteriespeicher.
Für bereits bestehende Anlagen soll laut den Planungen Bestandsschutz gelten. Wer seine Photovoltaik-Anlage schon installiert hat, müsste demnach keine Kürzungen befürchten.
Ein Sprecher der Ministerin erklärte zudem, aktuell trage die Allgemeinheit über Steuermittel die Kosten für Strom aus kleinen Photovoltaik-Dachanlagen. Dieser Strom könne sich wirtschaftlich bereits selbst tragen. Zudem werde er teilweise auch dann in das Netz eingespeist, wenn kein Bedarf bestehe, was Systemprobleme verschärfen könne.
Einspeisevergütung bislang für 20 Jahre garantiert
Derzeit gilt: Betreiber von Solaranlagen, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten für einen Zeitraum von 20 Jahren einen festen Betrag pro Kilowattstunde. Diese Einspeisevergütung ist bislang ein zentraler Baustein der Solar-Förderung für private Haushalte.
Mit der geplanten Neuregelung würde dieses Prinzip für neue kleine Anlagen entfallen, sofern der Entwurf in der vorliegenden Form beschlossen wird.
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Ziel von 80 Prozent Ökostrom bis 2030 bleibt bestehen
Trotz der geplanten Änderungen hält die Bundesregierung am Ausbauziel für erneuerbare Energien fest. Laut Arbeitsentwurf soll der Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 auf 80 Prozent steigen.
Nach Angaben der Energiebranche lag der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung im Jahr 2025 bei 58 Prozent. Die Reform der Förderung für kleine Solaranlagen würde somit in eine Phase fallen, in der der weitere Ausbau von Wind- und Solarenergie weiterhin politisch gewollt ist – allerdings unter veränderten finanziellen Rahmenbedingungen.
Eigentümerverband warnt vor den Folgen
Der Verband Wohneigentum e. V. sieht die aktuellen Entwicklungen kritisch. „Das wäre ein massiver Einschnitt in das EEG und ein fataler Rückschritt für die private Energiewende im Gebäudebereich“, bewertet Verbandspräsident Peter Wegner den Entwurf in einer Pressemitteilung. Wenn das klassische Einfamilienhaus die EEG-Förderung verliere und die Einspeisung auf 50 Prozent begrenzt werde, bedeute das für private Eigentümer ein höheres Investitionsrisiko.
Zudem würden PV-Anlagen dadurch teurer werden. Wegner: „Zu befürchten ist, dass in Konsequenz die private Energiewende einkommensstarken Haushalten vorbehalten bleibt.“ Zudem sieht der Verbandschef die Gefahr einer bürokratischen Überforderung für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften.