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Politiker haben sich geeinigt

Heizungsgesetz wird abgeschafft – mögliche Folgen für Verbraucher

Heizungsgesetz
Jahrelang war das Heizungsgesetz in der politischen Diskussion – nun soll sich etwas daran ändern Foto: Getty Images
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Felix Mildner
Redaktionsleiter

25. Februar 2026, 17:11 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Die Reform des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – landläufig auch Heizungsgesetz genannt – könnte den Wärmemarkt grundlegend verändern. Union und SPD haben sich nun auf Eckpunkte für ein neues Gesetz verständigt. Im Zentrum steht die Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen. Was sind die Folgen für die Verbraucher? Und was sagt die Branche dazu?

65-Prozent-Vorgabe soll entfallen

Kern der geplanten Neuregelung ist die Streichung der Pflicht, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wie auch BILD (gehört auch zu Axel Springer) berichtet. Öl- und Gasheizungen dürften demnach weiterhin installiert und genutzt werden – sogar über das Jahr 2045 hinaus. Auch die bislang vorgesehene Bestimmung, wonach ab 2045 sämtliche Heizsysteme vollständig mit Ökoenergie laufen müssen, soll gestrichen werden.

Bioquote statt Komplettumstieg

Völlig ohne Klimavorgaben soll der Wärmemarkt jedoch nicht bleiben. Geplant ist offenbar eine verpflichtende Quote für erneuerbare Anteile in gasförmigen und flüssigen Energieträgern. Ab 2028 soll für Versorger eine Bioquote von bis zu einem Prozent gelten. Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen ist ab 2029 eine Beimischung von zehn Prozent Bioöl oder Biogas vorgesehen. Dieser Anteil soll bis 2040 schrittweise steigen.

Förderung soll bleiben

Staatliche Zuschüsse für den Austausch alter Heizungen sollen weiterhin gewährt werden, mindestens bis 2029. In welcher Höhe die Förderung künftig ausfällt, ist aktuell noch unklar. Zudem soll die bisherige Pflicht zur Beratung vor dem Einbau einer neuen Heizung wegfallen. Das reduziert formale Vorgaben, bedeutet aber zugleich, dass Eigentümer sich eigenständig intensiver informieren müssen.

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Was heißt das für Verbraucher?

Für Hauseigentümer bedeutet das zunächst: Die Entscheidung für eine klassische Gas- oder Ölheizung bleibt weiterhin zulässig. Kurzfristig würde die Reform die Wahlfreiheit bei neuen Heizsystemen erweitern. Eigentümer könnten sich also auch weiterhin für Gas- oder Ölheizungen entscheiden.

Langfristig bleibt die Situation jedoch komplex. Der nationale CO2-Preis auf fossile Brennstoffe soll perspektivisch weiter steigen. Auch die Kosten für grüne Beimischungen könnten zunehmen. Zudem können sich Förderbedingungen ändern. Da eine neue Heizung in der Regel für 20 bis 30 Jahre angeschafft wird, sollte man neben den Investitionskosten auch mögliche Preisentwicklungen und politische Rahmenbedingungen berücksichtigen.

Ob das neue Gebäudemodernisierungsgesetz tatsächlich mehr Planungssicherheit bringt oder neue Unsicherheiten schafft, dürfte sich erst mit Vorlage des konkreten Gesetzentwurfs zeigen. Laut BILD könnte das Bundeskabinett im März darüber entscheiden, anschließend wäre die Zustimmung des Bundestags erforderlich.

So reagiert die Branche

Die angekündigten Änderungen werden unterschiedlich bewertet. Der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) begrüßt die Pläne ausdrücklich. „Für Heizungsmodernisierer sind die Eckpunkte eine sehr gute Nachricht. Sie können künftig wieder selbst entscheiden, welche Heizlösung am besten zu ihrem Gebäude und ihren finanziellen Möglichkeiten passt“, kommentiert Dr. Andreas Stücke, DVFG-Hauptgeschäftsführer, in einer Pressemitteilung.

Kritik kommt von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Sie warnt vor langfristigen finanziellen Risiken für private Haushalte. Eine verpflichtende Grüngasquote könne dazu führen, dass der Betrieb und selbst der Neueinbau von Gasheizungen wirtschaftlich attraktiver erscheine – mit möglichen Folgen für die Kostenentwicklung.

Auch der Verband Wohneigentum äußert sich differenziert. Bundesgeschäftsführerin Verena Örenbas erklärt in einer Mitteilung: „Wir begrüßen, dass die Vorschläge aus dem Eckpunktepapier den Eigentümern und Eigentümerinnen Flexibilität und Entscheidungsfreiheit zurückgeben. Insbesondere Besitzer älterer Bestandsgebäude mit großem energetischen Sanierungsbedarf, die sich größere Investitionen nicht leisten können, werden entlastet.“

Gleichzeitig mahnt sie zur Vorsicht: „Eine neue Heizungsanlage ist eine Investition für die nächsten 20 bis 30 Jahre. Wer heute noch auf fossile Systeme setzt, ohne die Kostenentwicklung der kommenden Dekade einzupreisen, riskiert eine finanzielle Fehlentscheidung.“ Erneuerbare Energien und Wärmepumpen würden nicht nur dem Klimaschutz dienen – sie sind laut Örenbas meistens auch die zukunftssichere und wirtschaftlichere Wahl.

Felix Mildner
Redaktionsleiter

Mehr Freiheit – aber auch Risiken

„Die Politik korrigiert endlich einen Kurs, der viele Eigentümer überfordert hat. Gleichzeitig verschiebt die Reform das Risiko stärker auf die Verbraucher. Denn die eigentliche Kostenfrage entscheidet sich nicht im Gesetzestext, sondern am Energiemarkt. Klar ist: Fossile Brennstoffe werden künftig nicht günstiger werden – und könnten langfristig zur teuren Wette werden. Planungssicherheit entsteht nicht allein durch weniger Vorschriften, sondern durch kalkulierbare Energiekosten.“

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