20. Oktober 2025, 6:02 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Ein eigener Kamin schafft eine wohlige Atmosphäre und Wärme. Das Betrachten der lodernden und knisternden Holzscheite sorgt zudem für Entspannung am Ende eines stressigen Tages. In der Nase einer anderen Person kann der Rauch hingegen für Verstimmung sorgen. Was sich gegen den störenden Kaminrauch aus der Wohnung des Nachbarn unternehmen lässt, erklärt myHOMEBOOK in diesem Artikel.
Für viele Menschen gehört es zu einem festen Ritual, abends vor dem Schlafengehen noch einmal durchzulüften. In den Herbst- und Wintermonaten schleicht sich dann möglicherweise der Duft von verbranntem Holz in die eigene Wohnung. Das gefällt nicht jedem.
Gespräch mit dem Nachbarn suchen
„Ich würde empfehlen, zunächst Kontakt zu den Personen aufzunehmen, die den Ofen betreiben“, rät Nicole Stephan, Pressereferentin beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, auf Nachfrage von myHOMEBOOK. Möglicherweise ergibt sich dadurch bereits eine gemeinsame Lösung, bei der sich die Bedürfnisse nach frischer Luft und wohliger Wärme nicht ins Gehege kommen.
„Sollte das persönliche Gespräch ohne Ergebnis bleiben, empfiehlt sich ein Anruf bei der zuständigen Behörde vor Ort. Die schickt dann den verantwortlichen Bezirksschornsteinfeger zur betreffenden Feuerstelle“, erklärt die Pressereferentin des Schornsteinfegerverbands den nächsten Schritt. Wer selbst einen Kamin besitzt, kann selbstverständlich den eigenen Schornsteinfeger direkt ansprechen. In der Regel ist dieser auch für die Nachbargebäude verantwortlich.
Auch interessant: Wie es zu einem Schornsteinbrand kommen kann
Gestank durch Nachbarn im Hausflur? Welche Rechte Mieter haben
Kaminofen wird nicht heiß? Das sind die Gründe
Vor-Ort-Termin mit einem Schornsteinfeger
Möglicherweise liegt die Ursache für die starke Rauchentwicklung aus dem Kamin des Nachbarn an Fehlern beim Verfeuern oder einem stark verrußten Schornstein. Dabei sollte beachtet werden: Rauch in der Wohnung stört nicht nur das individuelle Geruchsempfinden, sondern kann auch auf lange Sicht gesundheitliche Folgen nach sich ziehen.
Bei einem anberaumten Ortstermin kann der Schornsteinfeger dann auch feststellen, ob der Betrieb der Feuerstelle in der Nachbarwohnung überhaupt den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Laut Bauordnungen der Bundesländer sollte der Rauch gefahrlos und ohne unzumutbare Belästigungen erfolgen. Wobei der Begriff „unzumutbare Belästigungen“ juristische Spielräume offenlässt. Wer sich für die geltenden Vorschriften in der eigenen Region interessiert: Auf dieser Seite sind sämtliche Rechtsvorschriften für jedes Bundesland aufgelistet.
In der Regel reicht der Besuch des Schornsteinfegers, um die Situation vor Ort zu verbessern. Neben der Überprüfung der Feuerstelle auf Fehler und Verunreinigungen, gibt er dem Betreiber des Kamins noch Tipps, „welche Brennstoffe für den Ofen geeignet sind und wie man mit Holz richtig und emissionsarm anheizt“, ergänzt Nicole Stephan vom Schornsteinfegerverband.
Kann man den Kaminbetrieb auch verbieten?
Selbstverständlich kann auch juristisch gegen den Betrieb eines Kamins vorgegangen werden, falls sich auf milderem Weg kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielen lässt. Das sollte allerdings nur bei massiver Rauchbelästigung bei gleichzeitiger Uneinsichtigkeit des Kaminbetreibers erfolgen, schon der guten Nachbarschaft wegen.
Eine zivilrechtliche Klage wäre über § 1004 in Verbindung mit § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) möglich. Aber Vorsicht: In der Vergangenheit haben Gerichte solche Klagen des Öfteren mit der Begründung abgewiesen, gewisse Beeinträchtigungen durch Rauch in der Luft seien zumutbar.
Rücksicht statt Rauchschwaden
„Wer selbst einen Kamin in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus betreibt, den stört der Rauchgeruch selbstverständlich nicht. Nachbarn ohne Holzofen reagieren möglicherweise empfindlicher. Deswegen ist es für Kaminbetreiber ratsam, eine individuell empfundene Geruchsbelästigung anderer Menschen nicht einfach so abzutun. Wer sich gesprächsbereit zeigt, wird sicherlich schnell eine einfache Lösung finden, mit der beide Seiten ungestört leben können.“