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Achtung, Verstopfung

Welche Schäden Laub in der Regenrinne verursachen kann

Laub in der Regenrinne
Laub in der Regenrinne kann schlimmstenfalls Schäden an der Bausubstanz nach sich ziehen Foto: Getty Images / JJ Gouin
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myHOMEBOOK Redaktion

03.11.2023, 05:55 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Das bunte Herbstlaub hat nicht nur seine schönen Seiten. Vor allem für Hausbesitzer kann die herbstliche Blätterpracht Probleme verursachen. Schlimmstenfalls kommt es zu Verstopfungen in der Regenrinne – und sogar Wasserschäden.

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Gerade im Herbst, wenn viel Laub fällt, sollte man darauf achten, dass die Regenrinnen sowie Abfluss- und Fallrohre frei sind. Denn sind die Rohre verstopft, kann es zu einem Wasserschaden kommen.

Welche Probleme kann Laub in der Regenrinne verursachen?

Sammelt sich im Herbst das Laub in der Regenrinne, kann das zu Schäden am Gebäude führen. Denn größere Mengen Laub können eine undurchdringliche Schicht bilden. Das Regenwasser such sich seine eigenen Wege und läuft etwa an der Hauswand herunter, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Dies könnte zu erheblichen Feuchtigkeitsschäden an der Fassade, dem Dach und der Dämmung führen, so die Verbraucherschützer. Feuchte Wände und Schimmel sind mögliche Folgen.

Vorbeugende Maßnahmen treffen

Damit die Regenrinne bei heftigen Schauern nicht überläuft oder nicht ein verstopftes Rohr platzt, sollten Eigentümer rechtzeitig handeln. Dazu gehören neben der regelmäßigen Kontrolle und Reinigung auch vorbeugende Maßnahmen: So sollte man prüfen, ob das Fallrohr gut im Entwässerungsrohr steckt, das in den Boden führt.

Zudem gibt es unter anderem spezielle Gitter oder Laubsiebe, die man an der Regenrinne anbringen kann. Dadurch rutschen die Blätter ab und in der Rinne können gar nicht erst größere Mengen an Laub und Schmutz landen.

Mehr zu diesem Thema: Wie man die Dachrinne effektiv von Laub und Schmutz befreit

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Wer muss sich um das Reinigen kümmern?

Rechtlich sind Hausbesitzer und Vermieterinnen dafür zuständig. Sie müssen dafür sorgen, dass das Regenwasser über die Rohre abfließen kann. Fallen für die Reinigung regelmäßig Kosten an, dürfen Vermieter diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Das gilt jedoch nicht, wenn Kosten für ein plötzlich verstopftes Fallrohr anfallen – diese müssen Eigentümer selbst tragen.

Mit Material der dpa

Themen Herbst
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