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Wie hoch darf ein Sichtschutzzaun höchstens sein?

Wie hoch der Sichtschutzzaun sein darf, kann von Bundesland zu Bundesland variieren
Wie hoch der Sichtschutzzaun sein darf, kann von Bundesland zu Bundesland variieren Foto: Getty Images/Boris SV
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11. August 2026, 6:28 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Ob als Schutz vor neugierigen Nachbarn und lauten Straßen oder als Gestaltungselement für den Garten – ein Sichtschutzzaun bringt viele Vorteile mit sich. Doch wie hoch darf ein Sichtschutzzaun eigentlich sein? Wer auf seinem Grundstück einen neuen Zaun plant, sollte vorab die Vorgaben der Landesbauordnung kennen. Denn je nach Bundesland gelten unterschiedliche Vorschriften für die Maximalhöhe eines Sichtschutzzauns. Was man vor dem Aufstellen beachten sollte, erklärt Anwältin Nicole Mutschke im Gespräch mit myHOMEBOOK.

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Rechtliche Regelung der Maximalhöhe

Sichtschutzzäune gehören neben Mauern und Hecken zu den sogenannten Einfriedungen. Wie hoch ein Sichtschutzzaun sein darf, hängt vom Bundesland ab. In den meisten Bundesländern dürfen Sichtschutzzäune bis zu einer Höhe von 2 Metern verfahrensfrei errichtet werden. Dieser Wert ergibt sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen.

Der Begriff ‚verfahrensfrei‘ ist dabei von besonderer Bedeutung. Er weist darauf hin, dass für den Bau des Sichtschutzzauns keine Genehmigung benötigt wird, solange die Höhe von zwei Metern nicht überschritten wird. In manchen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ist keine feste Maximalhöhe für Sichtschutzzäune in den Landesbauordnungen genannt. Stattdessen gelten dort häufig örtliche Bauvorschriften wie Bebauungspläne und Abstandsflächen. Mit solchen Höhenvorgaben verfolgt der Gesetzgeber ein klares Ziel. „Zu hohe oder völlig geschlossene Zäune können Nachbarn Licht nehmen, an Einfahrten die Sicht behindern und das Straßenbild stark verändern“, erklärt Anwältin Nicole Mutschke.

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Auch Bebauungspläne sollte man beachten

Prinzipiell gilt also: Ein Sichtschutzzaun, der nicht höher als 2 Meter ist, darf ohne Bauantrag auf dem eigenen Grundstück errichtet werden. Eine Genehmigung ist jedoch dann erforderlich, wenn die zulässige Höhe überschritten wird. Auch örtliche Vorschriften wie Bebauungspläne können eine Rolle spielen. Der Bebauungsplan eines Wohngebietes kann Gestaltungsvorschriften enthalten und die Höhe, das Material und die Bauausführung des Sichtschutzzauns vorgeben. Wer in einem denkmalgeschützten Gebäude oder Wohnbereich lebt, sollte vor dem Bau des Zauns die Untere Denkmalschutzbehörde informieren.

Eigentümer sollten solche Vorgaben ernst nehmen. „Wer gegen den Bebauungsplan oder eine örtliche Zaun-Satzung verstößt, kann verpflichtet werden, den Zaun niedriger zu machen, umzubauen oder vollständig zu entfernen“, so die Anwältin. Unter Umständen drohen darüber hinaus weitere Konsequenzen: Laut der Expertin können Eigentümer zusätzlich mit einem Bußgeld rechnen, wenn Kommunen eine Missachtung der Vorschrift eindeutig als Ordnungswidrigkeit einstufen.

Die Anwältin nennt als Beispiel dafür die Gemeinde Pullach in Oberbayern. Dort könne die Gemeinde Verstöße gegen die Bauvorschriften mit einem Bußgeld von 500.000 Euro ahnden. Dabei handele es sich jedoch um die gesetzliche Höchstgrenze. „Wie hoch das Bußgeld tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem von der Schwere des Verstoßes und dem Verschulden des Eigentümers ab“, so Mutschke.

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Der richtige Standort für den Sichtschutzzaun

Nicht nur die Höhe ist beim Zaunbau entscheidend, auch der richtige Standort kann Fragen aufwerfen. Die Maximalhöhe von Sichtschutzzäunen bezieht sich in den Landesbauordnungen auf den Innenbereich. Laut Baugesetzbuch gelten als Innenbereich Grundstücke innerhalb bebauter Ortsteile. Doch auch hier sollten Eigentümer einige Sonderfälle beachten. 

So kann die Maximalhöhe des Sichtschutzzauns geringer ausfallen, wenn der Zaun im Vorgarten oder an der Straßenseite gebaut wird, wie es die Landesbauordnungen von Hamburg und Berlin vorgeben. Gleiches gilt für Sichtschutzzäune an Grundstücksausfahrten oder Straßenecken. Hier greift die sogenannte Sichtdreieck-Regelung der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) ein. Diese besagt, dass sich vor Ausfahrten, Rad- und Gehwegen keine Hindernisse befinden dürfen, die die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern gefährden. Zu solchen Hindernissen gehören auch Sichtschutzzäune. Die Maximalhöhe ist hier nicht genau festgelegt, es gelten jedoch 0,80 Meter als Orientierung. Wer trotzdem plant, in diesem Bereich einen Zaun zu bauen, sollte sich vorab beim zuständigen Bauamt informieren.

Für Zäune auf der Grundstücksgrenze gelten zusätzliche Vorschriften. Die Maximalhöhe eines Grenzzauns variiert auch in diesem Fall je nach Bundesland, jedoch gelte eine Höhe von 1,20 Metern als Richtwert, weiß Expertin Nicole Mutschke. Bei einer nachträglichen Erhöhung eines Sichtschutz- oder Grenzzauns etwa durch Pfosten oder Sichtschutzmatten ist Vorsicht geboten. Dies sei zwar grundsätzlich erlaubt, hänge jedoch von der Höchstgrenze und der Zustimmung der Nachbarn ab, sagt Mutschke. Im Zweifelsfall sollte man lieber beim zuständigen Bauamt nachfragen.

Abstand zwischen Zaun und Nachbargrundstück

In Deutschland gibt es keinen gesetzlich geregelten Mindestabstand zwischen Zaun und Grundstücksgrenze. Wichtig ist, dass der Zaunbesitzer die Grenze zum Nachbargrundstück genau einhält, da der Nachbar bei Überschreitung einen Rückbau, eine Kürzung oder eine Versetzung des Zauns verlangen könne, wie die Expertin erklärt.

Wenn der Eigentümer den Forderungen nicht nachkommt, können Nachbarn Klage einreichen und die Bauaufsichtsbehörde informieren. „Schadensersatz gibt es aber nur, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist und der Eigentümer dafür verantwortlich ist. Denkbar ist dies, wenn beim Aufbau Pflanzen, Pflastersteine oder andere Teile des Nachbargrundstücks beschädigt werden. Bloßer Ärger oder der Anblick eines hässlichen Zauns reichen dafür nicht“, so Mutschke. Unter Nachbarn lassen sich solche Streitigkeiten vermeiden, wenn man sich frühzeitig über Höhe, Kosten und Instandhaltung des Sichtschutzzauns einigt.

Eine Absprache ist auch bei der Errichtung weiterer Einfriedungen wie beispielsweise Hecken sinnvoll. Anders als Zäune wachsen Hecken schnell und unkontrolliert. Der Abstand zum Nachbargrundstück ist entscheidend. Die Vorgaben variieren auch hier zwischen den Bundesländern. Das Berliner Nachbarrechtsgesetz erlaubt beispielsweise eine Heckenhöhe von bis zu zwei Metern, wenn Eigentümer einen Abstand von mindestens 50 Zentimetern zum Nachbargrundstück einhalten. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben können Nachbarn einen Rückschnitt verlangen. Heckenbesitzer sollten das Wachstum ihrer Hecke daher regelmäßig kontrollieren und sie rechtzeitig zurückschneiden.

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