14. September 2026, 11:40 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Allergiker kennen das nervige Nasenkitzeln und ständiges Niesen, sobald die Pollen wieder fliegen. Umso schlimmer ist es, wenn der eigene Nachbar genau den Baum im Garten stehen hat, bei dem man besonders stark reagiert. Doch was können Anwohner tun, wenn die Allergie zu schlimm wird? Lässt sich der allergieauslösende Baum loswerden, obwohl er auf dem Grundstück des Nachbarn steht? myHOMEBOOK sprach dazu mit einer Anwältin.
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Gericht entschied schon über einen Allergie-Fall
Im Interview mit myHOMEBOOK erzählt Anwältin Nicole Mutschke von einem Fall aus dem Jahr 2019: „Der Bundesgerichtshof entschied über einen Streit um drei rund 18 Meter hohe Birken. Der Kläger und seine Tochter beriefen sich unter anderem auf eine Birkenpollenallergie und wollten die Bäume beseitigt haben.“ Schlussendlich lehnte der Bundesgerichtshof die Klage ab, da die Bäume gesund waren und auch die vorgeschriebenen Grenzabstände rechtmäßig eingehalten wurden.
Sind nur noch allergiefreundliche Bäume erlaubt?
Wer als Allergiker in der Nachbarschaft wohnt, wünscht sich natürlich eine gegenseitige Rücksichtnahme. Spricht man die Allergie an und versucht, eine gemeinsame Lösung zu finden, kann das einem Nachbarschaftsstreit vorbeugen. Gleichzeitig betont Nicole Mutschke, dass ein Eigentümer nicht jede Pflanze entfernen muss, auf die sein Nachbar allergisch reagiert.
Der Fall aus dem Jahr 2019 zeigt, dass gesunde und ordnungsgemäß eingepflanzte Bäume vor Gericht selten angefochten werden können. Pollenallergiker müssen den natürlichen Pollenflug also im schlimmsten Fall hinnehmen.
Die Regelung bei schwerwiegenden Beschwerden
Die Rechtslage ändert sich allerdings, je schwerer die allergische Erkrankung ist. Es wird durchaus berücksichtigt, wie stark allergieauslösend, also wie „giftig“, die Pflanze ist. Nicole Mutschke erklärt, je größer die Gesundheitsgefahr generell ist, desto eher kann eine Beseitigung verlangt werden. Verursacht eine Pflanze nur bei einer empfindlichen Person gesundheitliche Beschwerden, wird es komplizierter.
Für Betroffene gilt dann, medizinisch nachweisen zu können, dass diese Pflanzenart die Beschwerden auslöst. „Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat 2003 deutlich gemacht, dass eine bloße allgemeine Allergie dafür nicht ohne Weiteres genügt“, berichtet die Anwältin.
Welche Rechte gelten bei öffentlichen Grundstücken?
Auch zum Thema „öffentliche Grundstücke“ gibt es bereits einen Fall aus dem Jahr 2011 in Hannover. Eine Frau klagte vor dem Verwaltungsgericht wegen Atembeschwerden und allergischer Reaktionen. Laut der Klägerin lösten mehrere große Linden im öffentlichen Straßenraum die Beschwerden aus. Trotzdem wurden die Bäume nicht gefällt.
Demnach zeigt der Fall, dass auch an öffentlichen Orten die individuelle Allergie einer einzelnen Person meist nicht ausreicht.
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Wann lohnt sich rechtlicher Beistand?
Spätestens dann, wenn erhebliche gesundheitliche Beschwerden ärztlich dokumentiert sind und eine einvernehmliche Lösung mit dem Nachbarn nicht möglich ist, ist eine rechtliche Prüfung durchaus sinnvoll. „Dabei sollte geklärt werden, ob Grenzabstände eingehalten werden, ob besondere Baumschutzregeln gelten und ob die Pflanze überhaupt rechtmäßig dort steht“, erklärt Nicole Mutschke. Die Anwältin betont, dass sich die Regeln gerade beim Nachbarrecht von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.
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Wie stehen die Chancen bei einem Rechtsstreit?
„Bei einem gesunden und rechtmäßig stehenden Baum hat meistens der Eigentümer die besseren Karten“, meint Mutschke. Selbst starke allergische Beschwerden führen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht automatisch zum Fällen des Baumes. Laut der Anwältin kann die Abwägung jedoch anders ausfallen, wenn die Pflanze selbst eine besonders starke allergene oder sonstige Gesundheitsgefahr darstellt. Zudem liegt ein klarer Fokus auf die Einhaltung von nachbarrechtlichen Vorschriften.