5. März 2026, 6:29 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Ohne funktionierende Müllentsorgung geht im Alltag nichts. Doch wer ist im Mehrfamilienhaus eigentlich dafür verantwortlich, dass ausreichend Tonnen bereitstehen? Und was passiert, wenn der Müll regelmäßig überquillt? Eine Expertin erklärt auf myHOMEBOOK-Nachfrage, welche Pflichten Vermieter treffen und welche Ansprüche Mieter haben.
Gesetzliche Pflicht zur Bereitstellung von Mülltonnen
Mülltrennung ist in Deutschland nicht nur im Sinne der Nachhaltigkeit sinnvoll, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Damit Mieter ihrer Pflicht nachkommen können, müssen die entsprechenden Mülltonnen vorhanden sein.
Vermieter sind daher verpflichtet, in Mehrfamilienhäusern ausreichend Mülltonnen bereitzustellen. In der Regel betrifft das Rest- und Biomülltonnen. Die Bereitstellung zählt zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung. Zudem muss das Volumen der Tonnen so bemessen sein, dass der anfallende Müll ordnungsgemäß entsorgt werden kann.
Da Müllentsorgung kommunal unterschiedlich geregelt ist, kann sich die Art der Tonnen je nach Wohnort unterscheiden. In München muss der Vermieter etwa laut Monika Schmid-Balzert, stellvertretende Geschäftsführerin vom Münchner Mieterverein, „zumindest Restmüll-, Bio- und Papiertonnen zur Verfügung stellen“. Je nach kommunaler Satzung müssen auch gelbe Tonnen für Wertstoffe bereitgestellt werden.
Wie groß muss das Müllvolumen sein?
Entscheidend für die bereitgestellte Füllmenge ist die Anzahl der Haushalte im Gebäude. Eine pauschale Literzahl gibt es nicht. „Es kommt auf die Anzahl der Haushalte in dem Haus an“, erklärt die Expertin. „Wenn die Kapazität nicht ausreicht, muss der Vermieter nachlegen, damit die Mieter ihren Müll ordnungsgemäß entsorgen können.“ Reichen die vorhandenen Tonnen also nicht aus, besteht ein Anspruch auf Anpassung.
Dazu passend: Darf der Vermieter die Mülltonnen kontrollieren?
Was tun bei regelmäßig überfüllten Tonnen?
Sind Müllbehälter dauerhaft überfüllt, können Mieter aktiv werden. „Sie können vom Vermieter verlangen, dass er mehr Tonnen bestellt“, stellt Schmid-Balzert klar. „Allerdings steigen dann auch die Kosten für Müll, die der Vermieter ja über die Betriebskosten umlegen kann.“
Die Kosten für die Müllentsorgung gehören nämlich zu den umlagefähigen Betriebskosten. Vermieter dürfen sie über die jährliche Betriebskostenabrechnung an die Mieter weitergeben. Bedeutet: Der Vermieter muss zwar für ausreichende Kapazitäten sorgen, die zusätzlichen Gebühren kann er jedoch im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen.
Darf der Vermieter die Mülltonnen kontrollieren?
Ist ein Vermieter verpflichtet, eine Gelbe Tonne aufzustellen?
Vorgaben zum Standort der Mülltonnen
Konkrete gesetzliche Regelungen zur Aufstellung – etwa zu Mindestabständen oder zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen – existieren nicht. „Jedoch sollten die Vermieter schon darauf achten, dass durch die Mülltonnen die Wohnqualität der Mieter nicht beeinträchtigt ist“, ergänzt Schmid-Balzert.
Pflichten der Mieter bei Mülltrennung und Leerung
„Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen die Mieter den Müll trennen“, erklärt die Expertin. Neben den Vermieterpflichten bestehen also auch klare Vorgaben für Mieter. Wer für das Bereitstellen der Tonnen zur Leerung zuständig ist, richtet sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag beziehungsweise in der Hausordnung.