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Nicht am falschen Ende sparen

Diese Versicherungen sollte man vor einer Sanierung unbedingt abschließen

Wer sein Eigenheim sanieren will, sollte prüfen, ob es zusätzlichen Versicherungsschutz benötigt.
Wer sein Eigenheim sanieren will, sollte prüfen, ob es zusätzlichen Versicherungsschutz benötigt. Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

17. August 2025, 5:59 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Wer sein Zuhause modernisiert, denkt an neue Fenster, frische Farben oder ein saniertes Dach. Doch während es rund um das Haus geschäftig wird, steigt auch das Risiko für Unfälle, Einbruch oder Schäden. Wer hier nicht ausreichend abgesichert ist, kann schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. myHOMEBOOK erklärt, welche Versicherungen bei einer Sanierung wirklich nötig sind und worauf Hausbesitzer unbedingt achten sollten.

Bauherren-Haftpflicht: Schutz bei größeren Vorhaben

Baut oder saniert der Eigentümer auf seinem Grundstück, trägt er die Verantwortung für sämtliche Schäden, die durch die Baustelle entstehen können. „Bauherren haften für alle Schäden, die vom Bauwerk und dem Baugrundstück ausgehen“, erklärt Meike Voß vom Bund der Versicherten.

Wer bereits über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt, sollte prüfen, ob Bauvorhaben mitversichert sind. „Immer häufiger haben Eigentümer eine Privathaftpflichtversicherung, die auch Bauvorhaben einschließt“, sagt Voß. Doch Vorsicht: „In der Regel deckt diese aber nur kleinere Projekte mit einer Bausumme von bis zu 100.000 Euro ab.“ Für umfangreichere Sanierungen ist daher eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung ratsam. „Wer größere Sanierungsmaßnahmen plant, sollte zusätzlich eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abschließen“, empfiehlt Voß. Denn übersteigt die Bausumme den versicherten Betrag der Privathaftpflicht, kann der Schutz für das gesamte Projekt entfallen.

Wohngebäudeversicherung: Grundlage jeder Absicherung

Ein Muss für Immobilienbesitzer ist die Wohngebäudeversicherung. „Die Wohngebäudeversicherung gehört zur Grundausstattung jedes Immobilienbesitzers“, so Karsten Radder, Versicherungsexperte beim Finanzdienstleister Dr. Klein. Sie deckt unter anderem Schäden durch Sturm, Blitzschlag, Feuer oder Leitungswasser ab – abhängig vom Vertrag auch Elementarschäden wie Starkregen oder Überschwemmung.

Wenn eine Sanierung ansteht, muss man die Versicherung im Vorfeld unbedingt informieren – insbesondere dann, wenn das Haus während der Arbeiten zeitweise leersteht. „Ist das Haus während der Sanierung zeitweise unbewohnt, sind sie sogar vertraglich dazu verpflichtet“, warnt Radder.

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Ein Muss für jeden Bauherren: Wohngebäudeversicherung

„Die Wohngebäudeversicherung gehört zur Grundausstattung jedes Immobilienbesitzers“, sagt Karsten Radder, Spezialist für Versicherung beim Finanzdienstleister Dr. Klein. Sie greift bei Schäden durch Blitz, Feuer, Sturm, Leitungswasser und Hagel, aber auch – je nach Vertrag – bei Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Starkregen. Bevor man mit der Sanierung des Gebäudes beginnt, sollten Bauherren ihre Versicherungsgesellschaft detailliert über das Projekt informieren. „Ist das Haus während der Sanierung zeitweise unbewohnt, sind sie sogar vertraglich dazu verpflichtet“, so der Experte.

Auch nach der Sanierung kann eine Anpassung der Police notwendig sein – etwa wenn die Wohnfläche wächst oder der Wert der Immobilie steigt. „Dann dürfte die Prämie zwar teurer werden, aber im Schadenfall ist das Haus dann ausreichend versichert“, sagt Roland Stecher von der Verbraucherzentrale Bremen. Wird im Rahmen der Sanierung das Risiko für bestimmte Schäden reduziert – beispielsweise durch neue Wasserleitungen –, kann das sogar zu einer günstigeren Prämie führen. „Denn dann sinkt ja das Risiko von Leitungswasserschäden“, so Stecher.

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Bauleistungsversicherung: Teuer – aber manchmal sinnvoll

Während im Neubau eine Bauleistungsversicherung leicht zu bekommen ist, gestaltet sich das bei Sanierungen oft schwieriger. „Im Neubau ist es leicht, eine Bauleistungsversicherung zu bekommen“, erklärt Meike Voß. Diese Police schützt vor unvorhersehbaren Schäden am Bauwerk – etwa durch höhere Gewalt, Vandalismus, Materialfehler oder Ausführungsfehler. Die Kosten hängen von der Höhe der Bausumme, dem Leistungsumfang und der Selbstbeteiligung ab.

Bei Sanierungsmaßnahmen müssen Bauherren jedoch genau hinschauen. „Bei Sanierungsvorhaben ist es hingegen schwer, eine solche Versicherung zu bekommen. In diesen Fällen sollten Kunden genau die Leistungen der angebotenen Versicherung prüfen“, rät Voß. „Oft sind Dinge ausgeschlossen, die dem Kunden wichtig sind.“ Ob sich der Abschluss lohnt oder eigene Schutzmaßnahmen sinnvoller sind, sollte individuell abgewogen werden.

Bauhelfer-Unfallversicherung: Schutz für Freunde und Familie

Wenn Freunde oder Verwandte bei der Sanierung helfen, ist deren Absicherung Pflicht. „Auch wenn sie das aus reiner Gefälligkeit tun und kein Geld dafür bekommen, müssen sie bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) gemeldet und entsprechend Beiträge gezahlt werden“, erklärt Karsten Radder. Nur dann übernimmt die BG Bau bei Unfällen die Kosten – von der medizinischen Behandlung bis zu Rentenzahlungen.

Zwar besteht laut Meike Voß auch Versicherungsschutz, wenn Helfer nicht gemeldet sind, doch das kann für Bauherren teuer werden. In diesem Fall droht ein Bußgeld und Bauherren könnten nachträglich zur Kasse gebeten werden. Sie müssen in solchen Fällen mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen.

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Private Unfallversicherung: Absicherung für den Bauherrn

Während die Bauhelfer durch die BG Bau geschützt sind, gilt das für die Bauherren selbst nicht. Für sie empfiehlt sich eine private Unfallversicherung. „Da der Bauherr nicht über die Bauhelferversicherung abgesichert ist, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung“, so Radder. Diese springt ein, wenn sich der Eigentümer selbst durch Arbeiten auf der Baustelle verletzt – etwa mit einer Kapitalzahlung für Umbaumaßnahmen im Falle einer Invalidität.

Hausratversicherung: Auf Veränderungen achten

Auch die Hausratversicherung muss man unter Umständen anpassen, wenn sich durch die Sanierung etwas am Gebäude ändert. „Dann muss unter Umständen die Versicherungssumme angepasst werden, damit im Schadensfall keine Unterdeckung droht“, erklärt Radder. Wird etwa ein Gerüst aufgebaut oder der Wohnbereich vergrößert, sollte der Versicherer darüber informiert werden. Ist das Haus während der Sanierung unbewohnt, ist diese Information für den Hausratversicherer sogar verpflichtend.

Mit Material der dpa

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