12. Oktober 2025, 13:11 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Ob Terrasse, Bad oder Dämmung – viele Deutsche legen beim Bauen und Renovieren selbst Hand an. Doch wenn etwas schiefläuft, wird aus dem Do-it-yourself-Projekt schnell ein teures Missgeschick. Welche Versicherungen greifen, wenn beim Heimwerken etwas passiert? Und wann bleibt man auf den Kosten sitzen? Dieser Überblick zeigt, wie Heimwerker sich richtig absichern können – und wann Versicherungen die Zahlung verweigern.
Welche Versicherungen Heimwerker haben sollten
Die Basis jeder Absicherung bildet die private Haftpflicht- und Hausratversicherung – und bei Hausbesitzern zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung. Damit sind gängige Risiken grundsätzlich abgedeckt.
„Allerdings gibt es bei handwerklichen Arbeiten im eigenen Haus einige zusätzliche Risiken, die man kennen und absichern sollte. Zum Beispiel Unfälle“, sagt Rechtsanwalt Sven-Wulf Schöller von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein.
Unfallrisiken beim Heimwerken
Heimwerken auf dem Dach oder mit schweren Maschinen birgt Unfallrisiken – besonders für Laien. Gut beraten ist, wer vorsorgt: „Für so einen Fall sei es gut, wenn man eine private Unfallversicherung abgeschlossen habe“, erklärt Karsten Radder, Versicherungsspezialist beim Finanzdienstleister Dr. Klein.
Denn Heimwerker wagen sich oft an ungewohnte Tätigkeiten. „Zum Beispiel, wenn man bei Dachdeckerarbeiten das Gleichgewicht verliert und abstürzt. Oder auch, wenn man beim Kauf von Baumaterial in einen Verkehrsunfall verwickelt wird.“
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Wer haftet bei Verletzungen von Helfern?
Wenn Freunde oder Verwandte mithelfen, ist die rechtliche Lage unterschiedlich – je nachdem, wie umfangreich die Hilfe ist. „Hilft ein Freund beispielsweise über mehrere Tage beim Dachdecken, ist das in der Regel eine versicherte Tätigkeit, die der Bauherr bei der Bau-Berufsgenossenschaft, der BG BAU, melden muss“, erklärt Meike Voß vom Bund der Versicherten.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift in solchen Fällen. Bei kurzfristigen Gefälligkeiten, etwa innerhalb der Familie, ist das jedoch nicht der Fall. „Wenn zum Beispiel die Mutter des Heimwerkers nur mal kurz beim Abladen von Baumaterial hilft, ist sie nicht über die BG BAU versichert“, so Voß. „Verletzt sie sich, greift ihre eigene Unfallversicherung.“ Ob darüber hinaus die private Haftpflichtversicherung des Heimwerkers einspringt, muss im Einzelfall geklärt werden.
Wer zahlt, wenn Helfer Schäden anrichten?
Verursacht ein Helfer im Zuge der Heimwerkarbeiten einen Schaden, zahlt möglicherweise die Hausratversicherung – sofern das Risiko dort abgesichert ist. „Schäden in der Wohnung reguliert die Hausratversicherung, wenn das konkrete Risiko auch versichert ist, etwa Feuer oder Schäden durch Leitungswasser“, erklärt Schöller.
Wurde der Schaden von einem Helfer verursacht, kann sich die Versicherung das Geld zurückholen – bei dessen Haftpflichtversicherung, falls vorhanden. Doch auch hier gibt es Einschränkungen: „Denn Arbeiten, die nicht zulässig sind, werden von der Versicherung mindestens als grob fahrlässig oder sogar als vorsätzlich eingestuft“, sagt Schöller. In solchen Fällen verweigert die Versicherung ganz oder teilweise die Zahlung.
Gibt es Schutz bei selbst verursachten Schäden?
Was, wenn der Heimwerker selbst einen Schaden anrichtet – etwa durch eine Bohrung ins Wasserrohr oder die Stromleitung? Die Antwort ist ernüchternd: „Gar nicht“, sagt Rechtsanwalt Schöller. „Das ist ihr eigenes Risiko. Deshalb sollte sich jeder gut überlegen, welche Arbeiten er in Angriff nimmt.“
Auch Verbraucherschützer Roland Stecher von der Verbraucherzentrale Bremen mahnt zur Vorsicht: „Es kann schnell etwas passieren, das gravierende Folgen hat.“ Im Schadenfall prüft ein Gutachter, wer verantwortlich ist. „Ist der Heimwerker allein verantwortlich, bleibt er auf den Kosten sitzen.“
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Wo Profis übernehmen sollten
Einige Arbeiten sind für Laien tabu – aus gutem Grund. Das betrifft vor allem Elektroinstallationen sowie Gas-, Heizungs- und Wasserarbeiten. „Wenn Heimwerker da trotzdem rangehen und durch ihre unsachgemäße Arbeit etwas passiert, zahlt keine Versicherung“, warnt Sven-Wulf Schöller. Bei Handwerksbetrieben springt in solchen Fällen die Berufshaftpflichtversicherung ein – für Hobbyhandwerker gibt es diese Absicherung nicht.
Wann muss man den Versicherer über Veränderungen am Haus informieren?
Auch wenn alles glattläuft, kann ein Heimwerkerprojekt versicherungsrelevant sein – vor allem bei baulichen Veränderungen. „Ändert sich etwas Grundlegendes am Haus, weil etwa das Dach oder der Keller ausgebaut wird, sollte die Versicherung das schon wissen“, rät Roland Stecher. Grund: Der Wert des Gebäudes steigt – und damit möglicherweise auch die Versicherungssumme. Kleinere Arbeiten wie Tapezieren oder neuer Bodenbelag müssen hingegen nicht gemeldet werden. Hier bleibt der Versicherungsschutz unverändert bestehen.
Mit Material der dpa