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Welche Versicherung zahlt bei Schäden an Silvester?

Schäden Silvester Versicherung
Böller und Raketen können schnell mal größere Schäden verursachen Foto: GettyImages/lenanet
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Katharina Regenthal
Redakteurin

31. Dezember 2025, 12:44 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Wenn Raketen oder Böller vom vorgesehenen Kurs abweichen, kann es rasch zu Sachschäden an Gebäuden oder – im schlimmsten Fall – zu Verletzungen von Menschen kommen. Zwar übernehmen Versicherungen grundsätzlich Schäden, die an Silvester entstehen, doch entscheidend sind dabei die jeweiligen Einzelheiten.

Unaufmerksamkeit, unsachgemäßer Umgang oder Fehlzündungen von Raketen und Böllern können erhebliche Schäden verursachen. Werden dabei etwa Gebäude, Wohnhäuser oder Fahrzeuge in Mitleidenschaft gezogen, greifen je nach Fall unterschiedliche Versicherungen. Das gilt ebenso für Unfälle, bei denen andere Personen zu Schaden kommen. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit Versicherungen Schäden, die an Silvester entstehen, tatsächlich übernehmen.

Je nach Schaden greift eine andere Versicherung

Beschädigen Silvesterraketen und andere Böller ein Wohnhaus, zahlt die Gebäudeversicherung die Schäden – im Fall von Mietern jene des Vermieters. Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin. Wird auch Eigentum des Mieters beschädigt, kommt dessen eigene Hausratversicherung dafür aus. Allerdings nur dann, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer die Schäden verursacht hat. Aber bei der Hausratversicherung gibt es noch weitere Details, die zu beachten sind: Ist man selbst daran beteiligt, zahlt die Versicherung nur einen Teil der Schäden, die etwa durch Böller an Silvester entstanden sind.

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Und grundsätzlich gilt: Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht oder nicht vollständig, wenn der Schaden mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Wirft zum Beispiel ein Partygast einen Böller auf den Nachbarbalkon eines Mietshauses und beschädigt dabei das Geländer, muss der Gastgeber zahlen.

Kommt es zu Schäden durch einen Brand oder die Explosion einer Rakete an einem Auto, dann übernimmt laut Verbraucherzentrale die Teilkaskoversicherung des Halters den Schaden. Seng- und Schmorschäden werden dagegen nicht bezahlt. Werden Böller etwa vom Autodach gezündet und der Wagen so mutwillig ramponiert, kommt nur die Vollkaskoversicherung für Schäden auf.

Mit Material der dpa

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