Feuerwerk an Silvester – während die einen gut darauf verzichten können, ist es für andere eine beliebte Tradition, ins neue Jahr zu starten. Was man beim Umgang mit Raketen, Böllern und Co. beachten sollte.
Mit lautem Knall und bunten Fontänen – so starten viele Menschen ins neue Jahr. Feuerwerk gehört für viele einfach zum Jahreswechsel dazu – auch, wenn die Aspekte Umweltbelastung, Tierwohl und Verletzungsgefahr in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen haben. Wer dennoch nicht auf ein privates, kleines Feuerwerk verzichten möchte, der sollte einige Dinge beachten, um an Silvester sicher ins neue Jahr zu rutschen.
Unseriöse Böller-Verkäufer meiden
Beim Zünden von Raketen oder Böllern jeglicher Art herrscht grundsätzlich schon mal eine Verletzungsgefahr, da es zu Unfällen kommen kann. Daher ist es besonders wichtig darauf zu achten, dass das Feuerwerk zumindest von einem seriösen Anbieter stammt. Für den Verkauf in Deutschland gelten strenge Regeln. „Raketen und Böller müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden. Geprüftes Feuerwerk ist zu erkennen an der Registriernummer und dem CE-Zeichen“, heißt es von der Verbraucherzentrale NRW.
Das bedeutet zwar nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, aber dass mit den Raketen und Böllern bei sachgerechter Verwendung sicher hantiert werden kann. Von Produkten ohne amtliche Prüfnummer sollte man die Finger lassen. Laut Verbraucherzentrale NRW fehlt bei diesen Produkten „sowohl Zulassungsnummer als auch Verwendungshinweise in deutscher Sprache. Zudem lässt ihre Qualität meist zu wünschen übrig: Fehlzündungen drohen, oder diese Feuerwerkskörper explodieren wegen ihrer oft erheblich höheren Sprengkraft heftiger als erwartet“.
Info: Die Einfuhr und der Verkauf von illegalen Böllern und Raketen sind nach Paragraf 5 des Sprengstoffgesetzes verboten. Wer diese ohne Zulassung zündet, der verhält sich zum einen ordnungswidrig und kann zum anderen für mögliche Personen- und Sachschäden haftbar gemacht werden.
Für ein sicheres Silvester: Auf alle Fälle vorbereitet sein
Um an Silvester auch mit einem Feuerwerk sicher ins neue Jahr zu starten, sollte man gut vorbereitet sein. Die Verbraucherzentrale NRW rät, einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher bereitzuhalten. Außerdem warnt sie davor an Böllern selbst herumzubasteln oder etwa Blindgänger ein zweites Mal anzuzünden. Stattdessen sollte man diese mit Wasser übergießen und dann in der Restmülltonne entsorgen. Außerdem sollten Raketen nie beim Anzünden in der Hand gehalten und Kinder grundsätzlich von Feuerwerkskörpern ferngehalten werden.
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Welche Versicherung bei Silvester-Unfällen zahlt
Kommt es beim Verwenden von Böllern oder Raketen zu Unfällen, dann können verschiedene Versicherungen für Schäden zahlen. Wichtig ist unter anderem eine Privathaftpflichtversicherung – diese kommt zum Einsatz, wenn man andere Personen durch den Umgang mit Feuerwerk verletzt. Erleidet man dabei selbst dauerhafte Schäden, dann zahlt die private Unfallversicherung.
Sollte das eigene Haus durch Böller Feuer fangen, dann greift eine Wohngebäudeversicherung. Brandschäden an der Inneneinrichtung werden dagegen von der Hausratversicherung übernommen. Kommt es zu Schäden durch einen Brand oder die Explosion einer Rakete an einem Auto, dann übernimmt laut Verbraucherzentrale die Teilkaskoversicherung des Halters den Schaden. Seng- und Schmorschäden werden dagegen nicht bezahlt. Werden Böller etwa vom Autodach gezündet und der Wagen so mutwillig ramponiert, kommt nur die Vollkaskoversicherung für Schäden auf.
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Feuerwerk zu Silvester – aber etwas nachhaltiger
Wer auf sein Feuerwerk zu Silvester nicht verzichten möchte, trotzdem aber gerne etwas nachhaltiger handeln will, der sollte sich mit anderen zusammentun. Kommen mehr Menschen zusammen, böllert nicht jeder einzeln, es wird sogar weniger Pyrotechnik gezündet. Mit Blick auf schreckhafte Haustiere sollte man zudem auf laute Knaller und Böller verzichten und lieber bunte, sprühende Fontänen verwenden.