7. Oktober 2025, 10:49 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Wenn sich dunkle Flecken an den Wänden zeigen und der typische Modergeruch in der Wohnung hängt, ist der Ärger groß: Schimmelbefall ist nicht nur ein optisches Problem, sondern kann auch ernsthafte gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Kommt es zum Streit über die Ursache, stellt sich für viele Mieter die Frage: Darf man selbst einen Gutachter beauftragen, oder ist man auf das Urteil des Vermieters angewiesen? Eine Expertin gibt klare Antworten.
Wird Schimmel in der Wohnung festgestellt, lässt der Vermieter häufig einen Gutachter kommen. Die Diagnose lautet dann nicht selten: Der Mieter hat nicht ausreichend gelüftet oder geheizt. Doch was, wenn man sich als Mieter ungerecht behandelt fühlt?
Lohnt sich ein eigener Schimmel-Gutachter für Mieter?
„Wenn der Vermieter einen Gutachter bestellt, handelt es sich um ein Parteigutachten, das in einem eventuellen Prozess nicht berücksichtigt wird“, stellt Anja Franz vom Münchner Mieterverein auf myHOMEBOOK-Anfrage klar. Aus demselben Grund rät sie davon ab, selbst auf eigene Faust einen weiteren Gutachter zu beauftragen. „Der Vermieter muss letztlich beweisen, dass der Schimmel durch falsches Wohnverhalten verursacht wurde.“
Ein Parteigutachten helfe hier aber nicht weiter. Ob die Ursache des Schimmelbefalls in einem Baumangel oder im Wohnverhalten liegt, entscheidet letztlich das Gericht – und zwar durch einen vom Gericht bestellten neutralen Gutachter.
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Was Mieter tun können, wenn falsches Lüften unterstellt wird
Macht der Vermieter den Mieter für den Schaden verantwortlich, steht letzterer oft unter Druck. Doch wie kann man sich wehren? „Wenn die Parteien nicht klären können, woher der Schimmel kommt, muss ein Prozess geführt werden“, sagt Franz. In einem solchen Fall kann der Mieter auf Beseitigung des Mangels klagen.
Im Zuge dieses Verfahrens werde dann ein gerichtliches Gutachten eingeholt, das klären soll, ob tatsächlich ein Baumangel oder ein Fehlverhalten des Mieters vorliegt. „Am besten wäre es natürlich, wenn sich die Parteien außergerichtlich einigen würden“, ergänzt sie. Das spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern auch Nerven.
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Wann ein Prozess sinnvoll ist – und wann nicht
Ob sich ein Rechtsstreit lohnt, hängt vorwiegend von den konkreten Umständen ab. Franz rät: „Die Mieter müssen natürlich ehrlich mit sich sein und überlegen, ob sie vielleicht wirklich zu wenig geheizt und gelüftet haben.“
Trifft das zu, sei es besser, auf einen Prozess zu verzichten. Wenn jedoch Hinweise auf bauliche Mängel vorliegen – etwa wenn mehrere Wohnungen im Gebäude betroffen sind, es an der Außenwand zieht oder bereits die Vormieter über Schimmel geklagt haben – sieht es anders aus. „Darauf kann man dann den Vermieter hinweisen und im Zweifel mit ihm eine gütliche Lösung suchen.“
Rechtsstreit bei Schimmel oft unumgänglich
„Bei Schimmel ist es immer schwierig, den Schuldigen zu finden, und es gibt immer die gleichen Streitereien. Daher ist es leider oft unvermeidbar, das Ganze über das Gericht zu klären“, fasst Franz zusammen. Mieter sollten sich also gut informieren, ihre Wohnsituation ehrlich reflektieren und frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter suchen – um im besten Fall langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden.