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Welcher Schornsteinfeger darf es sein?

Öfen und Kamine müssen regelmäßig vom Schornsteinfeger überprüft werden
Öfen und Kamine müssen regelmäßig vom Schornsteinfeger überprüft werden Foto: Getty Images
dpa

28.04.2021, 04:19 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Hausbesitzer müssen die Öfen und Kamine ihrer Gebäude regelmäßig überprüfen lassen. Für einen Teil dieser Aufgaben gibt es Alternativen zum Bezirksschornsteinfeger.

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Die Begegnung mit einem Schornsteinfeger gilt vielen Menschen als gutes Omen. Doch mehr noch als Glücksbringer sind die Kaminkehrer als Experten für den sicheren Betrieb von Heizungsanlagen gefragt. „Über 30 Millionen Haushalte in Deutschland sind unsere Kunden“, sagt Alexis Gula vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin.

Was Schornsteinfeger kontrollieren

Eine Hauptaufgabe der Schornsteinfeger ist die etwa alle drei Jahre fällige Feuerstättenschau, sagt Hans Weinreuter von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „Überall dort, wo eine Heizungsanlage in einem Gebäude Abgase erzeugt, muss sie bei dieser Feuerstättenschau regelmäßig von einem bevollmächtigten Schornsteinfeger kontrolliert werden.“ Bei Heizungen, die ohne Verbrennung Wärme liefern, wie bei der Fernwärme, ist der Kaminkehrer nicht erforderlich.

Mit der Feuerstättenschau übernimmt der Bezirksschornsteinfeger eine hoheitliche Aufgabe und handelt damit in Vertretung des Staats: „Deshalb muss der Hausbesitzer dem Schornsteinfeger den Zugang zur Heizungsanlage gewähren“, sagt Gula. Bei dieser Überprüfung steht die Betriebssicherheit im Mittelpunkt: ob der Rauch über dem Kamin sicher aus dem Gebäude abgeleitet wird und keine Gefahr von Bränden besteht.

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Regelmäßige Rußbeseitigung ist wichtig

„Bei der Kontrolle bestehender Anlagen, aber auch bei Neubauten und Sanierungen werden immer wieder gravierende Mängel entdeckt“, betont Gula. Nach der Überprüfung wird der Feuerstättenbescheid erstellt, er führt alle Schornsteinfegerarbeiten, die an der Anlage durchzuführen sind, samt Fristen auf. Dabei handelt es sich vorwiegend um Mess-, Reinigungs- und Wartungstätigkeiten.

„Diese Kehr- und Kontrollarbeiten sind bei modernen Gas- und Ölheizungen etwa einmal im Jahr erforderlich“, sagt Gula, „wenn allerdings mit Holz oder Kohle geheizt wird, kommen wir auch öfter.“ Weil bei diesen Brennstoffen mehr Ruß abgelagert wird, machen die Schornsteinfeger ihrer Berufsbezeichnung alle Ehre: „Wir steigen den Leuten dann auf das Dach und reinigen die Kamine. Deshalb müssen Schornsteinfeger bis heute schwindelfrei sein.“

Nur durch die regelmäßige Beseitigung von Ruß und anderen Ablagerungen kann der Kamin genug Sauerstoff für die Verbrennung anziehen. Funktioniert das nicht mehr, droht den Bewohnern eine lebensbedrohliche Kohlenmonoxidvergiftung. Außerdem kann der Rauch leicht entzündbare Rückstände im Schornstein bilden. Früher vernichteten so ausgelöste Brände ganze Viertel. „Der Umstand, dass die Kaminkehrer dieses Risiko beseitigt haben, trug im Wesentlichen zu unserem Image als Glücksbringer bei“, sagt Gula.

Trotz gekipptem Monopol wenig geändert

Dürfen bis heute nur bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger die amtliche Feuerstättenschau durchführen, hat die EU im Jahr 2013 das Monopol auf die regelmäßigen Wartungsarbeiten gekippt. Heute können Hausbesitzer entscheiden, ob sie diese weiterhin von ihrem Bezirksschornsteinfegermeister, einem freien Kaminkehrer oder einem Heizungs-Fachbetrieb ausführen lassen, Voraussetzung ist allerdings ein Eintrag im Schornsteinfegerregister.

„Dabei sind die Betreiber der Heizungsanlage dafür verantwortlich, dass die im Feuerstättenbescheid festgeschriebenen Fristen auch eingehalten werden“, sagt Weinreuter. Und sie müssen sicherstellen, dass der beauftragte Handwerker für die Arbeiten fachlich qualifiziert ist. Kommt es durch einen fahrlässig gewarteten Kamin zu einem Brand, riskiert ein Hausbesitzer sonst seinen Versicherungsschutz.

Entsprechend wenig wechselfreudig sind offenbar die meisten Hausbesitzer, zumal der Bezirksschornsteinfeger die Feueranlage bereits genau kennt und die vorgeschriebenen Termine im Blick hat. Hinzu kommt: „Die Kosten für die jährliche Überprüfung der Gas- oder Ölheizungsanlage liegen im Schnitt um die 50 Euro, sodass das Einsparpotenzial eher gering ist“, sagt Weinreuter. „Da haben die meisten Hausbesitzer weder Zeit, noch Lust, sich den Markt anzuschauen und Angebote einzuholen.“

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Neue Geschäftsfelder für Schornsteinfeger

Udo Wirges vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima hätte von der Reform größere Auswirkungen erwartet. „Der Anteil unserer Mitgliedsbetriebe, die auch Schornsteinfegerarbeiten anbieten, ist vernachlässigbar klein.“ Inzwischen sehen auch die Schornsteinfeger die damalige Gesetzesänderung positiv. „Vor der Reform mussten wir jeden Hausbesitzer bedienen, egal, wie er mit uns umgegangen ist. Heute dürfen wir Kunden auch absagen“, sagt Gula.

Seine Branche profitiert auch dahingehend, dass Kaminkehrer früher keine Aufträge außerhalb ihrer eigentlichen Aufgaben annehmen durften. Als Ausgleich für den Verlust des Monopols ist das nun erlaubt, sofern es nicht mit ihren hoheitlichen Verpflichtungen kollidiert. „Viele Schornsteinfeger haben sich inzwischen einen Namen als unabhängige Energieberater gemacht“, weiß Gula. Weitere interessante Geschäftsfelder sind Lüftungsreinigung, Rauchmelder-Installation und Verfahrenstechnik.

Somit hat sich Reform gelohnt. Ihr früheres Image als überteuerte, behördliche Dienstleister seien die Schornsteinfeger los, sagt Verbraucherschützer Hans Weinreuter: „Es gibt über sie bei uns kaum Beschwerden.“ Und Gula ergänzt: „Bei der Kundenzufriedenheit kommen wir auf einen Wert von 98 Prozent.“

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