Darf man seine Schuhe vor der Wohnung ausziehen und im Hausflur abstellen? Praktisch und gemütlich für die einen, treibt das so manchen Nachbarn zur Weißglut.
Viele ziehen ihre Schuhe noch vor der Wohnungstür aus und stellen die Treter im Hausflur eines Mehrfamilienhauses ab. Schön sieht das allerdings meistens nicht aus. So manchen Nachbarn treibt ein Ensemble aus fremden Schuhen auch schnell zur Weißglut. Als böse Folge droht Zoff im Treppenhaus. Schlimmstenfalls schaltet sich sogar der Vermieter ein. Welche Regeln sollte man dabei beachten?
Darf man Schuhe im Hausflur abstellen?
Eine generelle Regelung für diesen Fall gibt es leider nicht. Zunächst sollte man im Mietvertrag oder in der Hausordnung nachschauen, ob dazu etwas geschrieben steht. Das Thema „Schuhe im Treppenhaus“ hat zudem schon so manche Gerichte beschäftigt (z. B. OLG Hamm, 20.04.1988, Az.: 15 W 168/88).
Das ist demnach erlaubt: Wer durch Regen oder Schnee gegangen ist, kann seine nassen Schuhe vor der Wohnungstür ausziehen und kurzzeitig abstellen. Allerdings sollte man um des lieben Hausfriedens Willen die Treter auf der eigenen Fußmatte abstellen – und auch nicht länger als nötig stehen lassen. Sobald die Schuhe wieder trocken sind, sollten sie angezogen oder im Schuhschrank verstaut werden.
Mehr dazu: Was darf im Hausflur stehen – und was nicht?
Schuhe nicht auf Dauer im Treppenhaus abstellen
Für längere Zeit sollte man seine Schuhe nicht im Hausflur oder Treppenhaus abstellen. Was auch nicht geht: einen Schuhschrank vor der Wohnungstür aufstellen und die Schuhe darin verstauen. Warum? Wie viele andere Gegenstände oder Möbel kann ein Schrank voller Schuhe bei einem Feuer im Treppenhaus wie Zunder brennen. Der Brandschutz sagt daher: Schuhe sollten nicht ständig im Hausflur oder Treppenhaus stehen.
Weitere Artikel zum Thema „Mietrecht“
Schuhe als Stolperfalle
Schuhe im Hausflur können nicht nur die Brandgefahr erhöhen. Wer die Treter übersieht, kann schnell stolpern und sich schlimmstenfalls verletzen. Wer dann haftet? Der Verursacher. Bedeutet: der Besitzer der abgestellten Schuhe. Noch aus einem weiteren Grund sind Schuhe im Treppenhaus ein No-Go. Droht Gefahr, könnten lebenswichtige Rettungswege blockiert werden.
Sie haben einen Streitfall mit Ihrem Nachbar erlebt, von dem Sie uns berichten möchten? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail mit dem Betreff „Ärger mit dem Nachbar“ an redaktion@myhomebook.de, in der Sie uns den Fall schildern. Ausgewählte Geschichten veröffentlichen wir bei myHOMEBOOK. Wir sind gespannt!