1. Dezember 2025, 13:07 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Ab Dezember 2025 treten einige Neuerungen für Verbraucher in Kraft – mit Vorteilen für Strom- und Gaskunden sowie Betreiber von Balkonkraftwerken. Eine neue Pflicht für Energieversorger bringt mehr Transparenz bei Preiserhöhungen, und auch bei Vertragskündigungen sowie technischen Standards gibt es entscheidende Änderungen.
Energieversorger müssen Preiserhöhungen offenlegen
Ab dem 1. Dezember 2025 gilt: Strom- und Gasanbieter dürfen Preiserhöhungen nicht mehr pauschal mitteilen, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet. Sie müssen ihre Ankündigungen detailliert begründen. Verbraucher müssen nachvollziehen können, wie sich der neue Preis zusammensetzt. Eine bloße Mitteilung des neuen Tarifs reicht künftig nicht mehr aus.
Zudem sind Energieversorger verpflichtet, Kunden gleichzeitig über ihr Sonderkündigungsrecht zu informieren. Dieses erlaubt es, den Vertrag bei einer Preisänderung unabhängig von der regulären Kündigungsfrist vorzeitig zu beenden – und sich nach einem günstigeren Angebot umzusehen.
Änderung bei Ersatz- und Grundversorgung
Auch in der Grund- und Ersatzversorgung gelten ab Dezember neue Regeln. Die Ersatzversorgung greift etwa, wenn der Vertrag endet oder der Anbieterwechsel nicht rechtzeitig erfolgt – und der Haushalt trotzdem weiterhin Strom oder Gas nutzt. Verbraucher sollen nun leichter aus solchen oft teureren Tarifen herauskommen können.
Experten empfehlen daher, noch vor Jahresende den aktuellen Strom- und Gasliefervertrag zu überprüfen. Wer einen überteuerten Tarif hat, kann durch einen Wechsel möglicherweise deutlich sparen.
Wichtige Änderungen für Immobilienbesitzer ab 2025
Energieversorger dürfen Verträge nicht mehr spontan kündigen
Einfachere Installation für Balkonkraftwerke
Eine weitere Änderung betrifft Betreiber von Balkonkraftwerken, wie der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. berichtet. Am 1. Dezember tritt demnach die erste internationale Produktnorm für Steckersolargeräte in Kraft – die DIN VDE V 0126-95. Diese legt fest, dass Balkonkraftwerke künftig auch über einen normalen Schuko-Stecker angeschlossen werden dürfen. Der bislang vorgeschriebene Wielandstecker ist somit nicht mehr notwendig.
Zudem wird die zulässige Einspeiseleistung des Wechselrichters offiziell auf 800 Watt erhöht. Damit wird der Betrieb von Balkonkraftwerken nicht nur einfacher, sondern auch rechtssicherer und effizienter.
Förderung für Neubauten kommt zurück
Eine weitere Änderung betrifft zwar weder Strom noch Gas, ist für Bauherren und Immobilienkäufer aber dennoch interessant: Ab dem 16. Dezember wird laut Bundesbauministerium die Förderung für Wohngebäude mit dem Effizienzstandard EH55 wieder aufgenommen. Unterstützt werden sowohl Neubauten als auch der Ersterwerb solcher Immobilien.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Gebäude ausschließlich mit Erneuerbaren Energien beheizt wird und bereits eine Baugenehmigung vorliegt. Gefördert werden baureife Projekte oder Erstkäufe mit bis zu 100.000 Euro zinsvergünstigten KfW-Krediten pro Wohneinheit.