12. April 2026, 7:40 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Tiny House bezeichnet eine Art des Wohnens auf Flächen zwischen 25 und 60 Quadratmetern. Warum der Begriff irreführend ist und wie die baurechtliche Situation in Deutschland aussieht, dazu hat sich myHOMEBOOK beim Bundesverband Mikrohaus umgehört.
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Tiny-House-Bewegung aus den USA
Mit der korrekten Bezeichnung fängt es schon an. „Behörden kommen besser mit dem Begriff Mikrohaus klar, denn Tiny House ist dort weniger geläufig oder klingt den Beamten zu amerikanisch“, erläutert Aristide Hamann, Facharchitekt beim Bundesverband Mikrohaus, auf Nachfrage von myHOMEBOOK. Tatsächlich stammt der Begriff Tiny House aus den USA. Dort entwickelte sich eine regelrechte Tiny-House-Bewegung als Folge der Finanz- und Immobilienkrise in den Jahren 2007 und 2008. In dieser Zeit entstanden sogenannte Trailer Parks mit mobilen Wohnhäusern. Doch ein Vergleich mit Mikrohäusern in Deutschland hinkt ein wenig.
Rein juristisch handelt es sich bei einem Mikrohaus um ein ortsveränderliches, freistehendes Gebäude, also das genaue Gegenteil einer Immobilie. Dieses wird komplett gefertigt und anschließend als Ganzes zum gewünschten Aufstellungsort transportiert. Dort kann das kleine Haus an die erforderlichen Versorgungsnetze angeschlossen werden. „Da das Haus unten über Räder verfügt, könnte man es auch an eine für ein solches Gewicht ausgelegte Anhängerkupplung hängen und damit durch Deutschland fahren“, meint der Facharchitekt vom Bundesverband Mikrohaus.
Überschaubarer Mikrohaus-Trend
Noch handelt es sich um einen überschaubaren Trend. Laut Zahlen aus der Tiny-House-Branche interessieren sich etwa 75.000 Menschen für so ein kleines, ortsveränderliches, freistehendes Gebäude. Die Gründe dafür sind vielfältig. Speziell ältere Menschen empfinden ihren Wohnraum als zu groß, möchten sich verkleinern und entscheiden sich deswegen für ein Mikrohaus. Ihr bisheriges, größeres Haus wird dann im besten Falle frei für den eigenen Nachwuchs samt Familie.
Zum besseren Verständnis: Ein Mikrohaus ist juristisch kein Sonderfall. Wie für jedes andere Haus auch hängt die rechtliche Einordnung von der tatsächlichen Nutzung ab. Wenn darin hauptsächlich gewohnt wird, gilt es als Gebäude und unterliegt dem Bau- und Planungsrecht wie jedes andere Wohnhaus.
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Was genau ist eigentlich ein Tiny House?
Braucht man für ein Tiny House unbedingt eine Baugenehmigung?
Frühzeitig Behörden kontaktieren
Das lenkt den Blick auf die ursprüngliche Frage: Darf man einfach ein Tiny House in seinen Garten stellen? „Ja, das ist grundsätzlich erlaubt“, antwortet Aristide Hamann vom Bundesverband Mikrohaus, „es kommt dann aber darauf an, für welchen Zweck ein solches Haus in den Garten gestellt wird.“ Denn davon hängt dann ab, welche Behördengänge im Vorfeld notwendig sind und welche Formulare für die Aufstellung eines Mikrohauses im eigenen Garten von den örtlichen Behörden verlangt werden.
„Wer sich für die Aufstellung eines Mikrohauses auf dem eigenen Grundstück interessiert, sollte frühzeitig von der Gemeinde die Zulässigkeit des Vorhabens prüfen lassen“, rät der Facharchitekt, denn die gesamte Planungshoheit obliegt dem örtlichen Bauamt. Wenn geplant ist, das Mikrohaus als Wohnhaus zu nutzen, sollte der Aufstellungsort des Hauses erschlossen sein, also ein Anschluss an Strom, Wasser und Kanalisation problemlos möglich sein. Das koste die meiste Zeit bei der Planung, weiß Facharchitekt Aristide Hamann.
Planungshorizont: vier bis sechs Monate
Liegen sämtliche Genehmigungen vor, ist die größte Hürde beim Aufbau eines Mikrohauses im eigenen Garten bereits genommen. „Die Prüffrist durch das Bauamt beträgt maximal drei Monate. Der Bau des Mikrohauses beansprucht dann noch einmal zwischen zwei bis vier Monate, je nach Größe des Hauses“, gibt Hamann eine Einschätzung zur zeitlichen Dimension eines Mikrohaus-Projekts. Je nach Anzahl der Quadratmeter kostet so ein Mikrohaus schlüsselfertig zwischen 60.000 und 135.000 Euro. Wer auf besondere Ausstattungsmerkmale Wert legt, bezahlt am Ende noch etwas mehr.
Sachverhalte, die gegen die Aufstellung eines Mikrohauses im eigenen Garten sprechen, gibt es nur wenige. Nachbarn spielen nur dann eine Rolle, wenn der Abstand zum angrenzenden Grundstück die notwendigen drei Meter unterschreitet. „Dann braucht es eine Einwilligung des Nachbarn, die allerdings in der Regel auch erteilt wird“, berichtet Aristide Hamann vom Bundesverband Mikrohaus. Ansonsten gelten die üblichen Regelungen, die für jedes Neubauprojekt Gültigkeit haben, falls eine Nähe zu Landschaftsschutzgebieten oder Biotopen gegeben sein sollte. In diesem Falle könnte die örtlich zuständige Gemeinde die Genehmigung zur Aufstellung verweigern.