10. März 2026, 12:17 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Unkraut auf dem Gehweg vor dem Haus wirkt ungepflegt und kann Nachbarn stören – auch wenn Haus und Garten selbst ordentlich sind. Doch wer ist für die Entfernung zuständig? In privaten Gärten liegt die Verantwortung klar beim Eigentümer, aber bei Gehwegen ist die Zuständigkeit nicht sofort eindeutig. myHOMEBOOK hat bei Experten nachgefragt.
Unkraut auf dem Gehweg vor dem Haus – wer ist verantwortlich?
Die Verantwortung endet leider nicht am Zaun, sie geht darüber hinaus, erklärt Alexander Wiech von Haus und Grund: „Die Verkehrssicherungspflicht auf den Gehwegen vor privaten Grundstücken obliegt den Kommunen, die in der Regel ihre Pflicht per Satzung auf die Eigentümer übertragen haben. Darin enthalten ist meist auch die Pflicht, Unkraut zu entfernen“. Wenn es vor dem Tor zum Grundstück also wächst und wuchert, sollte man zunächst bei der Kommune nachfragen und dann gegebenenfalls selbst tätig werden.
Was passiert, wenn man das Unkraut auf dem Gehweg wachsen lässt?
Im schlimmsten Fall drohen laut Bußgeldkatalog Strafen. Allerdings ist das Entfernen von Unkraut auf dem Gehweg nicht separat aufgeführt. Unter dem Begriff „Räumpflicht“ werden mehrere Aufgaben zusammengefasst. So muss man sich als Eigentümer beispielsweise um die Schneeräumung im Winter oder die Laubräumung im Herbst kümmern.
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Bei der Entfernung von Unkraut auf dem Gehweg sind allerdings ein paar Regeln zu beachten. So ist es nach dem Pflanzenschutzgesetz streng verboten, Unkrautvernichtungsmittel auf befestigten Flächen zu verwenden. Nutzt man sie dennoch, riskiert man empfindliche Strafen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Unkraut auf dem Gehweg zu entfernen, ein paar hilfreiche Tipps finden Sie hier. Des Weiteren ist es auch möglich, Firmen zu engagieren, die sich um die Reinigung des Gehwegs vor dem Haus kümmern.

