6. Mai 2026, 5:58 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Zumindest in Filmen wirken Wohngemeinschaften immer wie ein Ort vollkommener Harmonie, an dem alle Mitbewohner ständig Spaß und gute Laune haben. Wer jemals in einer WG gelebt hat, weiß, das stimmt so nicht ganz. Wenn Menschen eng zusammenleben, sind Konflikte vorprogrammiert. Wie sich größere Streitereien frühzeitig eindämmen lassen und wie mit nervigen WG-Mitbewohnern umgegangen werden sollte, erklärt myHOMEBOOK in diesem Artikel.
Was für jede Form von Gemeinschaft gilt: Eine einzige Person reicht aus, um die Stimmung aller anderen zu vermiesen. Wenn diese Person zudem noch Mitbewohner in der eigenen WG ist, kann der Alltag zur Hölle werden. Streit und Konflikte innerhalb der WG an sich sind nicht unbedingt das Problem. Schwierig wird es, wenn eine Person aufgrund ihres Charakters immer wieder Anlässe für nächtelange Diskussionen liefert, wenn also grundlegende Regeln immer wieder überschritten werden.
Vorstellungen des WG-Lebens harmonisieren
Eine Menge Ärger lässt sich allerdings schon durch gesunde Planung im Vorfeld vermeiden. Das fängt schon bei den Vorstellungen an, warum Menschen in eine WG ziehen. Die Gründe können höchst unterschiedlich sein.
Viele Bewohner nutzen die WG als reine Zweckgemeinschaft. Andere Menschen erwarten hingegen etwas mehr, sehen die WG als eine Art verschworene Gemeinschaft oder sogar als Familienersatz. Wenn solch unterschiedliche Vorstellungen aufeinanderprallen, ist zumindest Leben in der Bude sicher. Wer das möchte, wunderbar. Wer nicht, hat sich ein größeres Problem in seine WG geholt.
Deswegen sollten sich Menschen, die eine WG gründen möchten, über die Art und Weise des gemeinschaftlichen Zusammenlebens intensive Gedanken machen. Weitere Mitbewohner sollten dann nur in die Wohngemeinschaft aufgenommen werden, wenn sie die Vorstellungen der bereits dort wohnenden Mitmenschen teilen.
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Auf das Vertragsmodell achten
Eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Gründung einer WG spielt das gewählte Vertragsmodell. „Sind alle WG-Bewohner Hauptmieter, stehen sie rechtlich gleichberechtigt nebeneinander, was Maßnahmen gegen einzelne Störer erschweren kann. In der Verantwortung ist dann der Vermieter“, erläutert Jutta Hartmann, Pressesprecherin beim Deutschen Mieterbund, auf Nachfrage von myHOMEBOOK.
Deswegen empfiehlt sie künftigen Wohngemeinschaften eine Person auszuwählen und diese als Hauptmieter im Vertrag einzutragen. Alle anderen Mitbewohner gelten dann laut Vertrag als Untermieter. „In dem Fall kommt dem Hauptmieter eine stärkere rechtliche Stellung gegenüber den Untermietern zu. Das erleichtert eine WG-interne Handhabung von Streitigkeiten.“
Das bedeutet allerdings auch, „eine erhöhte Verantwortung des Hauptmieters, da dieser dann organisationsbefugt, aber eben auch verpflichtet ist.“ Es sollte also eine Person sein, die stressresistent ist und Konflikte lösen kann. Denn wenn der Konflikt im Raum schwebt, sind genau diese Talente gefragt.
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Wie gründet man eigentlich eine WG?
Weitere WG-Regeln schriftlich definieren
Neben dem Mietvertrag spielen auch ungeschriebene Regeln und ihre verschriftlichte Definition im Vorfeld eine große Rolle innerhalb einer WG. Deswegen rät Hartmann: „Sollten verbindliche Absprachen bezüglich des Verhaltens, der Nutzung von Gemeinschaftsflächen, der Ruhezeiten oder auch mit Blick auf die Handhabung von Besuchern und Übernachtungsgästen getroffen werden.“
Jede Regel benötigt eine Konsequenz, nämlich dann, wenn sich ein WG-Mitbewohner nicht daran hält. „In Betracht kommen hier etwa ein abgestufter Maßnahmenkatalog beginnend mit einem Hinweis, über Abmahnungen bis hin zu einer Kündigung in besonders schweren oder wiederholten Fällen“, hält die Pressesprecherin für ratsam und ergänzt: „Je transparenter die Regelungen, desto effektiver das Konfliktmanagement.“
Doch wenn eine WG an all diese Dinge gedacht hat und ein Mitbewohner dennoch nervt, was hilft dann? Reden, und zwar rechtzeitig. Denn je länger ein Problem auf die lange Bank geschoben wird, umso schwieriger wird es, an die Einsicht einer Person zu appellieren. Sie fühlt sich möglicherweise sogar im Recht, weil ja bislang niemand etwas gesagt hat.
Wenn die Situation auf eine Sackgasse zuläuft, bieten viele Universitäten zumindest für studentische Wohngemeinschaften eine Art Mediation. Oft hilft der Blick von außen, die zerstrittenen Parteien wieder ins Reden zu bringen und eine für alle Beteiligten annehmbare Lösung zu finden. Beratung bietet auch der Deutsche Mieterbund.
In extremen Fällen Abmahnung und Kündigung
In besonderen Einzelfällen nutzt auch externe Hilfe nichts mehr. „Kommt es zu erheblichen Ruhestörungen, kann zudem das Ordnungsamt eingeschaltet werden. Bei verbalen oder körperlichen Übergriffen kann die Polizei hinzugezogen werden. Dann kommen auch strafrechtliche Konsequenzen in Betracht“, beschreibt Hartmann, die Schritte, wenn alles Reden nichts geholfen hat.
Wenn im Mietvertrag keine Person als Hauptmieter eingetragen ist, wäre der Vermieter in der Verantwortung, den störenden WG-Mitbewohner abzumahnen. Beim anderen Vertragsmodell kann der Hauptmieter das direkt tun. Ganz wichtig dabei, „die Abmahnung sollte eine Frist enthalten, innerhalb derer das störende Verhalten eingestellt werden soll“, ergänzt Hartmann.
In diesem hoffentlich Ausnahmefall wäre ein weiteres Vorgehen mit einem Anwalt abzustimmen. Am Ende der Konfliktreise könnte eine Kündigung des nervenden Mitbewohners stehen, wenn die Person nicht von sich aus schon vorschlägt, aus der WG auszuziehen.