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Wie hoch darf ein Gartenzaun sein? Regelungen im Überblick

Rechtslage

Wie hoch darf ein Gartenzaun sein?

Wie hoch ein Gartenzaun sein darf, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
Wie hoch ein Gartenzaun sein darf, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichFoto: Getty Images

Werden die Temperaturen milder, lockt es viele Menschen wieder häufiger in den eigenen Garten. Dabei möchten die meisten ungestört und auch unbeobachtet sein. Ein hoher Zaun als Sichtschutz kann helfen. Doch je nach Bundesland dürfen Zäune eine bestimmte Höhe nicht überschreiten.

Ein Gartenzaun hat viele Funktionen: Er ist dekorativ, grenzt das eigene Grundstück optisch ab, verhindert, dass Mensch und Tier ungewollt den Garten betreten und ist zudem ein Sicht- und Lärmschutz. Jedoch kann er auch für ernste Streitgespräche mit dem Nachbarn sorgen. Der eine erfreut sich an dem Zaun, dem anderen ist er lästig. So gilt es, bereits bei der Errichtung auf die Höhe des Gartenzauns zu achten. Was erlaubt ist, variiert in den einzelnen Bundesländern.

Was beim Errichten eines Gartenzauns zu beachten ist

Je nach Bundesland bestehen verschiedene Auflagen und auch Verpflichtungen über die zulässige Höhe eines Gartenzauns. Bis auf die Bundesländer Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern, sowie innerhalb von Ortschaften in Baden-Württemberg gilt, dass ein Zaun aufgestellt werden muss, wenn der Nachbar dies wünscht. Jedoch gibt es Unterschiede. So besteht in Berlin, Brandenburg und Niedersachen das Prinzip der „Rechtseinfriedung“. Dieses besagt, dass Eigentümer auf der rechten Seite des Grundstücks ein Zaun ziehen müssen, falls der Nachbar darum bittet. In diesen drei Bundesländern muss man hierbei allein für die Kosten aufkommen.

Anders sieht es außerhalb von Ortschaften in Baden-Württemberg, in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen aus. Dort gilt eine gemeinsame Zuständigkeit zwischen Eigentümer und Nachbar. Das bedeutet, wenn der Nachbar einen Zaun zwischen den Grundstücken errichten möchte, müssen beide Seiten die Kosten tragen.

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Zulässige Gartenzaunhöhe der einzelnen Bundesländer

Bundesweit gilt die Regelung der „ortsüblichen Einfriedung“. Das bedeutet, dass Mauern und Zäune optisch in die Straße oder das Wohngebiet passen müssen. Zusätzlich gelten folgende Regeln, wie hoch ein Gartenzaun sein darf:

  • Baden-Würtemberg: innerorts 1,50 m hoher Zaun an der Grundstücksgrenze; außerorts nur 50 cm von der Grenze entfernt (§11 Nachbarrecht)
  • Berlin: ca. 1,25 m hoher Maschendrahtzaun (§23 Beschaffenheit)
  • Brandenburg: ca. 1,25 m hoher Maschendrahtzaun (§32 Beschaffenheit)
  • Hamburg: im Vorgarten bis 1,50 m; hintere Nachbargrenze bis 2,00 m (§11 HBauO Einfriedungen)
  • Hessen: ca. 1,20 m hoher Maschendrahtzaun (§15 Beschaffenheit)
  • Niedersachsen: bis zu 1,20 m hoher Zaun (§28 Beschaffenheit der Einfriedung)
  • Nordrhein-Westfalen: ca. 1,20 m hohe Mauer oder Zaun (§35 Beschaffenheit)
  • Rheinland-Pfalz: 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht (§39 Einfriedungspflicht)
  • Saarland: 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht (§43 Einfriedungspflicht)
  • Sachsen-Anhalt: bis 2,00 m hoher Zaun (§23 Anforderungen an Grundstückseinfriedungen)
  • Schleswig-Holstein: ein etwa 1,20 m hoher Zaun aus Maschendraht (§31 Beschaffenheit der Einfriedigung)
  • Thüringen: 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht (§39 Einfriedungspflicht)

In Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gibt es keine gesonderten Beschränkungen. Jedoch kann es sein, dass Gemeinden und Städte eigene Regelungen aufgestellt haben. Im Zweifel ist es ratsam, bei der zuständigen Baubehörde der Stadt oder der Gemeinde nach der Einfriedungssatzung zu fragen.

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Sonderfall Sichtschutzzaun

Wird ein Zaun nicht als symbolische Grenze gezogen, sondern als Sichtschutz, gelten andere Höhen. Ortsüblich liegt das Höhenmaß eines Sichtschutzzauns zwischen 1,70 und 1,90 m. Oft gelten sie dadurch als bauliche Anlage, wodurch eine Baugenehmigung vonnöten sein kann.

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