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Wie viele Balkonkraftwerke darf ich haben?

Balkonkraftwerk
Ist es erlaubt, mehrere Balkonkraftwerke zu betreiben? Foto: Getty Images / Canetti
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3. April 2026, 6:37 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Wer auf dem Balkon bereits eine Mini-Solaranlage betreibt und überlegt, eine zweite zu installieren, fragt sich vermutlich, ob das überhaupt erlaubt ist. myHOMEBOOK hat sich bei einem Experten erkundigt.

Eine Recherche im Internet liefert schnell eine überraschende Antwort: In den einschlägigen Gesetzestexten gibt es keine konkrete Stückzahl. Entscheidend ist nicht, wie viele Geräte aufgestellt sind – es werden immer nur Leistungsdaten genannt.

Stückzahl ist nicht entscheidend

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt keine zulässige Anzahl von Balkonkraftwerken pro Haushalt oder Wohnung fest. Solange die gesetzlich festgelegten Leistungsobergrenzen am Netzanschlusspunkt insgesamt eingehalten werden, gibt es keine zahlenmäßige Begrenzung. Die Frage lautet also nicht „Wie viele Geräte?“, sondern „Wie viel Watt insgesamt?“.

Die gesetzlichen Leistungsgrenzen

Seit dem Inkrafttreten des „Solarpakets I” im Frühjahr 2024 gelten in Deutschland zwei zentrale Obergrenzen für Steckersolargeräte. Die installierte Modulleistung darf insgesamt maximal 2000 Wattpeak (Wp) betragen. Die Einspeiseleistung des Wechselrichters ist auf 800 Watt begrenzt.

Beide Werte beziehen sich auf die Gesamtanlage am Netzanschlusspunkt – nicht auf ein einzelnes Gerät. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer vom Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW), formuliert es präzise: „Pro Haushalt, also pro Zählerstromkreis, darf nur ein Steckersolargerät mit einer Modulleistung von maximal 2000 Watt und einem Wechselrichter mit einer Einspeiseleistung von maximal 800 Watt betrieben werden, damit alle Vereinfachungsregelungen greifen.“

Der Wechselrichter ist der eigentliche Engpass: Er begrenzt, wie viel Strom tatsächlich ins Hausnetz eingespeist werden darf – unabhängig davon, wie viel die Module theoretisch erzeugen könnten.

Das ist relevant, wenn man mehrere Anlagen betreibt: Bei zwei Geräten über Schukostecker ist die Modulleistung je Gerät entsprechend begrenzt, um gesetzeskonform zu bleiben. Wer die volle gesetzlich erlaubte Modulleistung von 2000 Wp nutzen möchte, sollte auf den passenden Steckertyp achten.

Zwei Anlagen, ein Haushalt – geht das?

Ein konkretes Beispiel: Wer zwei Balkonkraftwerke mit je 400 Watt Wechselrichterleistung und je 800 Wp Modulleistung betreibt, bleibt mit insgesamt 800 Watt Einspeiseleistung und 1600 Wp Modulleistung innerhalb aller Grenzen. Das ist legal.

Wichtig ist dabei ein technisches Detail: Pro Stromkreis sollte nur ein Wechselrichter angeschlossen sein. Hängen zwei Geräte am selben Stromkreis, kann es zu Überlastungen kommen. Deshalb sollte man die Stromkreise klar beschriften und prüfen, ob die Hausinstallation für mehrere Mini-Solaranlagen geeignet ist. Elektrofachbetriebe helfen dabei weiter. Überschreitet die Kombination mehrerer Anlagen die zulässige Gesamtleistung, kann der Netzbetreiber die Abschaltung verlangen.

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Anmeldung: Was gilt bei mehreren Geräten?

Jede Anlage muss separat im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich. Die Registrierung im MaStR erfolgt online und dauert laut Bundesnetzagentur nur wenige Minuten. Bei der Anmeldung gibt man die Gesamtleistung der jeweiligen Anlage an.

Wer mehrere Geräte betreibt, trägt jedes einzeln ein. Körnig betont, dass dabei keine Ausnahmen gelten: Alle Steckersolargeräte müssten im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.

Größere Anlagen

Wichtig ist die Leistungsgrenze: Bei einer Modulleistung von mehr als 960 Watt ist ein Anschluss über Schuko-Stecker nicht zulässig. Die Installation übernimmt dann ein Fachbetrieb. Anleitungen, die behaupten, es gehe trotzdem, sollte man ignorieren.

Fazit

„Der Gesetzgeber hat nicht die Zahl der Balkonkraftwerke reglementiert, sondern orientiert sich ausschließlich an der Leistung. Wer die Grenze von 800 Watt am Wechselrichter einhält, handelt gesetzeskonform. Wer eine größere Leistung nutzen möchte – etwa um Strom ins Netz einzuspeisen und einen Überschuss in einer Batterie zu speichern – braucht die Unterstützung eines Fachbetriebs.“

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