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Mieter sollten bei Einzug den Zählerstand festhalten

Tipp, um Extrakosten zu vermeiden

Zählerstand beim Wohnungseinzug festhalten

Beim Einzug Zählerstand notieren
Beim Einzug schwirrt einem vieles durch den Kopf – den Stromzähler darf man deshalb aber nicht vergessenFoto: Getty Images

Der Auszug aus dem Elternhaus ist eine aufregende Sache. Viele Dinge müssen plötzlich geregelt werden – zum Beispiel muss ein Stromvertrag für die eigene Wohnung abgeschlossen werden. Worauf kommt es an?

Ein Wohnungswechsel ist mit vielen Aufgaben, Herausforderungen und in den meisten Fällen auch mit Stress verbunden. Trotzdem sollten Mieter beim Einzug in eine neue Wohnung nicht vergessen, den aktuellen Zählerstand zu notieren. Dafür gibt es zwei Gründe, wie die Verbraucherzentrale Bremen erklärt.

Warum der Zählerstand beim Einzug wichtig ist

Zum einen muss der genaue Zählerstand dem Energieversorger mitgeteilt werden. Und zum anderen kann man auf diese Weise vermeiden, auch für den Verbrauch des Vormieters zu zahlen. Am besten ist es deshalb, den Zählerstand bei der Wohnungsübergabe beziehungsweise beim Einzug schriftlich festzuhalten. Nur so kann ganz klar zwischen den Mieterparteien und ihrem Verbrauch differenziert werden.

Spätestens nach vier Wochen sollten Mieter den Zähler erneut ablesen und den Stand dem Energieversorger mitteilen. Bei Strom kann der Verbrauch auf 365 Tage hochgerechnet werden. Dabei wird auch geprüft, ob die monatliche Pauschale zu hoch beziehungsweise zu niedrig angesetzt ist. Außerdem lässt sich so klären, ob ein Tarifwechsel sinnvoll ist.

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Wann sollte man Tarife wechseln?

Ist ein Wechsel geplant, sollte man überlegen, ob das sofort beim Einzug erfolgen sollte oder doch besser etwas später. Nach Angaben der Verbraucherschützer gibt es Stromanbieter, die bei einem niedrigen Verbrauch besonders günstig sind, dafür bei höherem Verbrauch aber eher teuer.

Solange also der eigene Stromverbrauch noch nicht ganz klar ist, kann es sinnvoll sein, mit dem Grundversorgungstarif beim örtlichen Stromanbieter zu starten und dann später zu wechseln. Beim Grundversorger können Verbraucher innerhalb von 14 Tagen kündigen.

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