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Nachzahlung vermeiden

7 Tipps zum ersten Stromvertrag

Stromvertrag
Es werde Licht – aber zuerst sollte man sich um den Stromvertrag kümmern Foto: Getty Images
dpa

18.07.2022, 06:20 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Die erste eigene Wohnung steht an? Dann kommt man ohne Stromvertrag nicht weit. Worauf Neumieterinnen und Neumieter rund um Abschluss und Verbrauch achten sollten.

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Raus aus dem Hotel Mama, rein in die erste eigene Wohnung! Vor dem Einzug müssen junge Leute aber einiges regeln. Dazu gehört auch, sich in Sachen Stromverbrauch gründlich zu informieren. Wer hier nicht aufpasst, riskiert gerade als Neumieterin oder als Neumieter mit der Jahresabrechnung eine deftige Nachzahlung. Worauf nun beim Strom achten? Sieben Tipps.

1. Die Wohnung bei der Besichtigung kritisch begutachten

Auch wenn die Wohnung eine gute Lage hat und toll geschnitten ist: „Mietinteressenten sollten sie sich unbedingt kritisch ansehen“, rät Leonora Holling, Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher mit Sitz in Unkel. Zieht es in dem ein oder anderen Raum, etwa, weil die Fenster undicht sind? „Das kann die Energiekosten enorm in die Höhe treiben“, sagt Holling. Zum einen für die Heizung, zum anderen für Strom – denn ohne Strom funktionieren Heizungen nicht.

Ein weiterer Faktor: Verfügt die Immobilie über einen Aufzug? Damit geht zumeist ebenfalls ein vergleichsweiser hoher Stromverbrauch einher, den der Eigentümer auf alle Mieterinnen und Mieter umlegt. „Für eine Wohnung auf der ersten Etage etwa lohnt sich oft gerade für jüngere Menschen ein Einzug in ein Haus mit Aufzug nicht“, so Holling.

Passend dazu: Die große Checkliste für die nächste Wohnungsbesichtigung

2. Bei Einzug den Zählerstand dokumentieren

Sie haben sich für eine Wohnung entschieden – und jetzt steht die Übergabe an? Halten Sie unbedingt den Zählerstand schriftlich auf einem Stück Papier fest und lassen Sie ihn vom Vermieter oder von der Vermieterin mit Datum unterschreiben.

Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Zählerstand zu Ihren Ungunsten verändert wird und Sie draufzahlen. „Zusätzlich zur schriftlichen Dokumentation bietet es sich an, den Zählerstand etwa per Smartphone abzufotografieren“, sagt Inse Ewen von der Verbraucherzentrale Bremen. Der Zählerstand ist auch dem Energieversorger schriftlich mitzuteilen.

3. Monatliche Pauschale beim Stromvertrag im Blick behalten

Der Energieversorger gibt dem Mieter oder der Mieterin beim Stromvertrag eine monatlich zu zahlende Pauschale vor. Wie hoch dieser Betrag ist, hängt unter anderem davon ab, wie viele Personen in der Wohnung leben. Trotzdem kann es vorkommen, dass der Energieversorger gerade beim ersten Mal die monatliche Pauschale zu hoch oder zu niedrig ansetzt.

Was also tun, um herauszufinden, ob die Pauschale gut kalkuliert ist? „Am besten spätestens vier Wochen nach dem Einzug den Zählerstand erneut ablesen und dem Energieversorger mitteilen“, empfiehlt Ewen. Er kann den Stromverbrauch auf 365 Tage hochrechnen und prüfen, ob die Höhe der monatlichen Pauschale beim Stromvertrag angemessen ist. Gegebenenfalls sollten Mieterinnen und Mieter einen Tarifwechsel in Erwägung ziehen.

Achtung: Der Energieverbrauch des Vormieters ist mitnichten ein Maßstab für den eigenen Verbrauch – selbst wenn die Personenzahl in dem Haushalt die gleiche ist. „Hat vorher in der Wohnung ein Paar mit Kleinkind gelebt und zieht jetzt eine aus drei Personen bestehende WG mit drei TV-Geräten, drei Laptops und drei Spielekonsolen ein, ist der Stromverbrauch nicht mehr vergleichbar“, so Ewen.

4. Sparsam mit Warmwasser umgehen

Eine elektrische Warmwasserbereitung verbraucht Strom. Daher überlegen: Muss das Spülbecken tatsächlich immer bis zum Rand mit warmem Wasser befüllt sein? Oder reicht nicht auch die Hälfte? „Auch kürzer duschen, also etwa das Wasser beim Einseifen ausstellen und sich später nur kurz abduschen, hilft beim Sparen“, so Ewen. Das gilt nicht nur für den Strom, sondern auch fürs Wasser.

Beim Untertischgerät in der Küche lässt sich sparen, wenn Sie das Gerät über Nacht abschalten. Alternativ kann man es auch mit einer Zeitschaltuhr ausstatten.

5. Stromverbrauchende Geräte unter die Lupe nehmen

„Viele junge Leute bekommen beim Einzug in ihre erste Wohnung von den Eltern einen alten Kühlschrank oder eine Stehlampe aus früheren Zeiten“, sagt Ewen. Das Problem: Die alten Geräte können einen immens hohen Energieverbrauch haben. Ob das der Fall ist, lässt sich mit einem Strommessgerät feststellen. „Ein solches Gerät kann man in vielen Verbraucherzentralen kostenlos ausleihen“, erklärt Ewen.

Um Energie beim Kühlschrank zu sparen, kann es sich lohnen, die Temperatur in dem Gerät mit einem Thermometer zu prüfen. Ist es dort kälter als sieben Grad, sollten Sie das Gerät höher einstellen. Tauen Sie außerdem den Gefrierschrank ab, falls sich dort Eisschichten gebildet haben. Andernfalls erhöht sich der Stromverbrauch.

„Wenn es finanziell möglich ist, sollte man besser die alten Geräte durch neue mit einer hohen Energieeffizienz austauschen“, rät Holling. Checken Sie beim Neukauf den Stromverbrauch eines Geräts.

6. Energiesparende LED bei Beleuchtung verwenden

LED-Lampen oder -Glühbirnen sind zwar in der Anschaffung vergleichsweise teuer. Das macht sich aber über Monate und Jahre hinweg bezahlt. Moderne LEDs verbrauchen nach Angaben der gemeinnützigen Beraterstelle co2online über 80 Prozent weniger Strom als Glühbirnen. „Von einem geringeren Verbrauch profitiert nicht zuletzt auch die Umwelt“, sagt Holling.

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7. Sich in Sachen Energie beraten lassen

Wer sich unsicher ist, wie sich Strom sparen lässt, kann sich bei der Energieberatung der Verbraucherzentralen rund um den Stromvertrag kostenlos beraten lassen. „Je besser man sich informiert und alles checkt, desto besser“, erklärt Ewen.

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