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Mietrecht

Darf man am Sonntag Wäsche waschen?

Am Sonntag hat man in der Regel frei – der ideale Tag, um Wäsche zu waschen
Am Sonntag hat man in der Regel frei – der ideale Tag, um Wäsche zu waschen Foto: Getty Images / Maria Korneeva
Lena Hackauf
myHOMEBOOK-Redaktion

21.04.2023, 10:42 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Der Sonntag ist der gesetzlich geschützte Ruhetag der Woche. Grundsätzlich ist es damit verboten, zu arbeiten oder die Ruhe durch laute Geräusche zu stören. Ruhestörungen können zu Busgeldstrafen von bis zu 5000 Euro führen. Wie sieht es beim Wäschewaschen am Sonntag aus? Ist das erlaubt?

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Innerhalb der Woche gibt es verschiedene Ruhezeiten: Etwa die Nachtruhe, die an Werktagen von 22 bis 6 Uhr gilt. Die Sonntagsruhe umfasst hingegen den ganzen Tag und reicht somit von 0 bis 24 Uhr. Wer als Mieter die Ruhe stört, kann sich Ärgern mit den Nachbarn oder auch dem Vermieter einhandeln. Schlimmstenfalls muss man bei fortlaufender Ruhestörung mit einer Kündigung des Mietverhältnisses rechnen. Umso wichtiger ist es, auf die Ruhezeiten zu achten – auch um des Nachbars willen. Ist in diesem Rahmen das Waschen von Wäsche am Sonntag erlaubt? myHOMEBOOK hat nachgefragt.

Ist Wäschewaschen am Sonntag erlaubt?

Das Ruckeln der Waschmaschine und weitere Geräusche, die beim Wäschewaschen entstehen, könnten den Mieter in der Wohnung nebenan oder ein Stockwerk tiefer stören. Der Nachbarn kann sich natürlich beschweren, gegen das Gesetz verstößt man jedoch nicht, wenn man am Sonntag seine Wäsche wäscht. Das bestätigt auch Anja Franz vom Mieterverein München. Es gibt nur eine Ausnahme: „Anders wäre es lediglich, wenn das Wäschewaschen am Sonntag in der Hausordnung oder im Vertrag ausdrücklich verboten ist.“ Es lohnt sich also, wenn Mieter den eigenen Mietvertrag aufmerksam lesen und auf etwaige Verbote achten.

Auch interessant: Wie oft sollte man eigentlich die Bettwäsche waschen?

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Worauf sollte man sonntags achten?

Die Vermutung, dass verschiedene laute Tätigkeiten, die Ruhe am Sonntag stören könnten, ist allerdings nicht unbegründet. So gibt es verschiedene Dinge, die man nicht nur als Mieter, sondern auch als Eigentümer am Ruhetag unterlassen sollte. Dazu zählt etwa das Rasenmähen. An Sonn- und Feiertagen ist das Nutzen von Rasenmähern und weiteren Gartengeräten wie Laubbläsern oder Kettensägen in allen Wohngebieten verboten. Hinzu kommen zusätzliche Ruhezeiten, die Städte und Gemeinde individuell festlegen können.

Das Bohren am Sonntag ist Ländersache, wird jedoch in den Bundesländern ähnlich gehandhabt: In den meisten Fällen ist der Einsatz einer Bohrmaschine am Ruhetag verboten. Im Zweifel sollte man im Mietvertrag nachlesen, welche Regelungen für das Haus gelten. Ähnlich wie beim Wäschewaschen am Sonntag gibt auch für das Staubsaugen während der Ruhezeit kein generelles Verbot. Man sollte jedoch darauf achten, dass der Staubsauger die Zimmerlautstärke nicht überschreitet.

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