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Kränze, Schilder, Lichterketten

Darf man Wohnungstüren dekorieren?

Wohnungstür dekorieren
Kränze an der Wohnungstür sind dekorativ – aber auch erlaubt? Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

19.10.2021, 13:18 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Für manche Mieter endet die Deko nicht an der Wohnungstür – sondern verzieren diese ebenso mit Kränzen oder ähnlichen Accessoires. Erlaubt ist dabei allerdings nicht alles.

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Bunte Blumenkränze im Frühjahr, Herbstkränze, Halloween- oder Weihnachtsdekoration – über das Jahr verteilt gibt es einige Anlässe, zu denen Mieter ihre Tür passend schmücken. Viele Haushalte dekorieren ihre Wohnungstür auch mit einem Schild, auf dem die Namen der Bewohner stehen. Wie groß dürfen diese Artikel ausfallen? Und gibt es Beschränkungen, was die Farbe, Form und Art der Montage betrifft? Tatsächlich muss man beim Dekorieren der Wohnungstür ein paar Regeln beachten, um nicht gegen das Mietrecht zu verstoßen – und um Streit mit Vermieter und Nachbarn zu vermeiden.

Darf man seine Wohnungstür dekorieren?

Grundsätzlich ist eine saisonale Dekoration der Wohnungstür erlaubt. Das entschied das Landgericht Hamburg (LG Hamburg, Urteil v. 07.05.2015, Az.: 333 S 11/15). Eine ganzjährige Dekoration muss der Vermieter hingegen nur dulden, wenn die Funktion des Flurs nicht beeinträchtigt wird. Außerdem darf keine Gefahr oder gar eine Beeinträchtigung für andere Mieter bestehen. Wenn diese Grundlagen nicht gegeben sind, darf ein Vermieter Sie dazu auffordern, die Dekoration zu beseitigen.

Passend dazu: Wann und was ein Mieter dekorieren darf

Wie weit darf man bei der Tür-Dekoration gehen?

  • Wenn man Dekoration an der Wohnungstür anbringen möchte, darf man dabei keine bleibenden Schäden verursachen.
  • Sofern Sie Lichterketten anbringen möchten, dürfen diese den Schlaf der anderen Mieter nicht stören.
  • Dekorationsartikel, die Geräusche von sich geben, müssen spätestens um 22 Uhr abgeschaltet werden.
  • Wenn Sie größere dekorative Veränderungen an der Wohnungstür oder im Hausflur vornehmen möchten, sollten Sie vorab sowohl mit dem Vermieter als auch mit den Nachbarn darüber sprechen.

Auch interessant: Was dürfen Mieter in der Wohnung verändern – und was nicht?

Wichtig: Sie müssen bei der Dekoration außerdem dafür sorgen, dass die Fluchtwege zugänglich bleiben und auch die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden.

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Dekoration, die von außen einsehbar ist

Balkone, Fenster- und Fensterbretter gehören, anders als die Wohnungstür, anteilig zur Gemeinschaftsfläche. Deshalb gelten für diese Flächen und Bereiche besondere Bestimmungen, wenn es ums Dekorieren geht. Lesen Sie daher unbedingt in Ihrem Mietvertrag nach, welche Richtlinien für Ihre Wohnung oder Ihr Haus gelten. Grundsätzlich müssen Sie vor Veränderungen mit Ihrem Vermieter sprechen.

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