Im Garten zählen Schnecken wohl eher zu den ungebetenen Gästen. Sie knabbern Salat, Erdbeeren und Gurken an und können so die Ernte erheblich dezimieren. Um die Schneckenplage in den Griff zu bekommen, rüsten viele Gärtner die Beete mit Schneckenfallen aus. Das Problem hierbei: Schneckenarten, die unter Naturschutz stehen, kriechen ebenfalls in die Fallen und verenden im schlimmsten Fall.
Sowohl mit chemischem Schneckengift als auch mit Hausmitteln kann man den Schnecken im Garten den Garaus machen. Dass schonende Methoden besser geeignet sind, um die Kriechtiere vom Gemüsebeet fernzuhalten, wird insbesondere dann deutlich, wenn Schnecken in die Falle gehen, die unter Artenschutz stehen. Das Fangen oder Töten dieser Arten kann nämlich ein saftiges Bußgeld nach sich ziehen.
Welche Schnecken gibt es?
Man unterscheidet grob zwischen Nacktschnecken und Gehäuseschnecken. Letztere Schnecken dürfen vereinzelt nicht getötet oder verletzt werden, da sie unter Artenschutz stehen. Wirklich schädlich für unsere Pflanzen sind aber eher die Nacktschnecken. Sie machen sich über unsere Salate und Blütenstauden her.
Die Gehäuseschnecken mögen lieber abgestorbene Pflanzenteile und einige kleinere Nacktschnecken. Sie gelten vereinzelt sogar als Nützling im Garten, da sie auch Ei-Gelege von Nacktschnecken fressen.
Ganz oben auf der Liste der geschützten Schnecken in Deutschland steht die Weinbergschnecke (Helix pomatia). Unter anderem in Frankreich steht sie als Delikatesse auf vielen Speisekarten. Fängt oder tötet man sie jedoch in Deutschland, können laut Bußgeldkatalog mehrere Tausend Euro Strafe fällig werden. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Weinbergschnecken gelten in manchen Ländern als Delikatesse, in Deutschland stehen sie unter Artenschutz Foto: Getty Images
Auch die nordische Purpurschnecke (Nucella lapillus) steht in Deutschland unter Artenschutz. Sie kommt aber weniger in Gärten als in der Nordsee und dem Nordatlantik vor.
Kein Artenschutz bei diesen Schnecken – aber um Meldung wird gebeten
Nicht alle seltenen Schnecken genießen den Artenschutz. Der Bierschnegel (Limacus flavus) beispielsweise galt mehrere Jahrzehnte in Deutschland als ausgestorben. Erst vor wenigen Jahren entdeckte man ihn eher zufällig – und ironischerweise – auf der Reeperbahn in Hamburg.
Es handelt sich dabei um eine Nacktschnecke mit einer besonderen Vorliebe zum Kuscheln mit Artgenossen, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Obwohl er zu den bedrohten Arten zählt und bereits als ausgestorben galt, steht er nicht unter Artenschutz. Vereinzelte Bundesländer bitten jedoch darum, Sichtungen zu melden.
Der Bierschnegel ist keine Nachtschnecke, die in Deutschland Artenschutz genießt. Sollte sie aber, denn sie galt schon einmal als ausgestorben. Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb | Nabu/Wimmer
Der Bierschnegel wurde sogar zum Weichtier des Jahres 2023 gewählt. Neben der Vorliebe fürs Kuscheln hat der Bierschnegel auch noch eine andere Eigenart. Er lässt den Salat im Garten liegen, wenn er die Möglichkeit hat, Flechten oder Pilze zu fressen.
„Bierfallen gegen Schnecken sind nicht nur grausam, sie können auch das genaue Gegenteil bewirken. Manche Schnecken sind Kannibalen, diese würden durch den Geruch ihrer toten Artgenossen angezogen. Somit hätte man eher mehr als weniger Schnecken im Garten.“
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