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Dinge, die man auf keinen Fall zu Hause aufbewahren sollte

Einige Gegenstände, vor allem Bargeld, sollten nicht zu Hause aufbewahrt werden.
Einige Gegenstände, vor allem Bargeld, sollten nicht zu Hause aufbewahrt werden. Foto: Getty Images/iStockphoto
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Lena Hackauf
myHOMEBOOK-Redaktion

12. Juni 2026, 14:13 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Das eigene Zuhause gilt als sicherer Ort – doch nicht alles sollte dort aufbewahrt werden. Einige Gegenstände bergen Risiken, andere darf man sogar per Gesetz nicht zu Hause aufbewahren. Welche vier Dinge besser draußen bleiben sollten, verrät myHOMEBOOK.

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1. Edelmetalle

Wer sein Geld investieren möchte, hat viele Möglichkeiten, darunter auch Gold. Ein Kilo Gold bringt derzeit (Stand 12.06.2026) zwischen 116.000 und 118.000 Euro ein. Als Barren gegossen, ist das Edelmetall einfach zu handhaben und zu verstauen. Es scheint sich anzubieten, diese in einer Schublade oder einem geheimen Fach hinter einem Bilderrahmen zu verstecken. Tatsächlich ist dieser Lagerort jedoch nur bedingt geeignet.

Während der Platz in der Schublade gewährleistet, dass man jederzeit Zugriff auf das Gold hat, sollte man bedenken, dass dies anderen Menschen auch so geht. Für Einbrecher sind Goldbarren die perfekte Beute, da sie deutlich handlicher sind als sperrige Elektrogeräte.

Ein weiterer Nachteil: Die Hausratversicherung greift nur, wenn Gold und andere wertvolle Metalle vorschriftsmäßig in einem Tresor gelagert werden. Der Wertschutzschrank muss dabei verschiedene Prüfsiegel besitzen, um infrage zu kommen. Das ist durchaus eine komplizierte und kostspielige Angelegenheit. Denn steigt der Wert des Goldes, steigt auch die Sicherheitsstufe, die der Tresor erreichen muss.

Besser ist: Um Edelmetalle sicher aufzubewahren, eignet sich ein Bankschließfach. In diesem sind Gold und Co. durch die Sicherheitsmaßnahmen der Bank sowohl vor den meisten Einbrechern als auch vor Brand geschützt. Zu bedenken ist jedoch, dass auch ein Schließfach seinen Preis hat. Kleinere Schließfächer kann man je nach Bank bereits für etwa 70 Euro im Jahr mieten.

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2. Große Summen Bargeld

Größere Mengen Bargeld zu Hause aufzubewahren, ist aus mehreren Gründen riskant. Zum einen stellt es ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar: Bei Einbruch oder Diebstahl ist Bargeld schnell weg und in der Regel unwiederbringlich verloren, da es anonym und leicht transportierbar ist. Zum anderen können Brand, Wasserschaden oder Schimmel dazu führen, dass Banknoten unbrauchbar werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Versicherungsgrenzen. Hausratversicherungen decken Bargeld meist nur bis zu sehr niedrigen Summen ab, häufig in der Größenordnung von 1000 bis 2000 Euro. Alles darüber hinaus ist im Schadensfall praktisch nicht abgesichert. Daher sollte man größere Mengen Bargeld nicht zu Hause aufbewahren.

Zu empfehlen ist: Wer sein Geld in bar aufbewahren möchte, kann dieses sicher in einem Bankschließfach tun.

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3. Wichtige Dokumente

Es gibt verschiedene Dokumente, die besonderen Schutz bedürfen. Dazu gehören Geburtsurkunden, Testamente oder notarielle Kaufverträge. Im Fall eines Brandes oder Wasserschadens kann der Verlust dieser Dokumente fatal sein. Im eigenen Haus kann man den nötigen Schutz der Dokumente in der Regel nicht gewährleisten. Es gibt zwar spezielle feuerfeste Dokumententresore, die sind in der Regel jedoch alles andere als günstig.

Sinnvoller ist: Zunächst sollte man stets das Original von der Kopie getrennt voneinander aufbewahren. Während man die eine Version durchaus im eigenen Zuhause aufbewahren kann, ist es empfehlenswert, die andere Version zum Beispiel in einem Bankschließfach sicher zu verwahren.

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4. Urne

Der Abschied von einem geliebten Menschen ist nicht leicht. Entscheidet man sich für eine Feuerbestattung, gilt zu klären, wo der Verstorbene beigesetzt werden soll. Speziell in US-amerikanischen Filmen sieht man häufig, dass die Urne ihren Platz im Zuhause der Familie findet, um auf diese Weise weiterhin am Familienleben teilzunehmen.

In Deutschland ist das nicht möglich. Hier gilt das Bestattungsrecht, welches die Friedhofspflicht umfasst. Das bedeutet, dass verstorbene Menschen nur an dafür vorgesehenen Plätzen bestattet werden dürfen – Urnen eingeschlossen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt und etwa den Verstorbenen im Ausland kremieren lässt und anschließend im eigenen Garten beisetzt, muss mit einer Geldstrafe rechnen.

Es gilt: Urnen darf man nicht zu Hause aufbewahren. Um die Totenruhe zu gewährleisten, bringt man daher die Überreste zu einem Friedhof. Auch aus hygienischer Sicht ist dies der beste Platz für die Urne.

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