Zum Inhalt springen
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Verband kritisiert

„Bau-Turbo“ soll Wohnraum schaffen – aber wichtiger Bereich bleibt außen vor

Hausbau
Mit dem „Bau-Turbo“ der Bundesregierung soll neuer Wohnraum geschaffen werden. Allerdings wird ein wichtiger Teil dabei kaum berücksichtigt. Foto: Getty Images
Felix Mildner
Redaktionsleiter

25. Juni 2025, 17:07 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeskabinett hat ein neues Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus beschlossen. Damit sollen Kommunen flexibler bauen können. Private Bauprojekte spielen darin jedoch kaum eine Rolle. Was steckt dahinter?

Artikel teilen

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches soll den Wohnungsbau in Deutschland deutlich beschleunigen. Im Zentrum steht der neue Paragraf 246e – auch „Bau-Turbo“ genannt. Dieser ermöglicht es Gemeinden befristet bis Ende 2030, bei der Schaffung von Wohnraum von bestimmten planungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen. Genehmigungen könnten dann innerhalb von zwei Monaten erteilt werden – ganz ohne Bebauungsplan. Allerdings findet der private Hausbau dabei kaum Berücksichtigung.

Das soll sich mit dem „Bau-Turbo“ ändern

Bundesbauministerin Verena Hubertz sieht darin einen Meilenstein: „Mit dem Gesetzesentwurf zünden wir jetzt den Bau-Turbo. Aufstocken, Nachverdichten und Neubau, der Bau-Turbo beschleunigt und ermächtigt die Gemeinden vor Ort“, erklärt die neue Ministerin in einer Pressemitteilung.

Die Vorteile liegen laut Hubertz auf der Hand: „So werden aus durchschnittlich fünf Jahren zwei Monate Planungszeit. Das schafft Wohnraum, wo er gebraucht wird – weil jedes Zuhause zählt.“ Außerdem soll der „Bau-Turbo“ die Rechte von Mietern stärken. Der Bau-Turbo sei der erste Schritt „für mehr Tempo im Wohnungsbau und mehr bezahlbaren Wohnraum.“

Nun sei das Parlament gefordert. Die Gesetzgebung soll im Bundestag bis Herbst 2025 abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Viele Maßnahmen für neue Wohnungen

Neben dem neuen „Bau-Turbo“ enthält das Gesetz weitere Änderungen:

  • § 31 Absatz 3 BauGB erlaubt künftig im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Wohnbebauung über die bisherigen Festsetzungen hinaus – etwa durch Anbauten oder Aufstockungen ganzer Straßenzüge.
  • § 34 Absatz 3b BauGB erweitert die Möglichkeiten im unbeplanten Innenbereich. Auch dort, wo Gebäude bisher nicht in die vorhandene Struktur passten, dürfen nun neue Wohnhäuser entstehen.
  • Umwandlungsschutz: Der bisherige Schutz gegen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten verlängert sich um fünf Jahre.
  • Vereinfachte Nachverdichtung: Künftig dürfe man auch im Innenbereich bestehende städtebauliche Regelungen bei Nachverdichtungen flexibler handhaben – etwa bei Hinterlandbebauung oder Aufstockung.
  • Öffnung des Außenbereichs: Auch in Gebieten ohne Bebauungsplan soll künftig Wohnraum geschaffen werden dürfen, solange der Umweltschutz gewahrt bleibt und in räumlicher Nähe zu bestehenden Siedlungen gebaut wird.
  • Erleichterte Quartiersdurchmischung: Gemeinden dürfen bei Bebauungsplänen von Immissionsvorgaben abweichen, wenn durch innovative Lärmschutzlösungen eine stärkere Nutzung neben Gewerbebetrieben ermöglicht wird.
  • Stärkung kommunaler Selbstverwaltung: Gemeinden behalten die Entscheidungshoheit über den Einsatz des Bau-Turbos und können selbst festlegen, wo sie diesen anwenden wollen.

Auch interessant: Die häufigsten Kostenfallen beim Hausbau

Private Bauherren bleiben außen vor

Während der Entwurf umfassende Erleichterungen für größere Wohnungsbauvorhaben vorsieht, kommt der private Hausbau kaum vor. Erik Stange vom Bauherrenschutzbund (BSB) kritisiert: „Das Gesetz richtet sich vordergründig an größere Wohnungsbauprojekte von kommunalen, genossenschaftlichen und privaten Wohnungsbauunternehmen, insbesondere im mehrgeschossigen Mietwohnungsbau.“

Der „Bau-Turbo“ könne laut Stange Genehmigungsverfahren beschleunigen, etwa bei Nachverdichtung oder Aufstockung. „Für private Bauherren bedeutet das potenziell kürzere Wartezeiten bei Bauanträgen – allerdings nur, wenn die Kommune bei solchen kleineren Projekten auch mitzieht.“

Kritik vom Hausbau-Verband

Grundsätzlich begrüßt der BSB die beschleunigenden Maßnahmen, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf: „Private Bauherren werden im politischen Fokus nach wie vor zu wenig berücksichtigt. Dabei machen sie rund ein Drittel des gesamten Bauvolumens aus und tragen wesentlich zur Wohnraumversorgung bei.“ Eine erfolgreiche Baupolitik müsse auch diese Bedürfnisse stärker in den Blick nehmen, erklärt Stange.

Mehr zum Thema

Was private Bauprojekte jetzt brauchen

Laut Stange sind vier Punkte entscheidend, um den privaten Hausbau wieder attraktiver zu machen: „Bessere Förderbedingungen, Planungssicherheit, verständliche Bauvorgaben und stärkere Einbindung privater Bauherren in die Wohnungsbaupolitik.“ Dafür brauche es jetzt ein starkes Signal des Aufbruchs.

Themen Immobilien

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.