3. September 2026, 6:58 Uhr | Lesezeit: 8 Minuten
Ein Brunnen ist in früheren Zeiten eine gängige Möglichkeit gewesen, Haus und Hof mit frischem Wasser zu versorgen. Warum also nicht heute nutzen, was früher schon gut war? Nur geht das überhaupt einfach so? Um diese Frage zu klären, hat myHOMEBOOK mit einem auf Bauplanungs- und Bauordnungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt gesprochen.
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Übersicht
Darf man im Garten einen Brunnen bauen?
Juristen antworten selten auf eine Frage, ob etwas geht oder nicht, mit einem eindeutigen „Ja“ oder „Nein“. Auch Rechtsanwalt Rolf Kemper, von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein aus Berlin, spricht auf die gestellte Frage im Titel die berühmten Worte: „Es kommt darauf an.“
In diesem Fall tendiert der Experte für Bauplanungs- und Bauordnungsrecht allerdings eher in die Richtung „Ja“. Grundsätzlich gilt nämlich § 903 S. 1 BGB, der jedem Grundeigentümer erlaubt, „nach Belieben mit seinem Grundstück zu verfahren.“ § 905 BGB erlaubt das auch in die Tiefe, also senkrecht nach unten.
Brunnenbau betrifft Wasserrecht
„Aber“, beginnt Rechtsanwalt Rolf Kemper seine Ausführungen, „Brunnenbau bezweckt in aller Regel Grundwasserförderung, geregelt in § 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Grundwasserförderung ist eine Form der Gewässerbenutzung. Nach § 8 Abs. 1 WHG gilt für Gewässerbenutzungen ein Erlaubnis- oder Bewilligungsvorbehalt. Wo und wie man Brunnen bauen darf, ist also keine Frage des Grundstücks- oder Bau-, sondern des Wasserrechts.“
Das ist in besagtem WHG bundesweit geregelt. Allerdings gibt es in den meisten Bundesländern ein sogenanntes Landeswassergesetz (LWG). „Zwar gelten in diesen Bundesländern jeweils eigene Vorschriften. Die Landesgesetzgeber können unter anderem Ausnahmen von der Erlaubnispflicht oder auch strengere Anforderungen einführen. Die Landesregelungen sind aber oft wortgleich oder bedeuten meistens trotz sprachlicher Abweichung das Gleiche“, erläutert Rolf Kemper die juristischen Spitzfindigkeiten.
Fachfirmen kümmern sich um Formalitäten
Also nur noch einen entsprechend großen Bohrer besorgen und direkt loslegen? Selbstverständlich nicht. „Grundwasserbrunnen sind sogenannte Rohr- oder Rammbrunnen und werden gebohrt oder eingeschlagen“, erklärt Rechtsanwalt Rolf Kemper und ergänzt: „Überwiegend erledigen dies Fachfirmen, die alle Formalitäten kennen und einhalten werden.“ Deswegen haften beispielsweise bei Verunreinigungen des Grundwassers in der Regel die ausführenden Personen und Firmen und nicht der Grundstückseigentümer.
Bevor das große Loch gebuddelt wird, testen Fachfirmen erst einmal mit einem kleinen Bohrer, was sie unter der Erde erwartet. „Dadurch lassen sich die Tiefe des Grundwassers, die Bodenbeschaffenheit und die Ergiebigkeit besser einschätzen. Davon hängt ab, ob sich der Brunnenbau lohnt. Dieser Test ist bereits in der Regel anzeigepflichtig“, beschreibt Rechtsanwalt Rolf Kemper das übliche Verfahren.
Ob auch eine behördliche Zulassung notwendig ist, hängt unter anderem von der Tiefe ab. Bis 15 Meter Tiefe reicht in der Regel eine kostenfreie Anzeige. Wer einen Brunnen bauen möchte, sollte allerdings die entsprechenden Voraussetzungen vorab mit der zuständigen Behörde abklären.
Achtung: Laut § 49 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) muss jeder Erdaufschluss im Zuge der Grundwasserförderung mindestens einen Monat vor dem geplanten Bau angemeldet werden, und zwar bei der zuständigen Wasserbehörde oder der betreffenden Stadtverwaltung.
Für die Nutzung des Grundwassers gibt es klare Regeln. Es darf nur für den eigenen Haushalt verwendet werden, etwa zur Bewässerung der Gartenpflanzen oder zur Befüllung des Swimmingpools. „Allerdings schränken einige Bundesländer die Grundwassernutzung ein. Gerade bei sommerlicher Trockenheit kann beispielsweise vor allem die Pool-Befüllung untersagt werden“, wendet Rolf Kemper ein.
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Im Wasserschutzgebiet ist auch ein Brunnen möglich
Auch wenn das eigene Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, ist der Bau eines Brunnens nicht grundsätzlich untersagt. „In Wasserschutzgebieten ermächtigt § 52 WHG die Wasserbehörde, Grundeigentümern und Nutzungsberechtigten, also Mietern und Pächtern, zum Schutz des Trinkwassers Verbote und Beschränkungen aufzuerlegen. Daher ist der Bau eines Brunnens auf Basis klar definierter behördlicher Regeln möglich, und nicht zwingend verboten“, weiß Rechtsanwalt Rolf Kemper.
Es gibt übrigens keinen bundesweit geltenden Bußgeldkatalog mit einheitlichen Bußgeldern bei Verstößen gegen die wassergesetzlichen Regelungen. Die Höhe einer Buße wird nach Ermessen festgelegt, hängt also vom konkreten Einzelfall ab.
Und sollten aus irgendwelchen Gründen für einen bereits angelegten Brunnen nicht sämtliche behördlichen Zulassungen vorliegen, kann diese nachgeholt werden. Wenn die Behörde bei einer Ortsbegehung dann allerdings Unregelmäßigkeiten feststellt, droht nicht nur ein persönliches Verbot: „Wenn eine nachträgliche Zulassung ausscheidet, wird die Wasserbehörde den Rückbau des Brunnens verlangen“, betont Rolf Kemper.
Ob sich ein eigener Brunnen im Garten am Ende des Jahres auf der Wasserrechnung spürbar bemerkbar macht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa Art des Brunnens, Bohrtiefe und eigenem Wasserverbrauch. In jedem Fall lohnt es sich, die persönliche Situation zusammen mit einer Fachfirma und den örtlichen Behörden vorab genau zu erörtern.
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Welche Arten von Brunnen können gebaut werden?
Rammbrunnen
Der Rammbrunnen ist dank seiner Funktionsweise leicht zu bauen, liegt finanziell gesehen im unteren dreistelligen Bereich und findet vor allem in Gärten mit einem geringen bis mittleren Wasserverbrauch Anwendung. Der Aufbau ist denkbar einfach. Bevor man sich dem Rammen widmet, muss man jedoch die wasserführende Schicht erreichen. Diese liegt in der Regel nicht tiefer als sieben Meter.
Wer keinen eigenen Erdbohrer besitzt, kann diesen mieten. Alle zwei bis drei Umdrehungen sollte man den Bohrer wieder an die Oberfläche bringen, um ihn von Erde zu befreien. Sobald man auf feuchten Boden trifft oder gar sieht, dass Erdreich nach oben geschwemmt wird, ist es Zeit für den Rammvorgang.
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Zuerst werden der sogenannte Rammfilter, ein mit einer Spitze versehenes Rohrstück, und die anderen Rohrelemente über Gewinde verbunden, zunächst bis auf die Länge des vorgebohrten Lochs. Die Verbindungsstelle dichtet man mit Hanf und Fermit ab. Dabei sollte man unbedingt präzise arbeiten. Es dürfen keine Verkantungen entstehen. Durch Rammen oder vorsichtiges Einschlagen (kein Vorschlaghammer!) wird der Rammfilter in die schlickige Erde getrieben.
Eine elektrische Brunnenramme, die man auf dem oberen Ende des Rohres ansetzt, vereinfacht den Prozess. Ist das oberste Rohrelement bis auf eine Resthöhe von 20 Zentimetern versenkt, wird das Folgerohr aufgeschraubt. Das spitze Rohrende sollte zwischen zwei und drei Meter in die Grundwasserschicht eindringen. So entsteht genug Druck für eine sichere Förderung.
Ein Rammbrunnen kann mit einer elektrischen oder auch mit einer klassischen Schwengelpumpe betrieben werden und hält bei sachgemäßer Behandlung mehr als fünf Jahre. Hierbei spielt vor allem das Fördervolumen eine Rolle. Je schneller man Wasser an- und abpumpt, desto schneller verstopft der Brunnen. Als Maximalwert für die mögliche Fördermenge gelten etwa 900 Liter pro Stunde. Das sollte man aber nicht ausreizen.
Bohrbrunnen mit Hauswasserwerk
Diese Art von Brunnen kommt im privaten Brunnenbau am häufigsten vor. Solange der Grundwasserspiegel bei weniger als sieben bis acht Metern liegt, ist ein Bohrbrunnen mit Hauswasserwerk die beste Wahl. Er verfügt über eine gute Fördermenge von etwa 5.500 Litern pro Stunde. Über einen Schlauch saugt eine leistungsfähige Pumpe das Wasser an, um es dann nach oben zu drücken.
Bohrbrunnen haben eine Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten, vorausgesetzt, die Bohrung wurde professionell durchgeführt. Mit steigendem Aufwand steigen zwar auch die Kosten, doch für alle, die ihren Garten zuverlässig bewässern wollen, ist dieser Brunnentyp die richtige Wahl. Für das Bohren und die anschließende Verrohrung nehmen Brunnenbohrer zwischen 600 und 800 Euro. Gute Pumpen sind schon für etwa 100 Euro zu haben.
Bohrbrunnen mit Tiefbrunnenpumpe
Mancherorts ist der Grundwasserstand so niedrig, dass man keinen normalen Brunnen bohren kann. Ein Bohrbrunnen mit Tiefbrunnenpumpe ist dann meist die einzige Möglichkeit ist, verlässlich Wasser zu fördern. Die Pumpe senkt man komplett im Brunnen ab, wodurch es praktisch keine Einschränkungen hinsichtlich des Grundwasserstandes gibt. So erreicht man sehr hohe Fördermengen. Die Leistungsfähigkeit der Pumpe ist hier der einzige einschränkende Parameter.
Es kann unter den richtigen Bedingungen eine Fördermenge von 17.000 Litern pro Stunde erreicht werden. Da für die Errichtung eines Bohrbrunnens mit Tiefbrunnenpumpe hohe Kosten anfallen, wird diese Brunnenart im privaten Raum jedoch nur selten verwendet. Man sollte bei der Kostenplanung von etwa 120 Euro pro Meter ausgehen, dazu kommen Materialkosten von ungefähr 20 Euro pro Meter. Eine leistungsfähige Tiefbrunnenpumpe kostet zwischen 200 und 400 Euro.
Spartipp: Planen Sie Ihr Brunnen-Projekt in der Nebensaison. Damit können Sie mitunter ordentlich Geld sparen. So sind zum Beispiel Pumpen im Frühjahr und Sommer meist teurer. Und auch Brunnenbauer verlangen in den warmen Monaten deutlich mehr für ihre Leistung als in der Nebensaison.