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Achtung, tabu!

Diese 5 Dinge sollte man in fremden Wohnungen nicht anfassen

Person schaut in einen Schrank
Einfach einen Blick in die Schränke fremder Wohnungen werfen, ist ein absolutes Tabu Foto: Getty Images
Odett Schumann
Autorin

10.02.2023, 12:13 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Ist man in einer fremden Wohnung zu Gast, verlangen es Höflichkeit und Respekt, nicht einfach ungefragt sämtliche Sachen zu berühren, öffnen oder sogar zu verstellen. myHOMEBOOK stellt hier einige Dinge vor, die für Gäste tabu sind.

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Ist man bei Familienangehörigen, Freunden, Bekannten oder sogar Fremden zu Besuch, gehört es zur Etikette, Dinge nicht einfach ungefragt zu berühren, zu öffnen oder sogar Einstellungen von Geräten zu ändern. Auch, wenn dies manchmal verlockend scheint, so ist es doch eine Frage der Hygiene, aber vor allem eine der guten Manieren. myHOMEBOOK stellt einige Dinge vor, die man in einer fremden Wohnung besser nicht anfassen sollte.

1. Geschlossene Räume öffnen

Keinesfalls sollte man unaufgefordert in geschlossene Räume gehen. Es hat einen Grund, dass dieser Bereich nicht zur freien Verfügung steht. Das sollte man besser auch respektieren und keinesfalls die Türklinke zu diesen Bereichen berühren. Außerdem weiß man nie, wessen Privatbereich sich hinter einer verschlossenen Tür befindet oder welche Dinge hier aufbewahrt werden.

Vielleicht wird hier die Schmutzwäsche der Familie gelagert und vorsortiert oder aber es verbirgt sich eine Vorratskammer in jenem Raum. Vielleicht wurde hier aber auch ein Homeoffice eingerichtet, indem sich besser hinter verschlossenen Türen arbeiten lässt. So oder so gilt es, all diese Bereiche nicht einfach ungefragt zu betreten!

2. Kein Zutritt zum Schlafzimmer

Eine Person ist gerade dabei eine Tür zu öffnen
Eine verschlossene Schlafzimmertür signalisiert deutlich, dass in diesen Raum kein Zutritt erlaubt ist Foto: Getty Images

Das Schlafzimmer gilt innerhalb der eigenen vier Wände als der Ort der Privatsphäre schlechthin. Aus diesem Grund ist diese Tür, anders als bei den meisten Räumen, auch meist geschlossen. Entsprechend regiert im Schlafzimmer gern auch mal das Chaos, denn gerade am Morgen, wo es häufig hektisch zugeht, bleibt manchmal kaum Zeit, das Bett zu machen. Ein Grund mehr also, die Tür zu diesem Raum stets verschlossen zu halten.

Als Gast sollte man eine verschlossene Tür also als diskreten Hinweis verstehen, diesen Bereich besser nicht zu betreten. Hier sollte man nur nach Aufforderung oder gemeinsam mit der hier lebenden Person eintreten. Alles andere wäre nur wenig höflich.

Dazu passend: Warum Sie bei geschlossener Schlafzimmertür schlafen sollten

3. Schranktüren und -schubladen bleiben geschlossen

Auch wenn sie bereits halb offen stehen, sollte man weder Türen noch Schubladen in einer fremden Wohnung anfassen oder öffnen. Sämtliche Dinge, die hier aufbewahrt werden, wurden nicht grundlos außer Sichtweite geschafft und das soll auch so bleiben! Dinge, die gesehen werden sollen, werden meist gut sichtbar in Regalen, Vitrinen oder auf einem Board an der Wand platziert. Schranktüren oder -schubladen dennoch unaufgefordert zu öffnen, bedeutet definitiv die Verletzung der Privatsphäre der hier lebenden Person(en).

4. Fenster oder Thermostat verstellen

Gerade in den Sommer- oder Wintermonaten, wenn Außen- und Raumtemperaturen in die Extreme tendieren, nimmt jeder Mensch diese unterschiedlich wahr. Wo manch einer friert, ist es für einen anderen wiederum genau die richtige Temperatur. Friert oder schwitzt man als Gast, sollte man dies kommunizieren, statt eigenmächtig die Heizung hochzudrehen oder das Fenster zu öffnen. Denn die Rechnung dafür trägt am Ende immer eine andere Person. Sicherlich wird dann schnellstmöglich auf das eigene Unwohlsein Rücksicht genommen – wer hat schon gern unglückliche Gäste zu Besuch?

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5. Achtung, Homeoffice!

Gerade in Zeiten von Homeoffice, wo der eigene Beruf deutlich sichtbare Spuren in den eigenen vier Wänden hinterlässt, liegen mitunter auch mal Unterlagen mit sensiblen Daten frei zugänglich herum. Weil dies meist nicht absichtlich passiert, ist es auch keine Einladung, diese Dokumente zu begutachten oder gar in die Hand zu nehmen. Das bringt am Ende nicht nur Sie selbst, sondern auch die andere Person in Schwierigkeiten. Gleiches gilt für (un)geöffnete Post und wichtige Dokumente, die prominent in der Küche, auf dem Esstisch oder der Flurablage liegen. Hände weg von privaten Unterlagen anderer!

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