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Mehr Platz in der Wohnung

Wann man Räume teilen darf und worauf man achten sollte

Gibt es genug Tageslicht für beide? Das sollte man prüfen, bevor man aus einem Raum zwei machen möchte.
Gibt es genug Tageslicht für beide? Das sollte man prüfen, bevor man aus einem Raum zwei machen möchte. Foto: Getty Images / FollowTheFlow
Franka Kruse-Gering
Redakteurin

24.04.2024, 06:06 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Der Wohnungsmarkt ist angespannt und eine Besserung in nächster Zeit nicht in Sicht. Doch was soll man machen, wenn man ein Zimmer mehr braucht und keine passende Wohnung findet? Besteht die Möglichkeit, aus einem Raum einfach zwei zu machen?

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Ein neuer Job mit Homeofficemöglichkeit, Familienzuwachs oder die Pflege eines Angehörigen. Es gibt viele Momente im Leben, für die man einfach ein weiteres Zimmer bräuchte. Die Mieten sind hoch und auf dem Wohnungsmarkt herrscht sowieso Knappheit. Wieso also nicht einen großen Raum mit einer Trennwand teilen und einen dazugewinnen?

Kann man einfach aus einem Raum zwei machen?

In der Tat, das geht durchaus. Die Trennwand muss auch gar nicht – wie früher üblich – massiv gemauert sein. Sogenannte Leichtbauwände sind viel einfacher und schneller aufzustellen und erfüllen den gleichen Zweck.

Eine Trockenbauwand einzuziehen, ist sogar für den versierten Heimwerker machbar. Wer lediglich eine Abstellkammer oder einen begehbaren Kleiderschrank abtrennen will, kann theoretisch einfach loslegen. Ein zusätzliches vollwertiges Zimmer zu schaffen, ist aber eine andere Nummer – und sollte gut vorbereitet sein.

Nichts überstürzen

„Bevor man an eine feste Trennwand denkt, sollte man prüfen, ob der Grundriss der Wohnung es überhaupt hergibt, ein Zimmer abzutrennen“, sagt Ines Wrusch, Innenarchitektin in Hamburg. „Hat das große Zimmer, das geteilt werden soll, zum Beispiel nur ein Fenster oder es kann keine Tür in die neue Wand eingebaut werden, entsteht bestenfalls eine Abstellkammer, aber kein separater Wohnraum.“ Gibt es im neuen Raum keinen Heizkörper, wird es schwierig, ihn vernünftig warm zu bekommen.

Außerdem zu bedenken: Beim Bau einer festen Trennwand muss unter Umständen in die Bausubstanz eingegriffen werden. „Die beiden neuen kleineren Räume sind ja durch den Fußboden schalltechnisch verbunden“, erklärt Robert Raschke-Kremer, Trainer bei der DIY Academy in Köln. „Das bedeutet, man würde Geräusche und Schritte im jeweiligen Nachbarraum hören.“

Wen das nicht stört, der kann die Wand direkt auf dem Estrich auf dem Fußboden befestigen. Um die Zimmer jedoch schalltechnisch zu trennen, wie es für Wohnzwecke wünschenswert wäre, muss man mit der Trennwand bis auf den Betonunterbau des Fußbodens gehen. Die Estrichschicht wird dann aufgetrennt, um eine Dämmung einzubauen. Das ist ein relativ großer baulicher Aufwand, der einige Fachkenntnis erfordert. „Alles in allem ist das Abtrennen eines Zimmers keine triviale Sache, sondern schon eine architektonische Herausforderung“, sagt Ines Wrusch.

Ohne Zustimmung des Vermieters sollte man keinen Raum teilen

Das Wichtigste für Menschen, die zur Miete wohnen: „Ohne Genehmigung des Vermieters solle man unbedingt die Finger davon lassen“, warnt Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg. Denn es handelt sich um einen baulichen Eingriff, wenn die Wand fest mit Boden, Decke und Wänden verbunden wird. „Ohne Absprache mit dem Vermieter drohen eine Abmahnung und später die Kündigung der Wohnung.“

Sie können natürlich versuchen, eine Genehmigung von Ihrem Vermieter zu bekommen. Einen Anspruch auf dessen Zustimmung haben Sie aber nicht. „Beim Gespräch mit dem Vermieter sollte der Mieter genau darlegen, warum und wie er das neue Zimmer abtrennen will“, rät Rolf Bosse. Und einen Bauplan vorlegen. Nicht vergessen: Halten Sie alle Vereinbarungen mit dem Vermieter schriftlich fest.

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Klemmsysteme können eine Alternative sein

Und was, wenn es nicht klappt mit der Zustimmung? Dann kann man es mit alternativen Lösungen versuchen, wie zum Beispiel Klemmsystemen zwischen Decke und Boden. Auch große Regale oder andere Raumteiler eignen sich, um Wohnbereiche voneinander zu trennen. „Sie dürfen ohne Zustimmung des Vermieters verwendet werden, wenn sie nicht mit dem Bauwerk fest verbunden werden“, so Rolf Bosse.

Wissen sollte man in jedem Fall: Bauliche Veränderungen müssen beim späteren Auszug aus der Wohnung rückgängig gemacht werden, sofern nichts anderes mit dem Vermieter vereinbart wurde.

Das ist Ihnen alles zu kompliziert? „Eine Variante ist auch die multifunktionale Nutzung eines Zimmers, das dann beispielsweise tagsüber zum Wohnen und nachts zum Schlafen dient“ meint Ines Wrusch. Dann kann vollständig auf eine Raumteilung verzichtet werden.

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Bei diesen Veränderungen muss man den Vermieter ebenfalls fragen

Nicht nur, wenn man einen Raum teilen möchte, muss man den Vermieter um Erlaubnis fragen, es gibt weitere Einschränkungen. Wenn man an der baulichen Substanz Veränderungen vornimmt, die nicht rückgängig gemacht werden können, ist stets der Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Auf dem Balkon oder auf der Terrasse gilt dasselbe. Hat man vor, in die bauliche Substanz einzugreifen, muss der Vermieter sein Okay geben. Das fängt bereits bei gebohrten Löchern für Blumentöpfe an.

Handelt es sich um Veränderungen, die rückgängig gemacht werden können, wie beispielsweise Einbauschränke oder einen Teppich, muss man den Vermieter im Vorfeld nicht fragen.

Mit Material der dpa

Themen Mietrecht
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