26. Mai 2026, 11:02 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten
Vermieter können in ihren Mietverträgen vieles auflisten, was die Bewohner nicht dürfen: Grillen, bauliche Veränderungen vornehmen oder die Ruhe der anderen Mietparteien zu sehr stören. Doch es gibt auch absurde Verbote für Mieter, die selbst erfahrene Juristen den Kopf schütteln lassen. myHOMEBOOK hat dazu mit einer Rechtsanwältin gesprochen. Sie klärt auf, ob solche absurden Verbote überhaupt erlaubt sind.
Wer in ein neues Zuhause zieht, steht früher oder später vor der Unterzeichnung des Mietvertrages. Darin ist nicht nur die Höhe der Miete geregelt, sondern auch die Befugnisse und Verbote für Mieter, solange das Mietverhältnis besteht. myHOMEBOOK hat bei Rechtsanwältin Nicole Mutschke nachgefragt. Sie erklärt, welche absurden Verbote ihr in ihrer Karriere bereits begegnet sind und ob man Mietverträge mit zu absurden Regelungen überhaupt unterschreiben sollte.
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10 absurde Verbote von Vermietern
Duschen nach 22 Uhr verboten
Wer in Schichten arbeitet, oder noch spätabends unterwegs war, kommt oft mitten in der Nacht nach Hause. Sich dann ungeduscht ins Bett zu legen, finden viele vermutlich eher weniger angenehm. Tatsächlich gibt es gerade in Mietshäusern eine Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, sodass die Nachbarn in dieser Zeit nicht gestört werden dürfen. Doch ist das Duschen eine Lärmbelästigung? Der Mieterbund Nordhessen sagt dazu beispielsweise, dass auch nach 22 Uhr noch geduscht und gebadet werden darf, allerdings könne das Recht darauf auch auf 30 Minuten beschränkt werden, um den Geräuschpegel für eine begrenzte Zeit erhöht zu halten.
Toilettenspülung nachts nur einmal erlaubt
Der Gang zur Toilette gehört zu den normalen menschlichen Bedürfnissen und fällt daher nicht unter ein Verbot. Auch nachts dürfen Mieter die Toilette aufsuchen, egal wie oft.
Allerdings wurden sowohl das nächtliche Duschen als auch das zu häufige Betätigen der Toilettenspülung und andere Lärmbelästigungen einer Hamburgerin zum Verhängnis. Nachdem die Hausverwaltung sogar abmahnte, folgte für die Frau am Ende sogar die Klage und sie musste die Wohnung räumen.
Kinderlärm ist zu unterbinden
Laute Kinder unterliegen einer besonderen Regelung, da diese einen ausgeprägten Spieldrang haben und die Welt entdecken wollen. Dementsprechend sollten andere Mieter gegenüber Kindern eine höhere Akzeptanz für Geräusche zeigen, und auch Mietminderungen sind nur in seltenen Fällen akzeptabel. Der Bundestag veröffentlichte dazu auch eine eigene Zusammenfassung.
Kinderlärm ist noch der erträglichste Lärm
„In unserer alten Wohnung war unser Fußboden gar nicht gedämmt. Einfaches PVC lag auf kaltem Beton, somit hatten es die Nachbarn unter uns sicherlich nicht leicht, wenn unser Kind mit dem Bobbycar durch den langen Flur gedüst ist. Oft haben sie sich bei uns beschwert, dass sogar unser Laufen durch die Wohnung zu laut ist. Das ging so weit, dass wir uns für den Flur einen Läufer gekauft haben – für viele hundert Euro. Trotzdem blieb das Nachbarschaftsverhältnis angespannt, da wir das Gefühl hatten, unserem Kind schon einfaches Umhertoben in der Wohnung verbieten zu müssen. Mittlerweile leben wir woanders, wo die Nachbarn auch langanhaltende Trotzanfälle des Kindes entspannt hinnehmen. „Kinderlärm ist doch noch der erträglichste Lärm“ sagten uns die Nachbarn und das sorgt gleich für ein besseres Gefühl untereinander. Daher würde ich immer ein Gespräch suchen und guten Willen zeigen. Kinder werden irgendwann auch größer und toben dann nicht mehr so viel.“
Wäsche darf nur montags aufgehängt werden
Wäsche waschen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, daher gibt es für Mieter kein Verbot für das Waschen und Aufhängen. Aus Rücksichtnahme auf die Nachbarn sollte man bei besonders lauten Geräten vorzugsweise nicht nachts waschen, aber da das Wäscheaufhängen keine Lärmbelästigung ist, gibt es dafür kein Verbot.
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Fenster dürfen im Winter nur max. 15 Minuten geöffnet werden
Bei diesem Punkt handelt es sich ebenfalls um kein generelles Verbot, das Vermieter aussprechen dürfen. Vielmehr gilt dies als allgemeiner Hinweis für das Stoßlüften im Winter, damit kein Schimmel entstehen und Feuchtigkeit entweichen kann. Hausverwaltungen können nicht vorschreiben, wie oft und wann das Fenster geöffnet sein darf.
Nur weiße Gardinen erlaubt
Wenn es um die Innengestaltung der Wohnräume geht, hat der Vermieter wenig bis gar kein Mitspracherecht. Zwar dürfen in Mietwohnungen natürlich nicht einfach Wände herausgerissen werden, dafür dürfen die Bewohner aber frei entscheiden, wie sie nicht nur die einzelnen Räume einrichten und dekorieren, sondern auch, ob sie Sichtschutz anbringen möchten. Wer also weiße Gardinen im Innenraum anbauen will, hat zunächst kein Verbot gegen sich sprechen. Gleiches gilt auch für blaue, grüne oder Gardinen in anderen Farben.
Aber: Wer an den Außenfassaden Sichtschutz wie Jalousien anbringen möchte, muss das jedoch schon vorab mit dem Vermieter besprechen.
Mieter müssen dem Vermieter jederzeit Zutritt gewähren
Nein, Mieter müssen ihrem Vermieter keinen Zutritt zur Wohnung gewähren. Zumindest nicht, wenn es dafür keinen Grund gibt und der Besuch auch nicht mit angemessener Frist im Voraus angekündigt wurde. Ansonsten gilt nämlich, dass Mieter das Hausrecht in ihrer eigenen Wohnung haben.
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Klopapier darf nicht in die Toilette geworfen werden
Die erste Frage, die sich viele vermutlich stellen, ist: „Na, wohin denn sonst?“ Doch es gibt Länder, in denen ist es tatsächlich unüblich, Toilettenpapier im Klo hinunterzuspülen. Dazu zählen unter anderem Griechenland und die Türkei. Oftmals liegt das darin begründet, dass die Rohre zu eng und schmal, aber auch die Abwassersysteme deutlich in die Jahre gekommen sind. In diesen Fällen droht also Verstopfungsgefahr durch Toilettenpapier. In Deutschland sieht die Abwasserversorgung jedoch anders aus und auch die Rohre sind deutlich moderner. Ein grundlegendes Verbot, das Klopapier nicht in der Toilette zu entsorgen, ist hierzulande in der Regel überzogen.
Der Briefkasten ist täglich bis 13 Uhr zu leeren
Ein weiteres absurdes Verbot, das es so laut Anwältin schon mal für Mieter gegeben hat, ist das Entleeren des Briefkastens bis spätestens 13 Uhr. Für öffentliche Briefkästen von bekannten Versanddienstleistern wie der Deutschen Post gibt es tatsächlich exakte Uhrzeiten, zu denen diese geleert werden. Für private Haushalte gilt das jedoch nicht, da Hausbriefkästen nicht zum Versenden von Post gedacht sind.
Fensterputzen nur samstags zwischen 10 und 12 Uhr
Fenster dürfen sowohl wochentags als auch an den Wochenenden geputzt werden. Zwar gibt es Mietverträge, in denen es gerade an den Sonntagen eine Mittagsruhe gibt, in der das Fensterputzen nicht erlaubt ist, doch grundsätzlich dürfen Mieter ihre Fenster putzen, wann sie wollen, und nicht nur samstags zwischen 10 und 12 Uhr.
Den Mietvertrag trotz absurder Verbote unterschreiben?
Wer beim Unterzeichnen des Mietvertrages auf solch absurde Verbote stößt, kann laut Anwältin Nicole Mutschke dennoch den Vertrag unterschreiben.
„Je absurder die Regelung ist, desto eher kann man den Mietvertrag unterschreiben, ohne sich größere Sorgen darum zu machen. Die entsprechende Klausel ist höchstwahrscheinlich ohnehin unwirksam.“ Verständlich ist es dennoch, sich in solchen Fällen Sorgen um mögliche rechtliche Streitigkeiten zu machen, doch auch da hat die Juristin einen Rat: Wer Ärger vermeiden wolle, könne vor der Unterschrift den Vermieter auf das Verbot ansprechen. Auch wenn in diesem Fall das Risiko gegeben ist, die Wohnung dann doch nicht zu bekommen.
Ergeben sich Änderungen am Mietvertrag erst während des laufenden Mietverhältnisses, sollte laut Nicole Mutschke ebenfalls das Gespräch gesucht werden. Zeigen solche Gespräche jedoch keine gemeinsame Lösung, bleibt auch da nur der Gang zum Anwalt.