21. Mai 2026, 11:34 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Es gibt Tätigkeiten in Haus und Garten, die man am Sonntag lieber sein lässt, weil sie schlichtweg nicht erlaubt sind. Rasenmähen oder Löcher in die Wand bohren gehören dazu, doch wie ist es mit dem Aufhängen von Wäsche an einem Sonntag? myHOMEBOOK hat diesbezüglich mit einem Anwalt gesprochen und klärt auf.
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Es gibt unterschiedliche Ausgangslagen
Wäsche waschen tun viele eher dann, wenn zwischen Alltag, Job und Familie am meisten Zeit ist. Darunter fällt dann häufig das Wochenende. Wer dann auch noch einen Garten hat, nutzt den Platz und hängt dort – auch mal am Sonntag – die Wäsche auf. Doch was ist, wenn die Nachbarn sich davon gestört fühlen, auch wenn es keine Beeinträchtigung durch viel Lautstärke gibt?
myHOMEBOOK hat mit Thomas Pliester, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, gesprochen. Er erachtet es als wichtig, die einzelnen Ausgangslagen zu unterscheiden: „Da ist zum einen das rein nachbarschaftliche Verhältnis zweier Eigentümer untereinander, dann haben wir das Verhältnis zwischen den Wohnungseigentümern und zu guter Letzt das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. All das unterliegt unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen.“
Zwei Grundstückseigentümer mit Wohnhäusern
In großen Wohnsiedlungen liegen Grundstücke und die darauf liegenden Häuser oft nah beieinander. So fällt es den Nachbarn vermutlich sehr leicht auf, wenn der Eigentümer links oder rechts an einem Sonntag die Wäsche aufhängt.
Wie Pliester erklärt, ist die Rechtslage hier aber eindeutig: „Hier ist die Rechtslage durch § 903 BGB im Grunde genommen geklärt. Danach kann jeder Eigentümer mit seinem Grundstück nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, sobald nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen.“ Nachbarn können also nur dann gegen das Aufhängen der Wäsche vorgehen, wenn unzumutbare Beeinträchtigungen ihres Eigentums entstehen.
Wohnungseigentümergemeinschaften
Laut dem Anwalt ist die Lage in Bezug auf Wohnungseigentümergemeinschaften deutlich komplexer. Laut seiner Einschätzung ist das Aufhängen der Wäsche an einem Sonntag ein Punkt, über den die Wohnungseigentümer in Mehrheit entscheiden können. Sind also mehr der Wohnungseigentümer dafür, dass die Wäsche nicht an einem Sonntag aufgehängt wird, dann wird es so beschlossen. Oder eben umgekehrt. Einen Anspruch auf das Trocknen der eigenen Wäsche auf den Grünflächen bestünde laut Pliester für keinen Eigentümer.
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Regelung zwischen Mieter und Vermieter
Wer eine Wohnung mietet, ist grundsätzlich an die Vorgaben des Vermieters gebunden. Dieser kann laut Anwalt Pliester darüber entscheiden, inwiefern die vorliegenden Grünflächen für das Aufhängen der Wäsche genutzt werden können. „In diesem Fall kann der Vermieter im Grunde genommen entsprechend Gebrauchsregelungen schaffen, in dem er entweder auf den Freiflächen Wäschetrocknungsplätze zuweist oder aber dies grundsätzlich untersagt.“ Diese Vorgehensweise ist vor allem dann sinnvoll, wenn alle Mieter den Garten nutzen dürfen.
Übrigens: Im Jahr 2023 entschied das Landgericht Karlsruhe, dass das Lüften der Wäsche am offenen Fenster zu keinem Nachteil für andere Bewohner des Hauses führt, sondern ein – wie der Anwalt berichtet – übliches Verhalten darstellt.
Am Feiertag oder Sonntag Wäsche aufhängen
Laut Pliester spricht also gerade an den Sonntagen nichts dagegen, die Wäsche im Garten aufzuhängen. An Feiertagen kann die Situation laut gesetzlicher Regelung anders aussehen, doch da verweist er auf die einzelnen Bundesländer. So sei in Nordrhein-Westfalen das Aufhängen der Wäsche erlaubt, da es dabei keine Lärmbelästigung gebe und diese Tätigkeit somit auch keine ruhestörende Arbeit darstelle.