25. September 2025, 10:59 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Noch wird auf Bundesebene über das schrittweise Aus für Öl- und Gasheizungen diskutiert, doch Hamburg geht einen deutlichen Schritt weiter. Ab dem 1. Januar 2026 sind in Hamburg fest installierte Stromdirektheizungen verboten. Und das betrifft mehr Gerätearten, als vielen bewusst ist.
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In Hamburg sind Stromdirektheizungen bald verboten
Obwohl das bundesweite Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt, Stromdirektheizungen grundsätzlich als mögliche klimafreundliche Alternative führt – zumindest dann, wenn sie ausschließlich Ökostrom verwenden – wird ihr Einsatz in Hamburg stark eingeschränkt. Denn das novellierte Klimaschutzgesetz des Bundeslands verbietet ab dem 1. Januar 2026 die Neuinstallation fest verbauter Stromdirektheizungen. Bereits 2020 wurde diese Regelung in das Gesetz aufgenommen.
Betroffen sind dabei nicht nur klassische Elektroheizkörper, sondern eine ganze Reihe von Systemen:
- Elektro-Konvektionsheizungen
- Elektro-Fußbodenheizungen
- Elektrospeicherheizungen (Nachtspeicherheizungen)
- Elektro-Zentralheizungen
- Infrarotheizungen
Auch der Austausch bestehender Anlagen durch neue Stromheizungen ist nicht gestattet.
Nur in Ausnahmefällen noch erlaubt
Einzige Ausnahme: Wenn keine andere Heizlösung technisch oder wirtschaftlich realisierbar ist, kann der Einbau einer Stromdirektheizung weiterhin erlaubt sein. Allerdings nur nach schriftlichem Nachweis. Eigentümer müssen diesen Beleg zehn Jahre lang aufbewahren und bei Bedarf vorlegen können.
Ineffizient im Vergleich zu Wärmepumpen
Technisch haben Stromdirektheizungen einen entscheidenden Nachteil: Sie wandeln Strom eins zu eins in Wärme um, ohne Umgebungswärme zu nutzen, wie es bei Wärmepumpen der Fall ist. Dadurch liegt ihr Stromverbrauch etwa viermal so hoch wie bei einer Wärmepumpe, die rund 75 Prozent der erzeugten Wärme aus der Umgebung bezieht.
Das macht sie nicht nur teuer im Betrieb, sondern auch ökologisch problematisch. Trotz des aktuellen Anteils von etwa 60 Prozent erneuerbarer Energien im Strommix verursachen viele Stromheizungen mehr CO2-Emissionen als moderne Gasbrennwertthermen und werden deshalb auch nicht staatlich gefördert.
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Günstig in der Anschaffung, teuer im Betrieb
Ein häufig genanntes Argument für Stromdirektheizungen sind die niedrigen Anschaffungskosten. Zwischen 500 und 2000 Euro kostet eine neue Anlage je nach Typ. Im Vergleich zur Wärmepumpe, die inklusive Installation rund 30.000 Euro kosten kann, ist das verlockend günstig. Doch laut Energieberatung der Verbraucherzentrale kann die Stromrechnung beim Einsatz einer Elektroheizung um das Fünf- bis Zehnfache steigen.
Schweiz zieht nach – mit Fristen bis 2037
Nicht nur Hamburg setzt auf ein Verbot von Stromdirektheizungen: Auch in der Schweiz sind Stromheizungen auf dem Rückzug. In den meisten Kantonen müssen bestehende Anlagen nach und nach durch effizientere Heizsysteme ersetzt werden. Die Fristen für den Austausch variieren regional. Meist liegen sie zwischen 2032 und 2037. In wenigen Kantonen gibt es zwar keine verbindlichen Termine, doch auch dort wird Eigentümern empfohlen, frühzeitig umzurüsten.