16. Dezember 2025, 10:53 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Es gibt gute Gründe, die Haustür in einem Mehrfamilienhaus am späten Abend abzuschließen. Allerdings auch einige Gründe, es nicht zu tun. In diesem Artikel versucht myHOMEBOOK, beide Seiten zu beleuchten.
An der Haustür ist schon so mancher nachbarschaftliche Streit entbrannt. Der eine ärgert sich, weil seine Freunde das Haus wegen der verschlossenen Tür nicht verlassen können. Der andere gerät in Rage, weil wieder einmal jemand am Abend vergessen hat, die Haustür abzuschließen.
Keine gesetzliche Pflicht, die Haustür nachts abzuschließen
„Zunächst einmal gibt es keine gesetzliche Pflicht, die Haustür in einem Mehrparteienhaus nachts abzuschließen“, betont Jutta Hartmann, Pressesprecherin beim Deutschen Mieterbund, auf Nachfrage von myHOMEBOOK. „Mit dem Gesetz kann sogar gegen eine solche Pflicht argumentiert werden.“
Was damit gemeint ist: Laut Landesbauordnungen sollten Rettungswege so beschaffen sein, dass im Brandfall wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren möglich sind. Eine verriegelte Haustür kann diese Maßnahmen jedoch erheblich erschweren oder gar verhindern. Denn grundsätzlich dient diese im Falle eines Brandes als Rettungsweg.
Dennoch sprechen Sicherheitsaspekte für das Verschließen der Haustür in der Nacht. Angeführt seien an dieser Stelle Schutz vor Einbrüchen oder Vandalismus. „Das Abschließen der Haustür trägt jedoch nicht nur dazu bei, das Gebäude wirksam zu schützen, sondern kann auch das Sicherheitsgefühl der Bewohner erhöhen“, ergänzt Jutta Hartmann.
Wann Mieter nachts die Haustür abschließen müssen
Wohnung schlecht gedämmt? Was Mieter tun können
Gerichte urteilen unterschiedlich
Gefühle stehen vor Gericht allerdings nicht zur Verhandlung. Deutsche Richter haben das Verschließen der Haustür in der Nacht höchst unterschiedlich bewertet. Beispielsweise ist das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2–13 S 127/12) zu der Ansicht gelangt, Haustüren dürfen in Mehrfamilienhäusern nicht abgeschlossen werden. Das Abschließen des Hauseingangs gefährde das Leben der Bewohner und ihrer Besucher, hieß es in der Urteilsbegründung.
„Die Flucht wird im Notfall erheblich erschwert, wenn Bewohner den Hausschlüssel in so einer Situation nicht parat haben, im Falle eines Feuers der Ablageort brandbedingt nicht erreichbar ist oder sich das Schloss aufgrund von Panik und Stress nicht sofort öffnen lässt“, nennt die Pressesprecherin vom deutschen Mieterbund einige Beispiele, die gegen ein Verschließen der Haustür sprechen.
Ganz anders entschied zuvor das Amtsgericht in Hannover (Az.: 544 C 8633/06). Laut Mietvertrag oder geltender Hausordnung könne doch eine Verpflichtung bestehen, die Haustür in der Nacht zu verschließen. Die Richter erkannten zwar ebenfalls ein Sicherheitsrisiko im Falle einer Notsituation, überließen die Entscheidung über mehr Schutz vor Einbrüchen oder bessere Fluchtmöglichkeiten dem Vermieter.
Hausordnung dient nur als Rahmen
Das bedeutet: Auch wenn es keine gesetzliche Pflicht gibt, die Haustür zu einer bestimmten Uhrzeit geschlossen zu halten, könnte eine Klausel in der Hausordnung die Bewohner dazu auffordern. Eine Pflicht resultiert daraus nicht, höchstens der nächste Streit mit den Nachbarn bei Nichtbefolgung.
Wenn es dann in der Nacht zu einem Einbruch kommt und sich herausstellt, die Tür war trotz Hinweis in der Hausordnung nicht abgeschlossen, hat das zunächst keine rechtlichen Folgen. „Der Vermieter kann nur haftbar gemacht werden, wenn er etwaige Pflichten vernachlässigt hat, also beispielsweise das Haustürschloss defekt ist und die Tür somit gar nicht abgeschlossen werden konnte. Auch eine pauschale Haftung von Mietern gibt es nicht. Ein Verstoß gegen die Hausordnung könnte unter Umständen als Mitverschulden gewertet werden“, erläutert Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund.
Zumindest das Fluchtproblem im Notfall lässt sich inzwischen durch den Einbau eines sogenannten Panikschlosses lösen. Korrekter sollte es Anti-Panikschloss heißen, denn es ermöglicht das Verriegeln der Tür von außen, lässt sich aber gleichzeitig von innen ohne Schlüssel per Klinkendruck öffnen. Somit ist eine Flucht aus dem Haus auch unter Stress problemlos möglich.
Die Vorteile eines Panikschlosses
„Ich gebe zu, ich gehöre zu den Türabschließern. Wobei mir bewusst ist, ein gewiefter Einbrecher kommt selten durch die Tür, egal ob offen oder verschlossen. Der Einbau eines Panikschlosses bedient beide Wünsche, den Wunsch nach mehr Sicherheit und den Wunsch, in einer Notfallsituation das Haus auch ohne Schlüssel durch die Eingangstür verlassen zu können.“