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Ratgeber

Immobilie verschenken – was man dabei unbedingt beachten sollte

Immobilie verschenken
Viele Immobilienbesitzer möchten ihr Haus an die nächste Generation weitergeben. Was sollten Eigentümer dabei beachten? Foto: Getty Images
Janina Mild Autorin

15.02.2022, 19:16 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Zahlreiche Eltern möchten ihren erwachsenen Kindern früher oder später das Familienhaus vermachen. Anstatt einer Erbschaft oder einem Nießbrauchrecht kommt dafür auch eine Schenkung infrage. Doch was genau ist eigentlich eine Schenkung? Und was gibt es bei einem Schenkungsvertrag alles zu beachten?

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Eine Schenkung kann so einiges bedeuten: ein Auto zum 18. Geburtstag, 1000 Euro zum Studienbeginn – aber auch die Übertragung einer Immobilie an die eigenen Kinder. Möchten Eltern ihren Nachkommen noch zu Lebzeiten eine Immobilie vermachen, ist es auf jeden Fall erforderlich, einen Schenkungsvertrag aufsetzen zu lassen und sich damit rechtlich abzusichern. Dieser Schenkungsvertrag muss nicht nur von offizieller Seite beglaubigt werden, sondern die Schenkung einer Immobilie wird auch im Grundbuch eingetragen. Dies sorgt seitens der Schenkenden und der Beschenkten für langfristige Sicherheit über die geschaffenen Verhältnisse. In diesem Artikel erfahren Sie, was beim Verschenken einer Immobilie wichtig ist.

Was ist ein Schenkungsvertrag?

Ein Schenkungsvertrag wird von den beiden Vertragsparteien – also dem Schenkenden und dem Beschenkten – im Idealfall gemeinsam aufgesetzt. So können alle Modalitäten in Absprache festgelegt werden und es gibt im Nachgang keine unangenehmen Überraschungen. Der Schenkungsvertrag verpflichtet den Schenkenden etwa rechtlich dazu, das Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt an den Beschenkten abzugeben.

In einem Streitfall zwischen den Parteien sichert der Vertrag beide rechtssicher ab. So kann einerseits der Beschenkte seine Schenkung einfordern, andererseits gibt es aber auch die Möglichkeit, Sicherheiten für den Schenkenden in den Vertrag einzubinden, etwa, indem die Schenkung an bestimmte Bedingungen geknüpft wird.

Auch interessant: Was steckt hinter „Nießbrauch“? Die Vor- und Nachteile

Was sollte man bei einem Schenkungsvertrag beachten?

1. Rechtssicher schenken

Alle an einer Schenkung beteiligten Personen sollten sich zuvor gemeinsam rechtlich von einem Anwalt oder Notar beraten lassen. Wurde die Entscheidung zur Schenkung endgültig gefällt, muss diese unbedingt mit einem Schenkungsvertrag rechtssicher gemacht werden, damit sich beide Parteien im Nachhinein auf ihre Rechte berufen können. Hierfür ist der Besuch bei einem Notar zwingend erforderlich, damit dieser den Schenkungsvertrag beurkunden kann und die Schenkung rechtssicher wird. Zudem ist auch ein Grundbuchauszug erforderlich, um die Schenkung einer Immobilie offiziell zu machen.

2. Welcher Inhalt ist beim Schenkungsvertrag wichtig?

Der Notar weiß um die genauen Inhalte, die jeder rechtskräftige Schenkungsvertrag aufweisen sollte. Grundsätzlich sind aber zwingend alle Angaben zu den beteiligten Personen zu machen, inklusive Name, Anschrift und Geburtsdatum. Auch der Gegenstand der Schenkung, also die Beschreibung der betreffenden Immobilie inklusive Anschrift, ist Teil des Schenkungsvertrages. Der Wert der Immobilie sowie des Grundstücks sollte zuvor mit einem Wertgutachten ermessen und dann ebenfalls im Vertrag festgehalten werden. Außerdem enthält das Dokument ein offizielles Schenkungsversprechen des Schenkenden sowie die gültige Annahme der Schenkung durch den Beschenkten.

3. Optionales Rückforderungsrecht

Für eine noch bessere Absicherung beider Parteien kann der Schenkungsvertrag um weitere Punkte ergänzt werden. Diese bieten vor allem dem Schenkenden eine gewisse Sicherheit. Bei einer solchen Auflage kann es sich beispielsweise um ein Rückforderungsrecht handeln, falls der Beschenkte bestimmten Verpflichtungen nicht nachkommt. Auch im Falle von Altersarmut oder Pflegebedürftigkeit seitens des Schenkenden kann ein Rückforderungsrecht eingeräumt werden, dem aber vor Vertragsabschluss beide Parteien zustimmen müssen. Hat sich die finanzielle Lage des Schenkenden nach der Schenkung etwa stark verschlechtert, kann dieser die Schenkung gemäß § 528 BGB wieder zurückfordern.

4. Vertrag an Auflagen knüpfen

Ein Haus zu verschenken ist natürlich immer eine emotionale Angelegenheit und vor allem seitens des Schenkenden eine sehr große Geste. Viele Eltern, die ihre Immobilie an ihre Kinder verschenken, wünschen sich daher, dass der Schenkungsvertrag an bestimmte Auflagen für ihre Nachkommen geknüpft ist. So verbindet der Schenkende die Zuwendung mit gewissen Forderungen, welche die andere Partei zu erfüllen hat. Hierbei kann es sich beispielsweise um die Verpflichtung zur Alterspflege handeln, sollte der Schenkende in Zukunft auf Hilfe im Alltag angewiesen sein.

Bei einer Auflagenschenkung kann sich der Schenkende aber auch auf die Pflege des Gebäudes und des Grundstücks selbst beziehen. Eltern können unter anderem ihren Kindern die Immobilie unter der Bedingung schenken, dass sich diese fortan regelmäßig um die Instandhaltung und Sanierung des Hauses kümmern müssen. Stimmen beide Parteien einer solchen Vertragserweiterung zu, ist diese rechtlich bindend und bei Eintreten des Falls beiderseits umzusetzen.

5. Formvorschriften des Schenkungsvertrags

Wie jeder Vertrag unterliegt natürlich auch der Schenkungsvertrag gemäß § 518 BGB Absatz 1 einer Immobilie bestimmten Vorschriften bezüglich seiner Form. Werden diese nicht eingehalten, ist der Vertrag unter Umständen ungültig oder kann im Nachhinein für unwirksam erklärt werden, was die Schenkung wieder rückgängig machen würde. Welche Formen das genau sind, hängt in erster Linie von der Art der Schenkung ab. Ein Notar kann hier zuverlässige Hilfestellung leisten, sodass der Vertrag rechtssicher ist und eine korrekte Form hat.

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Tipp: Durch Freibeträge finanziell profitieren

Häufig werden Immobilien in Deutschland über eine Erbschaft weitergegeben. Diese ist jedoch mit einer hohen Steuerlast belegt, was seitens der Erben zu einer finanziellen Belastung führen kann. Eine Alternative hierzu ist die Schenkung zu Lebzeiten der Schenkenden – denn hier kann man von den Freibeträgen der Schenkungssteuer profitieren. Zwar werden auch auf eine Schenkung vom Staat Steuern erhoben, jedoch gibt es je nach Verwandtschaftsverhältnis verschiedene Freibeträge, die sich nach dem Wert der Schenkung richten.

Themen Immobilien
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