18. Dezember 2025, 15:13 Uhr |
Lesezeit: 3 Minuten
Seit Mitte Dezember stellt der Bund eine neue Förderung für energieeffiziente Neubauten bereit – doch nur unter bestimmten Bedingungen lohnt sich der Zuschuss wirklich. Wer jetzt schnell handelt, könnte von bis zu 100.000 Euro Kredit pro Wohneinheit profitieren.
Neue EH55-Förderung soll Wohnraum schaffen
Am 16. Dezember 2025 startete das zeitlich begrenzte Förderprogramm der Bundesregierung für Wohngebäude im sogenannten Effizienzhaus-55-Standard, die vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Ziel der Maßnahme ist es, bereits genehmigte, aber wegen gestiegener Baukosten auf Eis gelegte Neubauprojekte wirtschaftlich wieder attraktiv zu machen. Das Ziel: dringend benötigte Wohnungen schaffen. Insgesamt stehen 800 Millionen Euro zur Verfügung, um kurzfristig tausende baureife Vorhaben in die Umsetzung zu bringen.
Was gefördert wird
Gefördert werden Neubauten oder der Ersterwerb von Wohngebäuden, die als Effizienzhaus 55 errichtet werden und deren Wärmeerzeugung ausschließlich auf 100 Prozent erneuerbaren Energien basiert – etwa über Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie oder Biomasse. Der Einsatz fossiler Energieträger wie Gas oder Öl ist ausgeschlossen.
Die Förderkonditionen im Überblick
Die Konditionen des Programms der KfW:
Kredit von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
Zinsverbilligung
Laufzeit: maximal 35 Jahre
Zinsbindung: bis zu 10 Jahre
Die Abruffrist beträgt zwölf Monate nach Kreditzusage, mit Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu 24 Monate
Wichtig: Die Baugenehmigung muss bereits vorliegen, der Baubeginn darf jedoch noch nicht erfolgt sein.
Die Förderung ist einmalig und endet, sobald die bereitgestellten 800 Millionen Euro ausgeschöpft sind – ein festes Enddatum gibt es also nicht. Wer von der Maßnahme profitieren möchte, sollte daher zügig prüfen, ob sein Projekt die Bedingungen erfüllt. Nur wer alle Voraussetzungen mitbringt und schnell genug reagiert, kann sich die Förderung sichern.
Von der neuen KfW-Förderung profitieren insbesondere Bauherren, deren Vorhaben bereits genehmigt ist, aber aus Kostengründen bislang nicht umgesetzt wurde. Damit die Förderung tatsächlich greift, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Das Gebäude muss dem Effizienzhaus-Standard 55 nach KfW-Definition entsprechen – es handelt sich also um energetisch besonders effiziente Neubauten.
Zudem darf die Wärmeerzeugung ausschließlich durch erneuerbare Energien erfolgen, etwa per Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse oder erneuerbarer Fernwärme. Eine weitere Bedingung: Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen, der Baubeginn darf jedoch noch nicht erfolgt sein. Wichtig ist außerdem, dass der Antrag vor dem Abschluss von Lieferungs- oder Kaufverträgen gestellt wird.
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