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Nach Vorfall in Koblenz

Welche Versicherung zahlt, wenn ein Meteorit mein Haus trifft?

Meteorit
Welche Versicherung zahlt, wenn ein Meteorit wie dieser ein Haus treffen würde? Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

10. März 2026, 15:37 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Ein greller Feuerschweif am Nachthimmel, Sekunden später ein ohrenbetäubender Knall – und plötzlich klafft ein Loch im eigenen Dach. Was wie ein Szenario aus einem Katastrophenfilm klingt, ist in Koblenz Realität geworden. Der aktuelle Meteoriteneinschlag in Rheinland-Pfalz zeigt: Auch außergewöhnliche Naturereignisse können ganz konkrete Schäden verursachen. Doch welche Versicherung kommt dafür auf, wenn ein Meteorit das eigene Zuhause oder Auto trifft?

Wenn das Wohnhaus betroffen ist

Trifft ein Meteorit oder ein anderer Gegenstand aus dem All das Gebäude, ist grundsätzlich die Wohngebäudeversicherung zuständig. Allerdings hängt die tatsächliche Leistung stark vom jeweiligen Vertrag ab.

„Ein Meteoriteneinschlag ist in den meisten Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherer nicht ausdrücklich als mitversicherte Gefahr geregelt“, erklärt der Bund der Versicherten (BdV). Das bedeutet, dass ein solcher Einschlag nicht automatisch abgedeckt ist.

In klassischen Standardtarifen sind in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel versichert. Ein rein mechanischer Einschlag – also wenn ein Himmelskörper ohne weitere Folgen wie Brand oder Explosion auftrifft – ist häufig nicht eingeschlossen. Anders kann es bei Schäden durch unbemannte Flugkörper wie Drohnen oder Weltraumschrott aussehen: Diese Risiken sind in manchen Policen ausdrücklich mitversichert.

Dazu passend: Meteorit im Garten gefunden – darf man ihn behalten?

Allgefahrendeckung erhöht die Chancen

Anders stellt sich die Lage dar, wenn eine sogenannte Allgefahrendeckung vereinbart wurde. Nach Angaben des BdV sind in solchen Tarifen grundsätzlich alle Gefahren versichert, die nicht explizit ausgeschlossen sind. In diesem Fall bestehen gute Aussichten auf eine Regulierung des Schadens nach einem Meteoriteneinschlag.

Folgeschäden sind entscheidend

Kommt es infolge des Einschlags zu einem versicherten Ereignis – etwa zu einem Brand oder einer Explosion –, greift die Wohngebäudeversicherung ebenfalls. Solche Folgeschäden sind abgedeckt, unabhängig davon, wodurch das auslösende Ereignis konkret verursacht wurde. Entscheidend ist also nicht allein der Einschlag selbst, sondern ob dadurch ein versicherter Schadenstatbestand entsteht.

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Schäden an Hausrat und Fahrzeug

Wird durch den Vorfall das Inventar des Hauses oder der Wohnung beschädigt, ist die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Sie kommt für beschädigte Möbel oder Einrichtungsgegenstände auf, sofern der Vertrag entsprechende Risiken abdeckt.

Ist das eigene Auto betroffen, übernimmt nach Angaben des BdV die Kaskoversicherung den Schaden. Hier ist maßgeblich, ob eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besteht.

Im Zweifel nachfragen

Da die konkreten Leistungen stark von den individuellen Vertragsbedingungen abhängen, rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Betroffenen, im Schadensfall direkt Kontakt mit dem eigenen Versicherer oder Versicherungsmakler aufzunehmen und die Deckung prüfen zu lassen.

Mit Material der dpa

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