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Welche Versicherung bei Schäden durch Starkregen zahlt

Starkregen
Starkregen bleibt leider manchmal nicht nur draußen, sondern richtet Schaden an Haus und Eigentum an. Gut, wenn man dann die richtige Versicherung hat. Foto: GettyImages/Willowpix
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myHOMEBOOK Redaktion

14. September 2025, 7:40 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Sintflutartige Regenfälle, überflutete Straßen, vollgelaufene Keller – wenn der Starkregen kommt, ist der Schaden oft groß. Doch welche Versicherung greift bei welcher Art von Unwetterschaden? Wer im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben will, sollte jetzt genau hinschauen.

Straßen und Keller unter Wasser

Im Westen Deutschlands haben in letzter Zeit schwere Unwetter für massive Regenmengen gesorgt. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnte vor Gewittern mit erheblichem Starkregenrisiko. Besonders betroffen waren das Saarland und der Westen Nordrhein-Westfalens, wo zahlreiche Keller und Wohnungen vollgelaufen sind und ganze Straßenzüge unter Wasser standen.

Für Betroffene ist es zunächst entscheidend, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen. Genauso wichtig ist aber zu wissen, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt. Denn nur wer schnell und korrekt meldet, kann mit Leistungen rechnen. Der Bund der Versicherten (BdV) gibt einen Überblick, welche Versicherung im Fall von Schäden durch Starkregen zuständig ist.

Wann die Hausratversicherung einspringt

Wenn durch beschädigte Fenster oder abgedeckte Dachziegel Regenwasser ins Haus eindringt und Einrichtungsgegenstände, Möbel oder Kleidung beschädigt, ist in der Regel die Hausratversicherung zuständig. Versicherte sind jedoch verpflichtet, aktiv zu werden. Laut BdV gilt hier die sogenannte Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, dass Versicherte Maßnahmen ergreifen müssen, um den Schaden einzudämmen – etwa Fenster abdichten und die Gegenstände, wenn möglich, in Sicherheit bringen. Zudem sei es sinnvoll, diese Maßnahmen zu dokumentieren, etwa mit Fotos.

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Überschwemmung: Elementarschadenversicherung erforderlich

Richtet Hochwasser nicht nur am Inventar, sondern auch an der Bausubstanz des Hauses Schäden an, reicht eine normale Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung nicht aus. Dann braucht es einen Zusatzbaustein für Elementarschäden.

Doch auch damit ist nicht jeder Fall abgedeckt: Selbst mit Zusatzbaustein leistet die Versicherung nur, wenn das Wasser wegen übertretender Gewässer, Witterungsniederschläge oder Grundwasser eindringt, das an die Erdoberfläche austritt und oberirdisch ins Haus gelangt. Dringt Feuchtigkeit dagegen von unten in das Mauerwerk, zum Beispiel durch aufsteigendes Grundwasser, stehen Hausbesitzer oft ohne Versicherungsschutz da.

Wasserschaden am Auto: Kasko springt ein

Wird das eigene Fahrzeug durch Hochwasser beschädigt, greift die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Wer nur über eine Kfz-Haftpflichtversicherung ohne Kaskoschutz verfügt, ist gegen diese Schäden nicht versichert. Wer sein Auto gegen Unwetterschäden absichern will, sollte daher prüfen, ob entsprechender Kaskoschutz besteht.

Mit Material der dpa

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