Aktuell kommt es in Deutschland aufgrund heftiger Regenfälle zu Überschwemmungen. Auch etliche Keller laufen dabei voll mit Wasser. Das Inventar ist danach meistens ruiniert, manchmal entstehen sogar schwere Schäden an der Bausubstanz. Nur die wenigsten sind ausreichend versichert. Wann greift eine Versicherung bei Starkregen überhaupt?
Nicht nur Menschen sind vom Starkregen, wie er gerade in Nordrhein-Westfalen wütet, betroffen, sondern auch Gebäude. Im aktuellen Fall stürzen sogar ganze Häuser unter den Wassermassen zusammen. Und das kann teuer werden, falls man nicht entsprechend dagegen abgesichert ist. Welche Versicherung zahlt, wenn der Keller überflutet ist?
Übersicht
Gefahr von Starkregen wird oft unterschätzt
Obwohl fast überall mit Starkregen und Überschwemmungen zu rechnen ist, unterschätzen Hausbesitzer nach Ansicht des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das Risiko. Lediglich sechs Prozent hätten es auf dem Schirm, konstatiert die Branchenvertretung auf Basis einer Umfrage. Dabei sind die Schäden enorm. Rund eine halbe Milliarde Euro waren es im Jahr 2018.
Meistens trifft es den Keller, der nach enormen Regengüssen schnell überfluten kann – wie steht es dann um die Versicherung?. „Für Schäden durch Hochwasser, plötzliche Unwetter und Starkregen kommt weder die normale Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung auf“, erläutert Julia Alicia Böhne vom Bund der Versicherten.
Damit fällt der Schutz weg für das, was gemeinhin im Keller untergebracht ist: Heizungs- und Elektroanlagen, Öltanks, Kühltruhen, Waschmaschinen, alte Möbel, Getränke und Werkzeug bis hin zum teuren E-Bike – im Untergeschoss lagern Gegenstände im Wert von durchschnittlich rund 15 400 Euro, wie der GDV ausgerechnet hat.
Die zerstörten Gegenstände müssen Hausbesitzer meist aus eigener Tasche ersetzen. Das kann ins Geld gehen, zumal oftmals nicht nur Inventar in Mitleidenschaft gezogen ist, sondern auch das Haus selbst. Das hat kostspielige Sanierungsarbeiten zur Folge.
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Keller überflutet – welche Versicherung greift?
Wer das nicht selbst bezahlen will, sollte über eine Elementarschadenversicherung nachdenken. „Diese gibt es als Zusatz zur Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherung“, sagt Böhne. Die Police deckt sowohl Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung, Schneelawinen und Erdbeben ab, als auch Rückstau. Der entsteht, wenn Wasser durch die Kanalisation ins Gebäude eindringt.
Die Elementarversicherung leistet bis hin zum Neubau eines Hauses und sie deckt Kosten für eine andere Unterkunft und mögliche Mietverluste ab. Liegt ein Haus in der Nähe eines Fließgewässers, sollte dies bei Vertragsabschluss unbedingt angegeben werden. Die Risiken Hagel, Sturm und Feuer sind in der klassischen Gebäudeversicherung erfasst.
Bauliche Maßnahmen können helfen
Der Berater des Verbands Privater Bauherren (VPB), Marc Ellinger aus Freiburg empfiehlt, bereits beim Hausbau auf Schutz vor Wassermassen zu achten. Das Gebäude sollte so profiliert sein, dass Wasser vom Haus wegläuft, Kellerfenster nicht Richtung Keller entwässern. So kann ein überfluteter Keller direkt verhindert werden und eine Versicherung muss erst gar nicht greifen.
Eine Rückstausicherung hält Ellinger für ein Muss. Sie verhindert das Wasser aus der Kanalisation ins Haus zurückfließt. Entweder die Lichtschächte oder die Kellerfenster sollten bei Druckwasser oder aufstauendem Sickerwasser druckwasserdicht ausgebildet sein.
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Wartung dokumentieren
Wird ein Keller dennoch überflutet, greift die Elementarschaden-Versicherung. Voraussetzung sei zum Beispiel, dass der Eigenheimbesitzer die Rückstausicherung regelmäßig betätige und warten lasse. „Das vergessen sie alle“, warnt Ellinger aus Erfahrung. Die Wartung ist zu dokumentierten, deshalb am besten die Rechnung aufheben.