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Schäden können teuer werden

Diese Versicherung greift bei einem überfluteten Keller

Muss der Keller ausgepumpt werden, kann das teuer werden
Muss der Keller ausgepumpt werden, kann das teuer werden Foto: picture alliance/dpa/Einsatz-Report24 | Fabian Geier
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myHOMEBOOK Redaktion

31.08.2023, 14:05 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Aufgrund starker Niederschläge kann es vorkommen, dass das Regenwasser nicht in die Kanalisation abläuft, sondern direkt in den Keller. Dabei können nicht nur das Inventar beschädigt werden, sondern auch die Bausubstanz.

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Häufig ist die Kanalisation nicht darauf ausgelegt, gewaltige Wassermengen aufzunehmen. Doch gerade diese können entstehen, wenn es lange und vor allem stark regnet. Wasser sucht sich seinen Weg. Leider kann es sich dabei auch um den Keller eines Wohnhauses handeln. Der nachfolgende Schaden kann teuer sein. Damit man nicht auf den Kosten sitzen bleibt, wenn der Keller überflutet ist, sollte man sich durch eine entsprechende Versicherung schützen.

Gefahr von Starkregen wird oft unterschätzt

Obwohl fast überall mit Starkregen und Überschwemmungen zu rechnen ist, unterschätzen Hausbesitzer nach Ansicht des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das Risiko. Lediglich sechs Prozent hätten es auf dem Schirm, konstatiert die Branchenvertretung auf Basis einer Umfrage. Dabei sind die Schäden enorm. Rund eine halbe Milliarde Euro waren es etwa im Jahr 2018.

Meistens trifft es den Keller, der nach enormen Regengüssen schnell überfluten kann – wie steht es dann um die Versicherung? „Für Schäden durch Hochwasser, plötzliche Unwetter und Starkregen kommt weder die normale Hausrat- noch die Wohngebäudeversicherung auf“, erläutert Julia Alicia Böhne vom Bund der Versicherten (BdV).

Damit fällt der Schutz weg für das, was gemeinhin im Keller untergebracht ist: Heizungs- und Elektroanlagen, Öltanks, Kühltruhen, Waschmaschinen, alte Möbel, Getränke und Werkzeug bis hin zum teuren E-Bike. Im Untergeschoss lagern Gegenstände im Wert von durchschnittlich rund 15.400 Euro, wie der GDV ausgerechnet hat.

Die zerstörten Gegenstände müssen Hausbesitzer meist aus eigener Tasche ersetzen. Das kann ins Geld gehen, zumal oftmals nicht nur Inventar in Mitleidenschaft gezogen ist, sondern auch das Haus selbst. Das hat kostspielige Sanierungsarbeiten zur Folge.

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Keller überflutet – welche Versicherung greift?

Wer das nicht selbst bezahlen will, sollte über eine Elementarschadenversicherung nachdenken. „Diese gibt es als Zusatz zur Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherung“, sagt Böhne. Die Police deckt sowohl Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmung, Schneelawinen und Erdbeben ab, als auch Rückstau. Der entsteht, wenn Wasser durch die Kanalisation ins Gebäude eindringt.

Die Elementarversicherung leistet bis hin zum Neubau eines Hauses und sie deckt Kosten für eine andere Unterkunft und mögliche Mietverluste ab. Liegt ein Haus in der Nähe eines Fließgewässers, sollte dies bei Vertragsabschluss unbedingt angegeben werden. Die Risiken Hagel, Sturm und Feuer sind in der klassischen Gebäudeversicherung erfasst.

Bauliche Maßnahmen können helfen

Der Berater des Verbands Privater Bauherren (VPB), Marc Ellinger aus Freiburg empfiehlt, bereits beim Hausbau auf Schutz vor Wassermassen zu achten. Das Gebäude sollte so profiliert sein, dass Wasser vom Haus wegläuft, Kellerfenster nicht Richtung Keller entwässern. So kann ein überfluteter Keller direkt verhindert werden und eine Versicherung muss erst gar nicht greifen.

Eine Rückstausicherung hält Ellinger für ein Muss. Sie verhindert das Wasser aus der Kanalisation ins Haus zurückfließt. Entweder die Lichtschächte oder die Kellerfenster sollten bei Druckwasser oder aufstauendem Sickerwasser druckwasserdicht ausgebildet sein.

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Wartung dokumentieren

Wird ein Keller dennoch überflutet, greift die Elementarschaden-Versicherung. Voraussetzung sei zum Beispiel, dass der Eigenheimbesitzer die Rückstausicherung regelmäßig betätige und warten lasse. „Das vergessen sie alle“, warnt Ellinger aus Erfahrung. Die Wartung ist zu dokumentierten, deshalb am besten die Rechnung aufheben.

Themen: #amazon Versicherung
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