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Stinkender Abfall

Darf mein Nachbar Müll im Treppenhaus abstellen?

Stellen Mieter ihren Müll für längere Zeit im Treppenhaus ab, kann das ernstzunehmende Konsequenzen haben
Stellen Mieter ihren Müll für längere Zeit im Treppenhaus ab, kann das ernstzunehmende Konsequenzen haben Foto: Getty Images/krblokhin
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Lena Hackauf
myHOMEBOOK-Redaktion

25. August 2025, 15:36 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Mieter stellen manchmal ihre Müllsäcke ins Treppenhaus, um nicht zu vergessen, sie nach unten zu bringen. Das kann jedoch Nachbarn stören – vor allem wegen des Anblicks und des Geruchs. Ärger mit Nachbarn entsteht generell oft durch Lärm oder unpassendes Verhalten, beispielsweise laute Musik oder Bohren am Sonntag. Während Lärmbelästigung eindeutig nicht hingenommen werden muss, ist die Frage beim Abstellen von Müll im Hausflur: Darf man das überhaupt?

Müll im Treppenhaus abstellen – ist das erlaubt?

Generell gilt: Das Treppenhaus ist ein gemeinschaftlich genutzter Bereich und sollte als Fluchtweg stets freigehalten werden. „Grundsätzlich ist das Treppenhaus keine Lagerfläche“, bestätigt Anja Franz vom Mieterverein München. Müllsäcke haben hier also nichts zu suchen. Wer allerdings bald aus dem Haus geht und dabei den Müll nicht vergessen möchte, kann diesen in der Tat kurz vor der Wohnungstür abstellen.

Die Nachsicht seiner Mitmenschen sollte man allerdings nicht überstrapazieren. Innerhalb eines Mietverhältnisses in einem Mehrfamilienhaus gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Es bezieht sich auf die Verpflichtung von Mietern, respektvoll und verantwortungsbewusst mit den Nachbarn und der Wohnanlage umzugehen.

Das Gebot zielt darauf ab, ein harmonisches Zusammenleben zu fördern. Konkret bedeutet dies, dass Mieter ihre Aktivitäten so gestalten sollten, dass sie die Ruhe und Privatsphäre ihrer Nachbarn respektieren. Lärm, unangemessenes Verhalten oder störende Aktivitäten sollten vermieden werden – das schließt stinkenden Abfall im Treppenhaus mit ein.

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Übrigens: Wer nun auf die Idee kommt, den Müll einfach auf dem Balkon zu lagern, hat sich zu früh gefreut. „Auch auf dem Balkon darf nicht alles gelagert werden“, weiß die Expertin. „Müll sollte dort auf keinen Fall länger liegen, da dann möglicherweise Ungeziefer oder Ratten und Mäuse angelockt werden.“

Müll im Hausflur kann sogar zur Kündigung führen

Fühlt man sich durch den Müll des Nachbarn im Treppenhaus gestört, ist es sinnvoll, zunächst mit ihm zu sprechen. Wird man sich nicht einig, kann man sich beim Vermieter melden. „Wenn ein Mieter längere Zeit seinen Müll auf dem Balkon oder im Treppenhaus lagert und dadurch Nachbarn beeinträchtigt werden oder eben Ungeziefer angelockt wird, kann der Vermieter dies dem Mieter durchaus untersagen“, so Franz.

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Der verantwortliche Nachbar störe damit den Hausfrieden und verstoße gegen die Hausordnung. Eine Abmahnung kann eine mögliche Konsequenz sein. Ändert sich am Verhalten des Mitmenschen nichts, kann auch eine Kündigung folgen. Die anderen Mieter sind hingegen dazu berechtigt, einen Antrag auf Mietminderung zu beantragen.

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