
4. Juni 2024, 5:50 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Ratten und Mäuse sind vor allem in den Großstädten immer wieder ein Problem. Geht man nicht gegen die Schadnager vor, vermehren sie sich ungehindert. Darf der Vermieter deshalb ohne Ankündigung Fallen aufstellen?
Im Keller, aber auch im Treppenhaus oder im Flur eines Mehrparteienhauses kann es schon mal vorkommen, dass die Bewohner Rattenfallen vorfinden. Familien mit Kindern oder auch Haustieren können dabei schon mal Bedenken haben – vor allem, wenn es sich um Giftköderfallen handelt. Denn diese können auch für neugierige Kinder oder schnüffelnde Haustiere eine Gefahr darstellen. Wie ist die Situation mietrechtlich geregelt? Darf der Vermieter ohne Weiteres Mäuse- oder Rattenfallen aufstellen – mit oder ohne Gift? myHOMEBOOK hat nachgefragt.
Muss der Vermieter die Mieter über Rattenfallen informieren?
„Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass der Vermieter das Aufstellen der Fallen ankündigen muss“, erläutert Anja Franz vom Münchner Mieterverein auf myHOMEBOOK-Anfrage. Demnach ist etwa ein Aushang im Treppenhaus nicht per Gesetz verpflichtend. Allerdings müsse der Vermieter „im Rahmen seiner Obhutspflicht“ die Mieter auf jeden Fall auf die Fallen aufmerksam machen, erklärt die Expertin.
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Gibt es Unterschiede zwischen Fallen im Keller oder im Flur?
Im Keller sind die Fallen weitaus weniger auffällig als etwa im Treppenhaus oder im Flur, wo sowohl Bewohner als auch Haustiere regelmäßig verkehren. Laut Franz gibt es „keine Unterschiede hinsichtlich des Ortes“ der Mäuse- und Rattenfallen. Allerdings geht sie davon aus, „dass auf den häufig begangenen Flächen wie Treppenhaus auf jeden Fall entsprechende Hinweise angebracht werden müssen.“ Auch dafür sei die „Obhutspflicht“ ausschlaggebend.

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Kann ich den Vermieter bitten, von Giftfallen abzusehen?
Manche Mieter sind besorgt, wenn Giftfallen im Mehrfamilienhaus aufgestellt werden. Was passiert, wenn ein Haustier die Köder verschluckt? Und gibt es denn keine schonenderen Maßnahmen, etwa Lebendfallen? „Man kann den Vermieter natürlich bitten, Fallen aufzustellen, von denen keine Gefahren für den Menschen ausgehen können“, antwortet Franz. „Aber die endgültige Entscheidung bleibt beim Vermieter.“
Franz geht allerdings davon aus, dass der Vermieter eine Möglichkeit wählen müsse, die potenziell am ungefährlichsten sei. „Er muss hier schon eine Abwägung vornehmen“, erklärt die Expertin abschließend.