Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Baumarktpartner von myHOMEBOOK
OBI Logo
Leserin berichtet

Hausverwaltung reagiert nicht bei drohendem Wasserschaden – das rät der Anwalt

Wasserschaden in der Wand
Diese Rohre befinden sich in der Wand und führen in den zweiten Stock. Die herablaufende Feuchtigkeit ist deutlich zu sehen Foto: privat
Felix Mildner
Redaktionsleiter

05.04.2024, 10:56 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Bahnt sich ein möglicher Wasserschaden an, sollte man den Fall nicht auf die lange Bank schieben. Aber was können betroffene Eigentümer tun, wenn die Hausverwaltung nicht oder nur zögerlich reagiert? Diesen Fall schilderte eine myHOMEBOOK-Leserin. Die Redaktion hat sich dem Fall angenommen und bei einem Anwalt für Immobilienrecht nachgefragt.

Artikel teilen

„Ich habe Angst, dass unser Eigentum Schaden nimmt.“ Mit diesem Satz wandte sich myHOMEBOOK-Leserin Christine T. an die myHOMEBOOK-Redaktion. Sie ist Teil einer Eigentümergemeinschaft in einem Mehrfamilienhaus. Bereits seit Anfang März muss sie zusehen, wie sich das Wasser seinen Weg in der Wand nach unten bahnt – in ihre Wohnung. Die Eigentümerin hatte bereits mehrfach die Hausverwaltung kontaktiert, allerdings reagiert diese eher verhalten. Nun wandte sie sich an myHOMEBOOK und schickte Bildmaterial, das den drohenden Wasserschaden zeigt. Die Redaktion hat daraufhin bei Thomas Pliester nachgefragt, einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht aus Mönchengladbach. Was rät er, wenn ein Wasserschaden in einer Eigentumswohnung droht?

Das berichtete die myHOMEBOOK-Leserin

„Am 1. März 2024 haben wir einen Wasserschaden unserer Hausverwaltung gemeldet“, erläutert Christine T. Tags darauf kam auch schon eine Leckortungsfirma, die das Leck „angeblich in unserer Toilette definierte“. Die Eigentümer wiesen darauf hin, dass das Wasser nachts in der Wand herunterläuft. Dies passiere, sobald in der darüberliegenden Wohnung der Wasserhahn betätigt werde. Die Spezialfirma ging allerdings nicht näher darauf ein, auch nicht beim zweiten Versuch.

Schließlich konnte die Firma doch feststellen, dass tatsächlich das Handwaschbecken im Bad in der Nachbarwohnung die Ursache sei. „Da schießt das Wasser runter, wenn die Nachbarin Hände wäscht“, erklärt Christine T. Die Hausverwaltung reagiere nicht auf Mails, auch Anrufe würde sie nicht entgegennehmen. Die Hausverwaltung ist laut der Eigentümerin erst seit Januar 2024 für die Eigentümergemeinschaft tätig.

Auch interessant: Untätige Hausverwaltung? Expertin erklärt, wie Eigentümer richtig reagieren

„Das Wasser steckt im Boden, die Feuchtigkeit ist da“, berichtet die Eigentümerin und fragt, ob man die Verwaltung dafür haftbar machen könne. Inzwischen hat die Leckortungsfirma ein Trocknungsgerät aufgestellt – was natürlich die Ursache für den Wasserschaden nicht beseitigt. Was rät der Fachanwalt für Immobilienrecht in diesem Fall?

Balkonkraftwerke günstig wie nie!
Priwatt Sonderaktion

Gutscheincode: SOLARPAKET50

Mehr zum Thema

Das sagt der Anwalt zum Wasserschaden in der Eigentumswohnung

„Dabei handelt es sich um einen der komplizierteren Fälle“, meint Fachanwalt Thomas Pliester im Gespräch mit myHOMEBOOK. Denn die Hausverwaltung sei in diesem Fall nicht der richtige Ansprechpartner. „Die Geschädigte muss dem Gebäudeversicherer Bescheid geben“, rät der Anwalt. Der Grund: Es handelt sich beim Waschbecken in der darüberliegenden Wohnung um Sondereigentum, nicht um Gemeinschaftseigentum. Dabei bezieht sich der Anwalt auch auf ein Gerichtsurteil (LG Hamburg vom 15.11.2012 – 318 S 215/10). „Die Hausverwaltung ist dabei raus“, stellt der Experte klar.

„Der Schaden kommt aus dem anderen Sondereigentum“, sagt Pliester. Laut Rechtsprechung sind beide Parteien über die Gebäudeversicherung miteinander verbunden, und die geschädigte Partei müsse dem Versicherer Bescheid geben. „Das muss sie selbst tun, nicht die Hausverwaltung“, erklärt der Fachanwalt.

Würde sich allerdings das Leck im Fallrohr zwischen den beiden Wohnungen befinden, handle es sich laut Pliester um Gemeinschaftseigentum. „Da sieht die Sache wieder ganz anders aus“, meint der Anwalt. Das müsse allerdings eine professionelle Leckortungsfirma herausfinden. Üblicherweise würde die Firma auch so lange suchen, bis sie etwas findet. In jedem Fall müsse die Eigentümerin zunächst die Gebäudeversicherung informieren.

myHOMEBOOK informierte Christina T. noch vor Veröffentlichung dieses Artikels über den Sachverhalt. Übrigens: Einen ähnlichen Fall behandelte myHOMEBOOK bereits – allerdings ging es dabei um Gemeinschaftseigentum, nicht um Sondereigentum.

Sie haben einen ähnlichen Fall? Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit dem Betreff „Hausverwaltung“ an redaktion@myhomebook.de und schildern Sie uns Ihre Situation. Ausgewählte Fälle veröffentlichen wir bei myHOMEBOOK. 

Themen Immobilien
Das erste Werkzeug für jedes Projekt – heyOBI
OBI Logo
Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale-Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.