10. November 2025, 15:11 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung wird auch im kommenden Jahr weiter belohnt. Doch ab 2026 greift eine wichtige Neuerung bei der Förderung von Wärmepumpen. Denn künftig zählt nicht nur die Effizienz, sondern auch die Lautstärke.
Bis zu 70 Prozent Förderung möglich – unter bestimmten Bedingungen
Hausbesitzer, die ihre alte Heizungsanlage gegen eine Wärmepumpe austauschen, können weiterhin mit einer attraktiven finanziellen Unterstützung vom Staat rechnen. „Sie können bis zu 70 Prozent Zuschuss bekommen, wenn Sie über wenig Einkommen verfügen, und das werden wir auch beibehalten“, bekräftigte Bundesumweltminister Carsten Schneider laut tagesschau.de. Die aktuelle Förderung der KfW umfasst mehrere Komponenten:
- Grundförderung von 30 Prozent
- Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für Umstiege bis 2028
- 5-Prozent-Boni für den Einsatz natürlicher Kältemittel oder bei Nutzung von Umweltwärmequellen wie Wasser, Erdreich oder Abwasser
- Einkommensbonus von 30 Prozent für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 Euro
Die Wärmepumpe muss jedoch bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen – was moderne Geräte in der Regel leisten. Ein weiteres Förderkriterium wird aber ab Januar 2026 deutlich verschärft: die Geräuschemissionen.
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Neue Lautstärkegrenzen ab 2026
Schon jetzt gilt für förderfähige Wärmepumpen ein strengerer Maßstab als die gesetzliche Lärmgrenze: Aktuell müssen sie fünf Dezibel unter den Grenzwerten liegen. Doch mit dem Jahreswechsel 2026 wird diese Anforderung verdoppelt – dann sind nur noch Geräte förderfähig, die noch leiser sind als der gesetzliche Maximalwert.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) schreibt in seiner Förderliste: „Ab 1. Januar 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur dann gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts zumindest 10 dB niedriger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen.“
Diese Grenzwerte gelten künftig
Je nach Leistungsklasse des Geräts gelten ab dem 1. Januar 2026 folgende maximale Schallemissionen für eine Förderung:
- Leistung unter 6 kW: Förderfähig bis 55 dB
- Leistung 6–12 kW: Förderfähig bis 60 dB
- Leistung 12–30 kW: Förderfähig bis 68 dB
- Leistung 30–70 kW: Förderfähig bis 78 dB
BAFA-Liste gibt Orientierung bei der Gerätewahl
Die offizielle Liste des BAFA berücksichtigt die neuen Förderbedingungen bereits. Wer unsicher ist, ob ein bestimmtes Modell die künftigen Lärmgrenzen erfüllt, sollte die Liste vor dem Kauf prüfen oder sich von einem Fachbetrieb beraten lassen. So kann man vermeiden, dass ein Gerät angeschafft wird, das ab 2026 nicht mehr bezuschusst wird.
Wichtige Änderungen ab Januar 2026
Welche Heizungen ab 2026 verboten sind
Wie es mit dem Heizungsgesetz weitergeht
Beim umstrittenen Heizungsgesetz hatte sich die schwarz-rote Koalition eigentlich einen Neustart vorgenommen, im Koalitionsvertrag war sogar von „abschaffen“ die Rede. CDU und CSU hatten darauf gedrängt. „Es wird eine Novelle geben, aber im Grundsatz wird es so bleiben“, stellte Bundesumweltminister Carsten bei „Bericht aus Berlin“ der ARD klar.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – so der offizielle Name – trat in seiner jetzigen Form Anfang 2024 in Kraft. Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden.
Das Gesetz sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt aber vorerst nur für Neubaugebiete. Für Bestandsbauten spielt die kommunale Wärmeplanung eine wichtige Rolle. Diese soll in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.
Energieberatung kann bei der Planung entscheidend sein
Gerade beim Wechsel von fossilen Heizsystemen zur Wärmepumpe empfiehlt sich eine professionelle Energieberatung. Sie kann dabei helfen, die passende Heiztechnik und die optimale Leistung zu bestimmen oder zusätzliche Sanierungsmaßnahmen zu identifizieren.
Wichtig dabei: Nur Energieberater, die auf der offiziellen Liste für Energieeffizienz-Experten stehen, sind für die staatliche Förderung anerkannt. Wer sich rechtzeitig beraten lässt, kann nicht nur die beste Lösung für das eigene Gebäude finden, sondern auch die maximal mögliche Förderung sichern.