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Wichtige Änderungen ab Januar 2026

Änderungen 2026
Auf Eigentümer und Mieter kommen 2026 einige Änderungen zu Foto: Getty Images/fcafotodigital
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Felix Mildner
Redaktionsleiter

10. Dezember 2025, 14:44 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Ab Januar 2026 greifen einige Änderungen, die viele Haushalte unmittelbar betreffen. Einige neue Regelungen werden aber auch erst im Lauf des Jahres gültig werden. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen rund um Haus und Wohnen.

Strom wird ab 2026 günstiger – aber nicht überall

Ab 2026 plant die Bundesregierung eine finanzielle Entlastung der Strompreise durch einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu den Netzentgelten. Dadurch könnten Haushalte durchschnittlich 1,52 Cent pro Kilowattstunde brutto sparen. Insgesamt entspräche das einem Rückgang der Strompreise um etwa sieben Prozent. Aber: Die Stromanbieter sind nicht verpflichtet, diese Ersparnis direkt an die Kunden weiterzugeben. Regional können sich die Einsparungen daher unterschiedlich stark auswirken.

CO2-Preis für Heizen mit Gas und Öl steigt

Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer: Ab 2026 erfolgt die Preisbildung für CO2-Zertifikate über ein Auktionsverfahren. Zunächst ist ein gesetzlich geregelter Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne vorgesehen – also ein Anstieg von bis zu 10 Euro. Für ein Einfamilienhaus mit einem jährlichen Verbrauch von 2000 Litern Heizöl entstehen dadurch laut Berechnungen von Verivox zusätzliche Kosten von bis zu 64 Euro.

Übergangsfrist für ältere Kamin- und Holzöfen endet

Zum 1. Januar 2026 endet die letzte Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung. Betroffen sind alle Holzöfen und Kamine, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Diese dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie die Grenzwerte von maximal 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter einhalten.

Ansonsten gilt: nachrüsten oder stilllegen. Zuständig für die Überprüfung sind die lokalen Schornsteinfeger. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Änderung bei Förderung für Wärmepumpen ab 2026

Ab Januar 2026 ändern sich die Förderbedingungen für Wärmepumpen: Neben Effizienz spielt künftig auch die Lautstärke eine größere Rolle. Während Hausbesitzer weiterhin bis zu 70 % staatliche Förderung erhalten können, werden die Anforderungen an die Geräuschemissionen deutlich verschärft. Förderfähig sind ab 2026 nur noch Modelle, deren Außengeräte mindestens 10 dB unter den gesetzlichen Lärmgrenzen liegen. Je nach Leistung gelten neue Maximalwerte zwischen 55 und 78 dB.

Wie es mit dem Heizungsgesetz weitergeht

Noch gibt es keinen konkreten Entwurf zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – landläufig auch Heizungsgesetz genannt. Doch laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD soll bis Mai 2026 ein überarbeitetes GEG vorliegen – technologieoffener, einfacher und flexibler.

Kritikpunkt ist derzeit die Regel, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Sollte es bei den aktuellen Regelungen bleiben, würde diese Vorgabe ab dem 1. Juli 2026 in Großstädten mit über 100.000 Einwohnern verpflichtend – sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude in Baulücken.

Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin betrieben werden, sofern sie funktionstüchtig sind. Unklar ist aktuell, welche Förderungen es künftig für den Heizungstausch geben wird.

Passend dazu: Welche Heizungen ab 2026 verboten sind

Weniger Geld für energetische Sanierungen

Der Bundeshaushalt 2026 sieht eine Kürzung der Mittel für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor. Die geplante Reduktion beträgt 3,36 Milliarden auf 11,96 Milliarden Euro. Das betrifft insbesondere Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern.

Künftig soll die BEG-Förderung stärker auf Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Heizungs- oder Fenstertausch ausgerichtet sein. Welche konkreten Maßnahmen gefördert werden, ist noch nicht final beschlossen.

Förderungen für barrierefreies Wohnen kehren zurück

Für das Jahr 2026 plant die Bundesregierung erneut finanzielle Unterstützung für altersgerechten und barrierefreien Umbau von Wohnraum. Im Vorjahr war diese Förderung noch aus dem Haushalt gestrichen worden, nun sollen Eigentümer wieder Zuschüsse für entsprechende Investitionen erhalten.

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Änderungen bei Photovoltaik ab 2026

Bei der Förderung von Photovoltaik-Anlagen zeichnet sich eine Änderung ab 2026 ab. Die Bundesregierung plant, die Einspeisevergütung bei negativen Strommarktpreisen abzuschaffen. Zudem könnte die klassische Einspeisevergütung für neue Anlagen insgesamt wegfallen. An der bestehenden Einspeisevergütung für bereits installierte PV-Anlagen ändert sich hingegen nichts: Derzeit erhalten Betreiber 7,86 Cent pro Kilowattstunde, wenn sie Strom ins Netz einspeisen.

Zudem weitet sich die Solarpflicht bei Neubauten und Dachsanierungen aus. In Nordrhein-Westfalen wird sie ab 1. Januar 2026 für alle Hausbesitzer verpflichtend, die eine umfassende Dachsanierung vornehmen.

Neue Förderung für private Ladestationen

Im kommenden Jahr soll ein neues Förderprogramm für Wallboxen in Mehrfamilienhäusern starten. Eigentümer und Eigentümergemeinschaften erhalten finanzielle Unterstützung, um Ladestationen für E-Autos in Garagen zu installieren. Auch die Kosten für Netzanschluss und elektrische Infrastruktur sollen bezuschusst werden. Genauere Angaben zu den Förderkonditionen will die Bundesregierung Anfang 2026 veröffentlichen.

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