11. Juli 2026, 13:24 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Auf gängigen Immobilienportalen werden Wohnungen aller Art angeboten. Jene Objekte, die erst kürzlich saniert worden sind, sowie Neubauten oder baufällige Immobilien. Doch gibt es Mindeststandards, die eine Wohnung aufweisen muss, damit sie vermietet werden kann? Und wenn ja, welche sind das? myHOMEBOOK hat dazu bei einem Makler und einer Anwältin nachgehakt.
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Gibt es Mindeststandards, die eine Wohnung erfüllen muss?
Ganz klar: Ja, denn das steht auch so in § 535 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das sagt auch Makler David Gramzow. Es sei vor allem wichtig, dass die Wohnung grundsätzlich bewohnbar ist. Doch auch andere Punkte sind laut Gramzow Teil eines Mindeststandards: „Dazu gehören unter anderem eine funktionierende Heizungsanlage, Strom- und Wasserversorgung, ein nutzbares Badezimmer sowie die Einhaltung grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsstandards.“
Anwältin Nicole Mutschke ergänzt: „Kleinere Mängel sind dagegen meist kein Vermietungshindernis, können aber je nach Einzelfall zur Mietminderung berechtigen.“ Wird die Wohnung vorab besichtigt und sind die Mängel klar ersichtlich, sollte vor Einzug mit der Hausverwaltung oder dem Eigentümer die Mietminderung besprochen werden. In jedem Fall sollte die Miete nicht eigenmächtig gekürzt werden. Mängel sollten an die Hausverwaltung weitergegeben werden. Wenn diese dann nicht zeitnah handelt, muss zunächst eine Frist gesetzt werden. Erst im Anschluss sollte im Gespräch mit einem Anwalt geklärt werden, ob die Mängel so gravierend sind, dass eine eigenständige Mietminderung zulässig ist.
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Sind sanierte Wohnungen beliebter als renovierungsbedürftige?
Laut dem Makler sind sanierte Wohnungen gefragter als jene, bei denen die Mieter noch einzelne Arbeiten verrichten müssen. Ob eine Wohnung zudem als saniert oder renovierungsbedürftig angeboten wird, hängt stark von der Art der Baumaßnahmen ab. Denn jede Sanierung kostet Geld und kann, je nach Lage der Wohnung, kaum auf die Mieter umgelegt werden. Vor allem die Mietpreisbremse ist ein Grund dafür, dass Verwaltungen und Eigentümer Wohnungen nicht in dem Umfang sanieren, wie es notwendig wäre. So werden, laut Makler, in einigen Fällen nur die nötigsten Arbeiten durchgeführt.
Unterschiede zwischen Verkauf und Vermietung beim Mindeststandard
Tatsächlich beobachtet auch der Makler, dass es im Hinblick auf sogenannte Mindestanforderungen einer Immobilie Unterschiede zwischen Verkauf und Vermietung gibt.
Bei Immobilien, die zum Verkauf stehen, sei die Vermarktung in der Regel leichter. Ganz einfach aus dem Grund, dass Kaufinteressenten sich dann nicht direkt nach Abschluss des Kaufvertrages mit Themen wie Elektrik, Bad, Leitungen oder Bodenbelägen auseinandersetzen müssten. So wird bei den potenziellen Käufern zudem Vertrauen geweckt und die Kaufentscheidung fällt oft leichter.
„Renovierungsbedürftige Wohnungen finden zwar ebenfalls Käufer, sprechen jedoch eine kleinere Zielgruppe an und führen häufig zu Preisverhandlungen aufgrund der zu erwartenden Sanierungskosten“, ergänzt David Gramzow.
Laut dem Makler werden sanierte Wohnungen in der Regel besser verkauft, jedoch nur, wenn der Preis der Immobilie angemessen ist. „Auch eine hochwertig sanierte Wohnung muss marktgerecht bewertet werden, damit sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums verkauft werden kann.“