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7 verbreitete Irrtümer über Balkonkraftwerke im Faktencheck

Balkonkraftwerk
Rund um Balkonkraftwerke kursieren viele Irrtümer, die falsch oder mittlerweile überholt sind Foto: Getty Images/brebca
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Felix Mildner
Redaktionsleiter

23. März 2026, 11:02 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Immer mehr Haushalte setzen auf Strom vom Balkon. Während inzwischen etwa 1,15 Millionen Balkonkraftwerke – auch Steckersolargeräte genannt – in Deutschland gemeldet sind, halten sich viele veraltete Annahmen hartnäckig. Einige dieser Mythen können sogar dazu führen, dass Einsparpotenziale ungenutzt bleiben. Welche Irrtümer besonders verbreitet sind – und was tatsächlich gilt.

Irrtum 1: Steckersolar lohnt sich nur für Eigentümer

Diese Annahme ist überholt. „Steckersolargeräte ermöglichen es, Sonnenstrom direkt im eigenen Haushalt zu nutzen, reduzieren den Strombezug aus dem Netz und tragen damit zur Kostenersparnis bei“, sagt Thomas Zwingmann, Energieexperte von der Verbraucherzentrale NRW. Und das gilt nicht nur für Eigentümer.

„Steckersolargeräte sind eine schöne Möglichkeit für Mieterinnen und Mieter, Sonnenstrom auf dem eigenen Balkon zu produzieren“, ergänzt Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft auf myHOMEBOOK-Anfrage. Die Module benötigen wenig Platz und lassen sich flexibel auf Balkonen oder Terrassen installieren.

Irrtum 2: Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist kompliziert

„Falsch“, stellt Körnig vom Solarverband klar. Seit 2024 gilt ein deutlich vereinfachtes Verfahren. „Steckersolargeräte müssen nicht beim Netzbetreiber angemeldet werden. Es ist nur eine Registrierung im Marktstammdatenregister der BNetzA. Diese dauert nur wenige Minuten.“ Dabei handelt es sich nicht um eine Genehmigung, sondern lediglich um eine Information an die Bundesnetzagentur. Der Netzbetreiber erhält die Daten automatisch. Hier geht’s zur Registrierung.

Irrtum 3: Für ein Balkonkraftwerk braucht man ein Spezialkabel

Auch das stimmt so nicht mehr. Zwar wurde früher häufig ein Wieland-Stecker empfohlen, doch heute ist das nicht zwingend erforderlich. „Steckersolargeräte können mit einem haushaltsüblichen Schuko-Stecker ans Hausnetz angeschlossen werden, wenn das Kabel die elektrotechnischen Anforderungen hierfür erfüllt“, stellt Körnig klar. Voraussetzung ist, dass der Wechselrichter die geltenden Sicherheitsstandards erfüllt.

Irrtum 4: Balkonbrüstungen aus Holz oder Stahl sind ungeeignet

Viele gehen davon aus, dass nur massive Betonbrüstungen geeignet sind – zu Unrecht. Moderne Montagesysteme bieten Lösungen für unterschiedliche Materialien. Für Holzgeländer gibt es spezielle Klemmen, und auch Stahlkonstruktionen sind geeignet. „Entscheidend ist eine sichere Halterung für Steckersolargeräte“, erläutert Körnig. „Idealerweise lassen sich Kunden vor dem Kauf im qualifizierten Fachhandel beraten.“

Irrtum 5: Steckersolar lohnt sich nur, wenn man tagsüber zu Hause ist

Dieses Argument greift zu kurz. Zwar wird der Strom tagsüber produziert, doch viele Geräte laufen ohnehin permanent. Körnig erklärt: „Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit eines Steckersolargerätes ist, ob der produzierte Strom verbraucht wird.“ Dazu zählen etwa Kühlschränke, Router oder Standby-Geräte, die kontinuierlich Energie benötigen. Ein Balkonkraftwerk reduziert genau diese Grundlast. Zusätzlich lassen sich Haushaltsgeräte gezielt so einstellen, dass sie tagsüber laufen.

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Irrtum 6: Vermieter können die Installation verbieten

Die Rechtslage hat sich geändert. Seit 2024 dürfen Vermieter Steckersolargeräte nicht mehr ohne Weiteres ablehnen. Das gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). „Vermieter und Eigentümergemeinschaften sind dazu verpflichtet, die Zustimmung zum Betrieb eines Steckersolargerätes zu erteilen“, erläutert Körnig. „Nur in begründeten Ausnahmefällen kann dies verweigert werden, beispielsweise aufgrund von Vorgaben des Denkmalschutzes.“

Für Mieter bedeutet das mehr Planungssicherheit – und auch die Möglichkeit, die Anlage bei einem Umzug mitzunehmen. Zudem können Steckersolargeräte laut Körnig auch auf Garagendächern oder im Garten aufgestellt werden.

Irrtum 7: Steckersolar lohnt sich nur mit Batteriespeicher

Auch ein Speicher ist keine Voraussetzung. „Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit eines Steckersolargerätes ist, ob der produzierte Strom verbraucht wird, zum Beispiel durch Kühlschrank, Kühltruhe oder Standby-Verbrauch von technischen Geräten.“ In vielen Fällen amortisieren sich die Geräte bereits nach wenigen Jahren – auch ohne zusätzliche Speichertechnik.

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