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Nach Gerichtsurteil

Darf der Vermieter den Stromanbieter vorschreiben?

Verträge für Strom, Internet oder Ähnliches schließen die meisten Mieter eigenständig ab. Aber was, wenn der Vermieter das vorschreiben möchte?
Verträge für Strom, Internet oder Ähnliches schließen die meisten Mieter eigenständig ab. Aber was, wenn der Vermieter das vorschreiben möchte? Foto: Getty Images
Laura Kästner
Redaktionsleitung

18. September 2026, 6:17 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Beim Umzug stehen zahlreiche Veränderungen an: nicht nur ein neues Zuhause, sondern neue Möbel, neue Verträge und neue Verantwortlichkeiten. Für manche mag es da erstmal sehr entgegenkommend klingen, wenn der Vermieter einem den Stromanbieter vorgeben möchte. Doch ist das rechtlich überhaupt erlaubt? myHOMEBOOK sprach dazu mit einer Anwältin.

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In einem aktuellen Fall entschied das Oberlandesgericht Hamm, dass eine Vorgabe des Stromanbieters nicht rechtens sei. Vorangegangen war eine Klausel in den Mietverträgen der Deutschen Annington, die als Tochtergesellschaft zur Vonovia gehört. Der Deutsche Mieterbund hatte geklagt, da die Deutsche Annington den Mietern mitsamt Mietvertrag ein Angebot auf einen Energieliefervertrag bei der Vonovia Energie GmbH vorgelegt hatte. Für den Mieterbund ging daraus nicht klar hervor, ob bereits mit Abschluss eines Mietvertrages ein Stromzulieferungsvertrag entstehen würde.

In welchem Ausmaß der Vermieter dem Mieter einen Stromanbieter vorgeben kann, hat myHOMEBOOK mit Anwältin Nicole Mutschke besprochen.

Darf der Vermieter den Stromanbieter vorschreiben?

Wie auch schon im Urteil des Oberlandesgerichts in Hamm erklärt, meint auch Anwältin Mutschke: „Mieter dürfen bei einer normalen Mietwohnung selbst entscheiden, bei welchem Anbieter sie ihren Haushaltsstrom beziehen. Der Vermieter kann also nicht einfach vorschreiben, dass der Mieter beispielsweise Kunde der örtlichen Stadtwerke oder eines bestimmten anderen Stromversorgers werden muss.“

Allerdings, so sagt sie, gäbe es auch Ausnahmen. Wird beispielsweise Mieterstrom angeboten, kann dieser den Mietern als Möglichkeit der Stromerzeugung unterbreitet werden.

Was ist Mieterstrom genau? Mieterstrom ist ein Strom, der direkt im oder am Haus erzeugt und dann an die Mieter geliefert wird. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Solarstrom direkt vom Dach. Als Stromlieferant fungiert meist der Vermieter, der Gebäudeeigentümer, ein Energieversorger oder ein anderer Dienstleister.

Muss Mieterstrom zwangsläufig akzeptiert werden?

Nein, der ist nicht zwingend – zumindest nicht bei einem normalen Mietverhältnis. Dort kann der Mieter einfach den Anbieter wählen, der ihm am passendsten erscheint. Darüber hinaus gibt es jedoch den geförderten Mieterstrom, wie auch die Rechtsanwältin erklärt.

„Beim sogenannten geförderten Mieterstrom handelt es sich um Solarstrom, für den nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ein Mieterstromzuschlag gezahlt werden kann. Für dieses Modell gelten besondere Schutzvorschriften für Mieter.“

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Die Kopplung von Miet- und Stromvertrag

Im Falle des geförderten Mieterstroms dürfen Miet- und Stromvertrag nicht miteinander gekoppelt werden. Passiert das dennoch, sind nicht gleich beide ungültig, sondern der Vertrag über den Strom. Laut Anwältin gibt es dieses gesetzliche Kopplungsverbot bei anderen Mieterstrommodellen jedoch nicht. Das bedeutet, in diesen Fällen kommt es dann – wie auch im Falle der Deutschen Annington – darauf an, wie der Vertrag gestaltet ist.

„Eine vorformulierte Klausel kann etwa unwirksam sein, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligt. Ist nur die Klausel unwirksam, bleibt der Wohnungsmietvertrag grundsätzlich bestehen“, ergänzt Nicole Mutschke.

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Ausnahmen bestätigen die Regel

Beim geförderten Mieterstrom gibt es aber dennoch einige gesetzliche Ausnahme-Regelungen, auch wenn ein Kopplungsverbot besteht. Geht es beispielsweise um eine vorübergehende Vermietung, ein möbliertes Zimmer in einer Immobilie, die vom Vermieter selbst bewohnt wird, sieht die Regelung anders aus. Dann kann dieser durchaus vorgegeben werden. „Ausnahmen gibt es außerdem für Altersheime und Pflegeheime sowie Studentenheime und Lehrlingsheime und bestimmte vergleichbare Einrichtungen. In diesen besonderen Fällen kann der Mieterstromvertrag Bestandteil des Mietvertrags sein. Ein Wechsel zu einem anderen Stromanbieter ist dann ausgeschlossen“, erklärt Nicole Mutschke.

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Was, wenn der Vermieter den Stromanbieterwechsel blockiert?

Möchte der Mieter seinen Stromanbieter wechseln, kann der Vermieter diesen Wechsel grundsätzlich nicht verhindern. Gilt jedoch der Mieterstrom, sollte der Mieter an den Vermieter schriftlich eine Aufforderung zur Mitwirkung schicken. Die Anwältin fügt hinzu: „Nach der Kündigung muss der Anbieter des Mieterstroms die notwendigen Formalitäten mit dem örtlichen Netzbetreiber klären. Kommt der Wechsel trotzdem nicht zustande, kann der neue Stromanbieter den nötigen Datenaustausch mit den beteiligten Unternehmen übernehmen.“

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